Das habe ich jetzt schon öfter gehört, dass die Zulassungsbehörde sich weigert Fahrzeuge umzumelden wenn in den alten Fahrzeugbriefen nicht die für die neuen Zulassungsbescheinigungen erforderlichen Abmessungen Länge/Höhe/Breite aufgeführt sind.
Da ich in nächster Zeit einige Fahrzeuge ummelden muss, die noch den alten Fahrzeugbrief ohne diese Daten haben, würde mich interessieren wie diesbzgl. Eure Erfahrungen sind. Habt ihr evtl. Argumente gefunden um eine Vorstellung beim TÜV zwecks Ermittlung der Fehlenden Daten zu vermeiden?
Ehrlich gesagt habe ich keine Lust das mit jedem der Fahrzeuge durchzuziehen.
Danke im Voraus
Viele Grüße
Volker