Recht+TÜV: ungefüllter Benzinkanister

  • Es gibt Themen, die uns seit Ewigkeiten immer wieder beschäftigen und die immer wieder in verschiedenen Threads thematisiert werden, aber da dann wieder untergehen. Dieses Thema gehört dazu und kann hier durchgehend bearbeitet werden.


    Hier soll die Rechtslage zur Forderung, nur einen leeren Kraftstoffkanister außen mitführen zu dürfen, besprochen werden.

    Das steht offenbar bei ehemaligen Bw-Fahrzeugen mitunter in den Papieren.

    Wo kommt das her?

    Macht es Sinn?

    Gibt es tatsächlich Verbote?


    Feuer frei!

    :wolf:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

    2 Mal editiert, zuletzt von Navigator ()

  • Hallo liebe Leute,


    um mal ein wenig Verwirrung aus der Sache zu nehmen:

    (...)

    Wo das mit dem Reservekanister nur leer her kommt, weiß ich leider nicht. Bei der Bundeswehr stand nach meiner Erinnerung so was nicht im Munga-Fahrzeugschein. Jedenfalls Reservekanister nur leer ist so Anfang der 80ger Jahre aufgetaucht. So was wurde sogar für Wasserkanister eingetragen, total widersinnig, Hauptsache leer!

    (...)


    Schönen Sonntag noch


    Wolf

    Einmal editiert, zuletzt von Navigator () aus folgendem Grund: Vom Mod in relevanten Teilen hierher kopiert

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