Ich hätte da noch einen Einwand zur Einleiterbreme.
Die Einleiterbremse ist nur noch zulässig für Fahrzeuge der Schausteller und landwirtschaftlich genutzte Anhänger!
Für all diese Anhänger gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Zusätzlich sind diese Anhänger noch Zulassungsfrei!
Auch Fahrzeuge mit H- bzw. 07- Kennzeichen müssen umgerüstet werden!! Hier gibt es kein wenn und aber!
Auch ich habe bei der HU die Erfahrungen gemacht, das die Prüfer Fehler machen. Auch ein Prüfer ist nur ein Mensch. Vor allem jüngere Prüfer sind oft nicht richtig informiert.
Gruss
Thomas