Schäden sind auch direkt vom Verursacher an den nächsten Vorgesetzten zu melden. Das wird auch oftmals im Rahmen einer Vorbesprechung das Vorgehen bzw. die Meldewege bei Schäden für die jeweilige Übung mitgeteilt.
Verantwortlich für die Durchführung und somit auch für solche Dinge ist der jeweilige Vorgesetzte bzw. der POC gemäß Befehl zum jeweiligen Vorhaben. Es hängt auch immer von der Einheit ab bzw. dem Rahmen der Übung oder dem Zweck der Übung. Wird auf Kompanieebene geübt muss da nicht zwingend Schiedsrichter zur Verfügung stehen. Wenn eine mehrtägige freilaufende Übung im Rahmen eines Trainings (früher: Lehrgangs) für einen Hörsaal durchgeführt wird können da durchaus auch mehrere Personen als Schiedsrichter fungieren.
Auf Einheitsebene kann es auch sein das nur ein Beobachter vor Ort ist bzw. der jeweilige Einheitsführer oder auch TE-Führer kuckt drauf, ob seine Leute die Abläufe so machen wie es ausgebildet wurde.
An einem GÜZ sind natürlich solche Schiedsrichterfunktionen wieder ganz anders. Da werden dann Abläufe und aufgetretene Fehler durchgesprochen.
Wenn eine Übung im Rahmen einer Zertifizierung durchgeführt wird kann das alles wieder ganz anders aussehen.
Vielleicht um Missverständnisse zu vermeiden: Was ist überhaupt ein Schiedsrichter? Im Endeffekt ist das nur jemand, der sich mit dem jeweiligen Thema auskennt. Es gibt auch nicht zwangsläufig ein Schiedsrichterfahrzeug. Bei uns werden Kfz für die Schiedsrichter bei Bedarf beim BwFuhrpark angefordert. Das ist dann irgendwas handelsübliches wie ein Renault Megane oder so was.
Es gibt da also nichts spezielles von der Bundeswehr. Es kommt wie so oft heutzutage halt immer drauf an....