Frage zum Thema Reifen und E-Kennzeichnung

  • Hab ich das jetzt richtig verstanden, das was in Artikel 2 steht:



    Artikel 2

    Geltungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt für Reifen der Klassen C1, C2 und C3.

    (2) Diese Verordnung gilt nicht für

    a) runderneuerte Reifen;

    b) Geländereifen für den gewerblichen Einsatz;

    c) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte;

    d) Notreifen des Typs T;

    e) Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h;

    f) Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤254 mm oder ≥635 mm;

    g) Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen;

    h) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmten sind.




    Also kann ich diese Reifen dann ruhig auf ein Fahrzeug mit Baujahr 1985 montieren.

    Gruss aus dem Saarland
    Rudi

    -
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  • Haha,

    der Prüfer der meinen Zukünftigen §21 machen sollte hat den armen Verkäufer wieder vom Hof gejagt, weil die Good Year aus USA obwohl noch tiptop, kein E-Prüfzeichen hatten, das Fz. ist von `84 :aaarrr:


    macht das jeder nach seinem Gusto ??


    Lächerlich :mimimi:

  • Moment,

    Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte;

    .....ausschließlich, wenn der spezielle Reifen also auf keinem Fahrzeug montiert werden kann, das nach 10/90 EZ hatte :yes:

  • Hallo Leute,

    erst mal wieder runter kommen.

    Fast alle Reifen, die man heute in Größen für die üblichen Militäroldtimer kauft, haben selbstverständlich auch eine Prüfung nach der einschlägigen ECE-Regelungen durch und sind entsprechend gekennzeichnet.

    Altreifen , die zwar angefahren sind, aber danach, sagen wir mal, 20 Jahre gelagert sind, würde ich NICHT mehr nutzen. Da sind alle Weichmacher raus aus den oberen Schichten der Gummi, die Dinger sind im Prinzip steinhart, verschleißen nicht mehr und bremsen und lenken absolut scheiße. Das gilt nicht für Reifen dieses Alters, die regelmäßig bewegt werden, also so viel gefahren werden, dass sie mehr oder weniger regelmäßig ihre Betriebstemperatur erreichen. So kann man solche Reifen nahezu beliebig lange brauchbar halten.

    Neu gefertigte Reifen in den üblichen Militärfahrzeuggrößen ohne ECE Nummer Kennzeichnung würde ich nicht kaufen. Die Prüfung ist nicht so wahnsinnig teuer und ist kostenmäßig ab ca. 1000 gefertigter Reifen kaum noch preisrelevant, was inzwischen sogar die Chinesen kapiert haben.

    Hinweis: Bei der Reifenindustrie gelten Reifen bis zum dritten Jahr einschließlich nach der Fertigung als Neureifen. Wenn dies zeit überschritten wird, ziehen die Hersteller die Reifen üblicherweise ein und verschrotten die Restbestände. ECE gekennzeichnete Reifen dürfen, wenn sie älter als 17 Jahre sind, nicht mehr erstmals in den Verkehr gebracht werden, auch wenn sie unbenutzt sind.

    Gruß

    Wolf

  • Diese Reifen darfst du offiziell nicht mehr innerhalb der EU verwenden. Aber wenn die Abnahmeorganisation nur auf die Reifengröße achtet, egal. Ich gebe aber zu Bedenken, das diese Reifen in der Regel nur bis 75 Meilen Geschwindigkeit gut sind, solange sie nicht nach entsprechenden Vorgaben gekennzeichnet sind, Auch Tire and Rimm fordert seit einiger Zeit z.B. eine Kennzeichnung zumindest bei PKW und Light Truck Reifen einen Geschwindigkeitsbuchstaben wie S oder H oder R oder Q oder dergleichen.

    Gruß

    Wolf

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