Beiträge von Ruger

    Hallo Alexander (G),
    ich bin mir Sicher und ja ich bin mir auch meiner Verantwortung bewusst.
    Um auf die Rundumsicht zu sprechen zu komme. Nach vorne hast du recht, deshalb auch meine Bedenken.
    Aber vielleicht gibt es Möglichkeiten (Spiegel) diese zu verbessern.
    Zu den Seiten hin, ist die Sicht ähnlich die eines Zivilen Fahrzeuges, denn man wird immer mit den Seitenklappen oben offen fahren.
    Nach hinten kann man die beiden Falltüren runterlassen und hat eine ähnlich gute Sicht wie bei einem Pickup (Annahme Ladefläche leer).
    Da ich die Flak nicht haben will und das Fahrzeug auch gerne Ablasten würde, wird diese Fläche meistens auch leer sein.


    Die Sicht nach vorne und schräg nach vorne macht mir auch Gedanken, deshalb würde ich auch bevorzugt mit einem Beifahrer fahren,
    welcher auch die Augen auf hält.
    Ich würde mir nur wünschen das es keine Führerschein Mindestvoraussetzung für den/ die Beifahrer/in gibt.


    Das das Fahren eines LKW´s immer mit einem gewissen Maß an Risiko und Verantwortung verbunden ist,
    weiß ich sehr genau.
    Ich danke dir aber das du mich und alle anderen auf dieses Thema aufmerksam und sensibilisiert hast.
    Kinder sind immer ein besonders gefährdetes Mitglied im Straßenverkehr und mit das unberechenbarste,
    wir alle sind aufgefordert sie zu schützen.
    Als ich meinen LKW-Führerschein ausgehändigt bekam, sagte unser Ausbilder zu uns: Meine Herren (waren keine Frauen anwesend)
    mit diesem Führerschein bekommen sie nicht nur eine Fahrerlaubnis sondern auch einen Waffenschein.
    Bedenken sie immer, dort wo ihre Beine sind, ist der Kopf eines PKW Fahrers. Er meinte die Höhe. Also im falle eines Unfalls bei mir Beine ab
    beim PKW Fahrer Kopf ab.


    Den Praga möchte ich auch nicht täglich einsetzen, aber auch nicht nur einmal im Monat.


    Gruß Ruger

    Zu dieser Diskusion , der dazugehörige Gesetzestext:
    § 32b StVZO Unterfahrschutz
    Der Link:http://www.jusline.de/index.ph…d3ee8&lawid=222&paid=32b#
    So und nun der Text für alle:


    (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer

    durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der

    Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt

    und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen

    Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über

    der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.



    (2) Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates

    vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

    über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von

    Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in

    der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.



    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

    1.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    2.Arbeitsmaschinen und Stapler,
    3.Sattelzugmaschinen,
    4.zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
    5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.



    (4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit

    einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h

    und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen

    Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.



    (5) Absatz 4 gilt nicht für

    1.Geländefahrzeuge,
    2.Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.

    Zitat ende.
    Nur so als zusätzlicher der Praga hat 40cm Bodenfreiheit.Wollen wir uns jetzt weiter darüber diskutieren?

    Der Betrieb nur mit Beifahrer wäre mir schon recht.
    Auch das der Beifahrer eine Fahrerlaubnis besitzt,
    aber ohne Ablastung müsste dieser dann ja auch den LKW- Schein haben. :T
    Da habe ich nicht gerade viele im Bekanntenkreis.
    Das muss auch anders gehen. hmmm





    Bisher habe ich nur einen TÜV-Prüfer gefunden, welcher mehr Daten und auch Bilder haben will.
    Ich habe mit Ihm vorhin telefoniert, er klang ganz nett und nicht prinzipiell abgeneigt.
    Schon mal ein Anfang. :] Teilsieg die Erste.
    Jetzt muss ich ein ordentliches Expose zusammenstellen mit möglichst vielen Daten und Fakten.
    Meine Wünsche und mögliche Lösungen für mir bekannte Probleme soll ich auch gleich mit reinschreiben.
    Er wird sich dann damit befassen und sehen was geht und was nicht.
    Es ist aber keine Zusage das es klappen könnte. Er will seine Kollegen mit einbeziehen.


