Zulassung nach 24jahren

  • Hallo
    Ich möchte kommenden Monat nun endlich meinen munga zulassen,
    Er ist im November 1988 vorüber gehend still gelegt worden,
    und seid dem nie wieder Zivil im Verkehr zugelassen,
    reicht eine normale HU?
    Original Brief noch vorhanden
    danke für eure Hilfe
    Gruß Frank

  • Also Zivil war er nie zugelassen
    er ist 88 nach dem Feuerwehr Dienst direkt in unsere halle gegangen, und für gute 20 Jahre durch meinen Vater in den Schlaf gelegt worden.

  • Hallo zusammen,


    ich war gestern gerade bei der DEKRA um nachzufragen, weil ich dasselbe mit meinem Iltis vorhabe ...
    Die Vollabnahme gibt es laut Aussage eines dortigen Prüfingenieurs nicht mehr.
    Es wird eine HU mit der integrierten AU gemacht und dann noch die Kriterien der H-Abnahme überprüft und fertig ist der Lack.


    Grüße


    Lars

  • Ich habe im letzten November ein Fahrzeug zugelassen, das aus Schweden kam und somit auch hier noch nicht zivil zugelassen war.
    Es wurde beim TÜV die H-Abnahme nach §23 StVZO (102,96€),
    und eine "Reduz. Vollabn.i.V.m. §23 StVZO" (79,88€) durchgeführt.
    Dazu gab es die Bescheinigung eines "Gutachtens gemäß §21 StVZO" mit den ganzen Fahrzeugdaten und den AU-Ausdruck.


    Das war´s.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hallo,


    wenn der Originalbrief unversehrt ist, d.h. keine Ecke abgeschnitten oder ungültig gestempelt, ist das heute kein Problem.


    Ich habe einen 18 Jahre vorübergehend stillgelegten Anhänger durch eine "normale" HU gebracht und einfach wieder zugelassen. Die junge Kollegin in der Zulassungsstelle musste erst ihren Chef fragen, so einen Fall hatte sie noch nie!!


    Viel Glück und Erfolg!


    Gruß


    Peter

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