Beiträge von Mr.Kimura

    Sorry

    Aber Wolf ist TÜV Gutachter und macht genug Einzel Abnahmen.

    Ich denke mal, der weiß von was er spricht bzw. schreibt!


    Grüße Birgit

    mag sein, mein TÜV sagt was anderes. Es ist ja leider immer der Anwender in der Verantowrtung, das is das Blöde an der Sache...

    Das Gutachten brauchst du nicht. Auf dem Fabrikschild steht alles, was du brauchst ist die ECE R55 Genehmigungsnummer, D Wert, DC Wert, S Wert. Anhängekupplungen sind seit ca. 2005 nicht mehr eintragungsplichtig, da die meisten Kupplungen da entweder auf 94/20/EG umgestellt waren oder nach ECE R 55 getestet wurden. Internationales Recht bricht nationales Recht. National geprüfte Kupplungen werden gleich behandelt.

    In der Zulassungsbescheinigung ist auch kein Feld mehr für ein Prüfzeichen der Anhängekupplung vorgesehen. Eintragung der Anhängekupplung in die Fahrzeugpapiere ist heute eine sogenannte Gefälligkeitseintragung und kann sogar von den Überwachungsorganisationen abgelehnt werden, da die Betriebserlaubnis durch Anbau einer solchen nicht mehr erlischt.


    Grüße

    Wolf

    Fahrzeuge ohne ABE (Schlüsselnummer 000) benötigen jedoch ein Gutachten und damit eine Eintragung. So lautet die Auskunft beim TÜV. Ohne sprechendes Papier kein TÜV, also abbauen. Bei einer Polizeikontrolle mit geschultem Personal gibts dann natürlich auch Ärger.

    ja, genau so ist es, hinten benötigt man eine Beleuchtung, vorne jedoch nicht, es gibt auch keine Vorgaben, was die Kennzeichenhöhe angeht. :)

    na da gibt es schon Vorgaben, wir sind ja hier in Deutschland:


    § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

    (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen (Anmerkung 1); bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein (Anmerkung 2). Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm ... über der Fahrbahn liegen (Anmerkung 3). Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern (Anmerkung 4). Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein (Anmerkung 5). Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein (Anmerkung 6).

    Die hatte ich von meiner Zeit an Bord auf Schiff ... Ich koennte ende des Monate anfang Maerz nachschauen ob ich noch 2 haette :)


    Augenscheinlich weisen Deine Schäkel das korrekte Mass auf um spielfrei in den Ösen der Stoßstange zu sitzen.
    An den beiden hätte ich dann glatt interesse :)


    Die Schäkel gibt es in allen Größen bei:
    www.garagesabatier.net unter Accessoires carrosserie :idee:


    Diese Schäkel haben nicht die erforderlichen Abmessungen.

    Der seitliche Auslass unten ist der Warmlufauslass der verbauten 230V Klimaanlage, da dieser Wagen als Funkwagen diente.
    Hinter den beiden oberen Klappen verbergen sich die Anschlüsse zum Verbinden der Antennen/weiterer Funkausrüstung.
    Auf der rechten Seite befindet sich ein 230V Anschluss zur Versorgung.
    Im Inneren ist dann noch ein 2 oder 4 KW Trenntafo verbaut (wohl je nach Ausstattung des Wagens) und ein EMP Filter.
    Es gibt unterschiedliche Ausstattungen der Fahrzeuge, somit auch unterschiedliche Anzahl und Anordung der Klappen.


    Das Leergewicht des Kastens wird bei Mercedes mit 2020kg angegeben, wie schwer ein Wolf ohne Ausrüstung ist weiss ich leider nicht, da die Angaben im BW Datenblatt sich wohl immer mit Ausrüstung sind.
    Ich gehe aber davon aus, das Aufgrund der Überrollbügel sich die Gewichte nicht großartig unterscheiden.
    Vielleist hat ja jemand daten zu tatsächlichen Leergewicht des Wolfs?


    In der Endgeschwindigkeit unterscheiden sich der Wolf zum Dänen nicht, beide laufen lt Navi um die 120kmh - gut der Däne hat erst 40000km, also fast ein Neuwagen.
    An der Ampel startet der Wolf klar schneller, der Däne ist da schon sehr gemütlich.
    Sobald jedoch eine Steigung kommt, tut sich der Däne schon schwer seine Geschwindigkeit zu halten, da darf man dann schon mal in den dritten Gang zurückschalten.


    Im Gelände kommt der Däne überall auch da rauf wo auch der Wolf raufkommt, sitzt auf Kuppen bedingt durch den langen Radstand jedoch eher auf.