    Ich bin ganz zuversichtlich das er für mein Projekt zugänglich ist.
    Bei dem Telefonat habe ich ihm zwar den Namen des Fahrzeuges gesagt,
    aber ich glaube er wusste nicht wovon ich gesprochen habe.
    Meine Befürchtungen habe ich ihm auch nicht erzählt.
    Ich wollte das er unbefangen an die Sache geht und um einen Militär LKW handelt es sich ja auch.
    das dieser für seine Aufgaben modifiziert wurde habe ich ihm auch gesagt. Nur nicht wie. :engel:


    Bin mal gespannt was er sagt.
    Leider muss ich das Expose noch schreiben und das muss richtig gut werden.
    Bei den Bildern werde ich glaube ich lieber auf welche ohne Flak zurückgreifen.
    Daten habe ich schon einige aus dem Netz gezogen.
    Richtige Datenblätter fehlen mir jedoch.


    Was meint ihr sollte ich die Richtlinien und Verordnungen zu gewissen Problemen mit rein nehmen?
    Oder fühlt er sich dadurch schon bevormundet? hmmm


    Ich glaube das wird noch ne menge Arbeit.


    Gruß Ruger

    Mit Panzerung sieht er nicht so gelungen aus.
    So brauchst beim TÜV gar nicht erst vorfahren, abgesehen das es verboten wäre.


    Optisch nicht so mein Ding, sieht zu zusammengeschustert aus.


    Gruß Ruger

    Klare Aussage, dachte ich auch schon.
    Befürchte nur, das bei nachträglichen anschweißen das ganze von vorne losgeht.
    Wegen Verlust der Betriebserlaubnis aufgrund von nicht eingetragenen Anbauteilen.
    Auf der anderen Seite wüste ich nicht wie der TÜV die benennen würde beim eintragen.
    Wahrscheinlich wirklich eine Schnaps und nur zusätzlicher Ärger.
    Ich sollte mich erstmal auf das Wesentliche konzentrieren, die Zulassung!
    Spielerrein kann ich später noch versuchen.


    Manchmal verliere ich das ziel aus den Augen und verliere mich in Details welche noch nicht gefordert sind.


    Gruß Ruger

    Ich weiß nicht, ob eine Kamera an dieser stelle etwas bringt.
    Aus dem Bauch herraus würde ich wenn, dann eine weiter vorne anbringen.
    Wenn die ein entsprechendes Objektiv hat sollte sie einen großen Bereich abdecken.
    Ich weiß aber nicht wie ein TÜV-Prüfer auf eine solche Konstruktion reagiert.
    Um es unauffälliger und schwenkbar zu gestalten, könnte man eine solche Kamera in die Sichtkuppel einbauen.
    Vielleicht sogar mit einem Nachtsichtmodus.
    Vieles wäre denkbar, aber im ernst, ich denke mit klassischen Spiegeln habe ich beim TÜV die meisten Chancen.
    Evtl.in Verbindung mit einer optimierten Frontscheibe.


    Was meint ihr, sinken meine Chancen den Praga Zuzulassen sehr,wenn ich die Zusatzbügel wie auf diesem Bild anbringe?




    Ich möchte ganz deutlich klar machen, dass ich kein Interesse hege eine Zusatzpanzerung anzubringen.
    Würde auch mit der Idee des Ablasten im Widerspruch stehen.
    Die Bügel sollen aus rein kosmetischen Gründen das Fahrzeug zieren.
    Wenn dieses zu Problemen führen sollte, bleiben sie eben ab.
    Ich finde sie halt nur sehr Stimmig mit dem Gesamtfahrzeug und Original wären sie auch.
    Wahrscheinlich eine Blöde Idee, aber wieso nicht? :|
    Diese Ladung kommt für mich auch nicht in Frage.


    Gruß Ruger
    P.S. Ich hoffe das mit dem Bild hat geklappt. War mein erster versuch.

    Ich denke mit so einer Plane darfst du das Geschütz zu Treffen Transportieren.
    Sicherheitshalber würde ich aber nochmal bei der Zuständigen Waffenbehörde nachfragen.
    Vielleicht musst du noch ein Schloss an den Spannseilen anbringen um ein fremdöffnen zu verhindern.


