1-Achsanhänger für Unimog 404

  • Hallo zusammen...


    Ich bin etwas ratlos und hoffe hier auf Hilfe oder wenigstens Anregungen!?


    Ich habe für meinen Unimog S404.1 ein 1-Achsanhängerfahrgestell mit ziviler Zugöse und Auflaufbremse, Baujahr 1962. Die Elektrik ist Nato-Standard. Alles soweit gut, es passt und funktioniert.


    Aber:
    das Fahrgestell trug einst eineTragkraftspritze und hat in dem Fahrzeugschein die Eintragung: Leergewicht 1730 Kg / zul. Gesamtgewicht 1900 Kg. Da es sich nun nur noch um das Fahrgestell ohne Spritze handelt ist natürlich das Leergewicht geringer und die einstigen 170 Kg Zuladung würden mir sonst auch nicht genügen.


    Würde ich jetzt zum Tüv fahren, wie würden die den Hänger bewerten? Wäre es eine Änderung des Aufbaus und würde ich mit neuem Gewicht und neuer Zuladung weiterhin einen Hänger Baujahr 62 haben oder wäre es in den Augen des Tüv ein "neuer" Hänger Baujahr 2006? Dann allerdings müßte ich ja auch eine Nebelschlußleuchte anbauen etc.


    Welche Möglichkeiten seht Ihr generell diesen Anhänger dem Tüv vorzuführen und anschließend als was zuzulassen...!?


    Ach ja, das hatte ich vergessen:
    ich will auf dieses Fahrgestell lediglich eine Riffelblechplatte montieren. Soll dann individuell zu nutzen sein, z. B. als Transportmittel für die Harley... Allein dafür brauch ich dann schon ne Zuladungskapazität von 300 Kg :rolleyes:


    Ich hoffe ich habe mich verständlich machen können und danke schon mal im voraus für eure Hilfe.


    Grüße aus Bremen,
    Ulf

  • Na, da warten wir am besten das Arne was dazu sagt.


    Ich hab nämlich auch noch nen Anhänger, allerdings nen TSA den ich als Kasten zulassen will.


    Arne hat aber einen mit Wechselaufbau wenn ich da richtig in Erinnerung hab.

  • Normalerweise bleibt das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Baujahr erhalten, wenn man den Anhänger nicht als Eigenbau vorführt. Ich hab Fahrgestell und Achse eines Wohnwagen aus den 70ern genommen und mir einen Trailer für mein Hovercraft gebaut. Hersteller, Baujahr und Gesamtgewicht sind geblieben, nur die Aufbauart wurde geändert in "Sdah Plattform". Am besten vorher das Teil wiegen (Wiegebescheinigung einer amtlichen Waage zum TÜV mitnehmen), dann tragen die das als neues Leergewicht ein. Leer dürfte das Teil so um 700 bis 800 kg wiegen, d.h. Du hast dann rund eine Tonne Zuladung. Sollte auch für gewichtigere Harleys reichen :D :D :D


    Lorenz

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • nun gut, andreas, dann will ich mal :D


    genau so, wie dein anhänger da steht, bin ich damals auch zum tüv gefahren (vorher noch auf die waage, zur änderung des leergewichts).
    geplant war, eine zulassung als wechselaufbau zu bekommen, einmal als pritsche/plane, mit feuerwehrkoffer und "nackt" wie deiner. fazit: geht nicht :| gibts keine schlüsselnummer. der prüfer machte mir dann den vorschlag, ihn als "offener kasten" zuzulassen, dann darf ich draufmachen was ich will, zählt dann als ladung (so lange sich die maße nicht ändern). plattform wollte er nicht, da die radkästen keine plattform ergeben (mußte ich mal so glauben).


    achja, wenn alles bw-mäßige ab ist, wiegt das fahrgestell mit 6pr reifen 620kg.

  • :]...Leute habt schon mal vielen Dank!
    Das macht mir ja Mut, so hatte ich mir das gewünscht.
    Wie der Tüv-Onkel datt Ding nennt soll mir egal sein wenn ich nur bei Baujahr mit den dazugehörenden Freiheiten und der elektrischen Anlage passend zum BW-Anschluß bleiben kann.


    Dann werd ich das Ding jetzt mal hübsch machen, das Stützrad wieder gangbar und ab zum Tüv.
    Ich halte euch auf dem Laufenden...


    Hanseatische Grüße,
    Ulf

  • Moin,

    Zitat

    dort sind bw und zivilstecker eingetragen


    meinst du damit die Elektrokabel für die Beleuchtung. Meinem aaS hat nur interessiert ob alles funktoniert, die Kabel und Stecker sind doch egal, soweit ich weiß gibt es da keine vorgeschriebene Norm.
    Es gibt beim Kraftfahrzeugbundesamt ein Verzeichnis mit allen möglichen Typbezeichnungen und Schlüsselnummern:
    KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Verzeichnis_Systematisierung_Kraftfahrzeuge_Anhaenger_2006.pdf
    Da ist dann auch der SDAH (Stardeichselanhänger) Plattform oder Fahrgestell dabei. So wie dein Anhänger aussieht, ist es ja nur das Fahrgestell, erst mit montierter Platte wird er zum Plattformanhänger, da wird genau unterschieden. :D Vorsicht es gibt da auch noch verschiedene Schlüsselnummern für SDAH Plattform, je nachdem was der Anhänger sonst noch so hat oder was transportiert werden soll (Ladegerät, elektr.Anlagen, Transport gefährlicher Güter). ?( Wechselaufbau gibt es glaube ich auch und heißt dann SDAH für austauschbare Ladungsträger (Wechselbehälter und Container).
    Gruß Stefan

