Hallo,
der Iltis Bombardier ist BJ 86, wenn ich das richtig gesehen habe. Sollte der als LKW oder PKW zugelassen werden, was in Abgaszusammenhang durchaus wichtig sein kann.
Als LKW fällt der unter den Abgasnachwies nach 88/77/EWG, was auch eine geänderte Hubraumberechnung beinhaltet. Für alle Antriebsarten ist die neue Hubraumberechnung bindend ab 1990. Kommt also nicht in Frage, da die Vorschrift nach dem Baujahr des Fahrzeuges entstanden ist.
Als PKW würde der nach 70/220/EWG behandelt werden, was allerdings von den Anforderungen 1986 noch ziemlich lasch war. (Siehe Bangemanndiesel, die eigentlich nix können außer wenig Russ.)
Sonst gab es die 72/308/EWG, die sich mit Dieselrauch beschäftigt. Es gab keinen Grenzwert, es wurde nur ein Messwert festgestellt. Um die Nachmessung zu vereinfachen, wurde auf den Messwert ein Wert von 0,5 m-1 hinzuaddiert, der dann als genehmigter Wert gilt/galt.
Für die Diesel AU (Für Fahrzeuge ab Zulassungsdatum 01.01.1977 vorgesehen) gilt für Fahrzeuge, für die kein Herstellerwert vorgegeben ist, der Grenzwert von 2,5 m-1.
Thats it.
Der Kollege, wenn er Zweifel hat, sollte dann doch mal den W.Degenhardt anrufen. Das ist immerhin sein Technischer Vorgesetzter (weisungsbefugt). Aber dafür fehlen dem Kollegen vor Ort wahrscheinlich die Eier.
Grüße
Wolf
amtlich anerkannter Sachverständiger