    Wie ich das mit dem erweitertem Sichtfeld mache, weiß ich noch nicht.
    Evtl. kann ich dieses mit Spiegeln machen. Wenn es nicht zu viele werden. hmmm
    Das mit dem gesamt Frontblech der "Windschutzscheibe" entfernen habe ich auch schon ähnlich überlegt.
    Wollte eigendlich nur die beiden Scheiben mit einer Art Schießspalte verbinden,
    aber Frontblech bis auf einen kleinen Rahmen entfernen und eine Windschutzscheibe einsetzen macht vielleicht mehr Sinn. :idee:
    Müsste dann die Klappen in eine Große umbauen und mehr Scheibenwischer einbauen.
    Dagegen spricht, das ich mit so einem Umbau das H-Kennzeichen wohl endgültig in die Tonne treten kann. :thumbdown:
    Das möchte ich aber möglichst vermeiden!
    Ich glaube ich muss wirklich einen Guten TÜV-Prüfer finden der vorurteilsfrei an das Projekt rangeht.
    Werde Nachher nochmal Rumtelefonieren ob ich da einen finde, der halbwegs in meiner Nähe ist.



    Gruß Ruger

    Die Klappen vor den Frontfenstern müssen offen festgeschweißt werden,
    als Forderung der Behörde für die Demilitarisierung.
    Ich habe jedoch versäumt zu fragen ob ich die Klappen gegen welche aus dünnem (3mm) Stahlblech
    tauschen dürfte um die Funktion zu erhalten.
    Dieses werde ich aber zu gegebenem Zeitpunkt nachholen.


    Nun zu dir Nils1, wenn alles gut gegangen ist und der Praga Angemeldet bei mir vor der Tür steht
    bist du herzlich auf eine Probefahrt eingeladen.
    Ich bin sicher, das ich mich dann auch mal auf Treffen mit Ihm sehen lassen werde.
    Aber bis dahin werde ich wohl noch etwas brauchen.


    Gruß Ruger

    Das mit dem Termin mit einem TÜV-Prüfer auf dem Renntseig muß ich noch überlegen.
    Die Kosten wollen auch geprüft werden, Abgesehen davon müsste ich erstmal nachfragen
    ob die auf dem Renntseig da mitspielen.


    Zu der H-Zulassung, das Fahrzeug soll so viel wie möglich Original bleiben.
    Der Bohnenwerfer auf der Ladefläche gehört nicht zum Fahrzeug.
    Außerdem handelt es sich bei diesem, wenn auch demilitarisiert, um eine Anscheinswaffe.
    Diese fallen unter das Führverbot. Somit darf Sie auch nicht auf der Ladefläche geführt werden.
    Ein Transportieren wäre es nämlich nicht, denn Sie ist zugriffsbereit.
    Alle Umbauten, welche für die Zulassung nötig sind dürfen/ müssen gemacht werden.
    Sie beeinflussen nicht die H-Zulassung.


    Gruß Ruger

    Hallo Kradfahrer,
    danke für den Auszug aus der StvZO, im letzten Satz hast du ja schon geschrieben, das es Ausnahmen gibt.
    Deshalb zähle ich dein kommentarlosen Auszug unter die Rubrik schwer aber möglich.
    Genauso den Beitrag von SpPz Tobi welcher mir auch weiterhilft.


    Ich sehe schon es wird nicht Einfach, aber das war mir schon klar.
    Aufgeben werde ich noch lange nicht. Der Unterfahrschutz und andere "kleinere" Änderungen schrecken mich nicht ab.
    Die Sichtfelderweiterung mit Zurhilfenahme von Spiegeln finde ich Interessant.
    Ich muss die pdf aber noch in ruhe durcharbeiten.



    Gruß Ruger

    Ich denke die Paragraphen beziehen sich auf Kettenfahrzeuge und Schützenpanzer.
    Und selbst bei denen gibt es Ausnahmen welche beantragt werden müssen.
    Die Info ist aber gut, werde sie im Auge behalten.
    Jedoch gehe ich davon aus das nach der Demilitarisierung davon aus,
    das es sich nicht mehr um eine Kriegswaffe nach Gesetz handelt und somit keine Genehmigungen mehr nötig sind.
    Einen Ferret kann man ja auch zulassen. Dieser wurde meines Wissens nach nie Zivil gebaut.



    Zum Einkreis Bremssystem, das mag stimmen, aber die Zivile Version der Praga V3S hat die gleiche Bremsanlage und hat eine Zulassung.
    Das Umrüsten auf eine Zweikreis Bremsanlage sollte jedoch möglich sein und kein Ausschlusskriterium sein.



    Wenn ich erfolgreich gewesen bin teile ich dieses natürlich hier mit.



    Das mit der
    Mindestnutzlas ist mir neu, auch da werde ich mich schlau machen müssen.
    Als 7,5 Tonner, wäre schon interessant.