  • Zitat

    meinst du damit die Elektrokabel für die Beleuchtung. die Kabel und Stecker sind doch egal, soweit ich weiß gibt es da keine vorgeschriebene Norm.


    die strecker schon, aber nicht die bremsleuchten. deshalb steht bei mir drin "mit zusätzlichen nicht ständig betriebsbereiten bremsleuchten zur verwendung von 7pol stecker"

  • Zitat

    Original von arne
    die strecker schon, aber nicht die bremsleuchten. deshalb steht bei mir drin "mit zusätzlichen nicht ständig betriebsbereiten bremsleuchten zur verwendung von 7pol stecker"


    Moment,


    soll das heißen die Bremslichter gehen nicht wenn man nur den vielpoligen Stecker benutzt? ?( ?(


    Das muß einem doch gesagt werden !


    Kann da mal einer Licht ins Dunkle bringen bitte. ?(

  • In den 60ern war es bei BW-Fahrzeugen (MAN 630, Unimog, Munga usw.) Standard, daß die Brems-und Blinkleuchten kombiniert waren, d.h. beim Bremsen leuchteten die gelben Einsätze der Rückleuchten. Die zusätzlichen kleinen Bremsleuchten an damals hergestellten Anhängern waren für den Einsatz hinter "zivilen Zugmitteln" vorgesehen und an die zusätzlich angebrachte 7-polige Steckdose angeschlossen.


    Lorenz

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • wenn der natostecker verwendet wird, sind die zusätzlichen bremsleuchten außer betrieb, richtig. dann wird ja über die gelbe blink/bremsleuchte gearbeitet. bei 7 pol stecker ist es dann eine klassische verwendung mit rotem bremslicht.


    Zitat

    Das muß einem doch gesagt werden !


    jetzt sach nicht, du hast an deinem hänger deshalb schon fehlersuche betrieben? :D :D

  • Zitat

    Original von arne
    jetzt sach nicht, du hast an deinem hänger deshalb schon fehlersuche betrieben? :D :D



    Nö, ich hab einfach nur mal den Borgward davor gehängt um zu gucken wie das als Gespann aussieht.


    Und bei der Verwendung des Natosteckers hat sich beim Bremsen nix getan.


    Mehr hab ich noch nicht gemacht,
    dann hab ich brav wieder zurück gestellt,
    weil ich doch versprochen hab erst den Bulli für die Tochter
    und die RT125 für den kleinen Sohn fertig zu machen. :|

  • ...jetzt bin ich erst 2 Tage in diesem Board unterwegs und hab schon so viel gelernt! z. B. die Nummer mit den Bremsleuchten...


    Hab jetzt noch mal ne Frage:
    wie bekomme ich den Einsatz des NATO-Stecker aus dem Gummigehäuse??? :rolleyes:
    ...ne Verschraubung a la Schuco kann ich nicht entdecken!?


    Ne, eine hab ich dann doch noch:
    in meine schicke, neuwertige BOSCH-Rundumleuchte gehören lt. Bedienungsanleitung Glühlampen 24V / 45 W
    Es handelt sich dabei um den Sockel mit 20 mm (z. B. 21W)Durchmesser...
    Hab jetzt alle möglichen Teileläden schon damit genervt und selbst der ortsansässige MAN-Service, der die BW KAT Modelle wartet, konnte mir nicht helfen... :(


    Gibts sowatt nur noch im Deutschen Museum?


    Schönen Tach noch,
    Ulf

  • Moin Ulf .


    Die dicken , gummierten NATO - Stecker sind nicht zerlegbar .
    Das ALU - Innenteil ist mit `nem Umlaufenden Kragen mehr oder weniger Einvulkanisiert , also untrennbar .


    Ich habe mal einen aufgesägt ( aus Verzweiflung ) .


    Gruß


    Günner

  • Moin,

    Zitat

    wenn der natostecker verwendet wird, sind die zusätzlichen bremsleuchten außer betrieb, richtig. dann wird ja über die gelbe blink/bremsleuchte gearbeitet. bei 7 pol stecker ist es dann eine klassische verwendung mit rotem bremslicht.


    das ist so nicht richtig. Die beiden zusätzlichen Bremsleuchten funktionieren auch mit dem Natokabel. Vorraussetzung dafür ist aber, dass auch das Zugfahrzeug rote Bremsleuchten hat. Also hinter original 404, MAN 630 und Borgward hat der Anhänger gelbes Bremslicht und hinter neuen Fahrzeugen rotes. Daher nicht ständig betriebsbereit. Übrigens hatten auch zivile Fahrzeuge früher oft kombinierte Brems- Blinkleuchten, manchmal rot aber öfter gelb.
    Beim Anhänger ist normalerweise ein ziviles Kabel mit dabei, schneid da bloß nichts am NATO-Kabel ab.
    Gruß Stefan

  • Zitat

    Original von StefanH
    Beim Anhänger ist normalerweise ein ziviles Kabel mit dabei, schneid da bloß nichts am NATO-Kabel ab.
    Gruß Stefan


    Ne keine Sorge,


    da wird nix abgeschnitten
    und nen ziviles Kabel war da auch bei.



    Übrigens steht da noch so ein Hänger,
    der soll für kleines Geld den Besitzer wechseln.


    Jemand Interesse??

  • Zitat

    Original von benzschrauber
    ...................................................
    Übrigens steht da noch so ein Hänger,
    der soll für kleines Geld den Besitzer wechseln.


    Jemand Interesse??


    War das der Löscher BW für ~300?? Standort bei dir?

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