Es gibt Themen, die uns seit Ewigkeiten immer wieder beschäftigen und die immer wieder in verschiedenen Threads thematisiert werden, aber da dann wieder untergehen. Dieses Thema gehört dazu und kann hier durchgehend bearbeitet werden.
Hier soll die Rechtslage zur Forderung, nur einen leeren Kraftstoffkanister außen mitführen zu dürfen, besprochen werden.
Das steht offenbar bei ehemaligen Bw-Fahrzeugen mitunter in den Papieren.
Wo kommt das her?
Macht es Sinn?
Gibt es tatsächlich Verbote?
Feuer frei!