    Gruß Ruger

    LKW-Oldtimer meinte ich auch.
    Auf unter 7,5t wird schwer, das Leergewicht ist mit 6,9t angegeben.
    Den LKW-Führerschein besitze ich, das mit dem verkaufen kommt noch nicht in frage.
    Wenn es aber soweit ist? Sollte ich vielleicht doch überlegen.
    Die Zulassung als LKW-Oldtimer strebe ich auch an, nur wenn dieses, aufgrund von Änderungen wegen der Zulassung,
    nicht mehr möglich sein sollte, kommt die "normale" Zulassung in frage.
    Mit den Leuten von http://www.panzer-kontor.de/ werden ich mich auch in Verbindung setzen,
    mal sehen was die meinen.


    lg Ruger

    Ich danke dir für deine schnelle Antwort!




    Mein TÜV-Mann möchte dazu keine verbindliche Aussage machen, da er etwas von Mindestsichtfeld meinte.
    Wie dieses genau ermittelt wird wollte er mir nicht erklären.
    Ich habe ihm schon vorgeschlagen die beiden Fenster mit einem weiterem zu verbinden, um das Sichtfeld zu vergrößern.
    Ich werde auf jeden Fall noch andere TÜV-Prüfer suchen.
    Mit der Aussage vom TÜV wollte ich dann zur Zulassungsstelle.


    Zum
    KrWaffKontrG habe ich mich schon schlau gemacht. Vorne muss eine Platte entfernt werden,
    die Klappen vor den Fenstern müssen im offenem Zustand festgeschweißt werden und
    die oberen Klappen der Seitentüren müssen auch im offenem Zustand festgeschweißt werden bzw. durch Fenster ersetzt werden.


    Nach den Arbeiten ist das Fahrzeug Demilitarisiert und somit sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich.

    Diese Arbeiten würden in der Tschechischen Republik gemacht werden um das verbringen nach Deutschland zu erleichtern.


    Als Zulassungsmöglichkeiten sehe ich nur LKW offener Kasten über 7,5t oder Oldtimer.

    Von den Maßen und dem Gewicht ist alles in Ordnung bzw. zulässig.

    Das vielleicht noch Kleinigkeiten gemacht werden müssen sehe ich ja ein,

    aber alles muss im Rahmen bleiben.

    Wäre echt schade, wenn ich den nicht zugelassen bekäme.


    Gruß Ruger

    Hallo Zusammen,
    ich habe vor mir einen Praga PLDVK zu kaufen.
    Als Händler wollte ich http://www.mortarinvestments.e…hrzeuge-4/praga-pldvk-206 nehmen.
    Ich habe bereits mit der Firma Kontakt aufgenommen. Leider konnten sie mir nur mitteilen, das es aufgrund des Alters möglich seien sollte
    das Fahrzeug mit H-Zulassung zuzulassen.

    Eine vorherige Registrierung in der Tschechische Republik wäre möglich um die Zulassung zu vereinfachen. hmmm

    Andere Händler aus Deutschland, die ich angeschrieben habe, konnten mir keine Auskunft geben.

    Einer meinte zwar das es angeblich ein zugelassenes Fahrzeug geben soll. Konnte mir aber weder sagen wer der Besitzer ist,

    noch wo das Fahrzeug zugelassen worden ist.

    Unterlagen über die Zulassung hatte er auch nicht.


    Nun Ja, das Fahrzeug macht für mich nur Sinn mit einer Zulassung in Deutschland.

    Das Geschütz ist für mich nicht wichtig und wird im öffentlichen Raum nicht mitgenommen.

    Dieses sollte also einer Zulassung nicht im Wege stehen.

    Die kleinen Frontfenster schon, oder?

    Die Fenster machen mir die meisten Sorgen.

    Leider habe ich kein Fahrzeug in meiner Nähe mit dem ich mal eben zum TÜV fahren kann, um zu fragen.

    Der TÜV-Sachverständige aus meiner Werkstatt des Vertrauens wollte anhand von Bildern keine Aussage machen. :frust:

    Die Seitenklappen oben an den Türen machen keine Probleme, diese werden offen verschweißt, zwecks Entmilitarisierung. :schweißen:


    Nun meine Frage/ Fragen:

    Weiß jemand ob ich den Praga PLDVK in Deutschland zugelassen bekomme?

    Wenn nicht, welche Änderungen müsste ich vornehmen? (H-Zulassung nicht entscheidend)

    Kennt jemand jemanden der einen Zugelassen hat?

    Und wäre dieser bereit mir zu helfen?


    So eine menge Fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Kontaktdaten von Leuten die mir helfen könnten sind jederzeit erwünscht.


    Gruß Ruger