Das Erlegen von dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ist in Bebauungsgebieten/Ortsbereich sowieso verboten. Es gibt aber Ausnahmen. Diese betreffen Kaninchen, Füchse und Steinmarder. Deren Jagd- bzw Schonzeiten sind aber dennoch einzuhalten und es muß der Nachweis der tierschutzgerechten Tötung nachgewiesen sein. Im Klartext: Mit abgenommenen (Totfang-)Fallen (die werden geprüft und plombiert) ist das für Grundstückseigner möglich.
Im vorliegenden Beispiel, Angriff einer Wildsau, muß erst 'Gefahr im Verzug' nachgewiesen sein. Das könnte auch die gerufene Polizei feststellen. Nur ist das wieder so eine Sache mit der Gefährdung durch Schusswaffeneinsatz und die allermeisten Schergen wissen sowieso nicht wo man den tödlichen Schuß anbringen muß... Vollmantel lässt grüßen 
Also geh' raus, lass' dich angreifen und hau' dem Viech mit der Keule eins über den Schädel (oder benutze die sog. Saufeder, die aber gesetzlich für Otto-Normalverbraucher ohne Jagdschein zu den verbotenen Waffen zählt) 
Du darfst das so hingemeuchelte Tier dir aber nicht aneignen. Das wäre dann Wilderei. Noch Fragen?! 