Hallo zusammen...
Ich bin etwas ratlos und hoffe hier auf Hilfe oder wenigstens Anregungen!?
Ich habe für meinen Unimog S404.1 ein 1-Achsanhängerfahrgestell mit ziviler Zugöse und Auflaufbremse, Baujahr 1962. Die Elektrik ist Nato-Standard. Alles soweit gut, es passt und funktioniert.
Aber:
das Fahrgestell trug einst eineTragkraftspritze und hat in dem Fahrzeugschein die Eintragung: Leergewicht 1730 Kg / zul. Gesamtgewicht 1900 Kg. Da es sich nun nur noch um das Fahrgestell ohne Spritze handelt ist natürlich das Leergewicht geringer und die einstigen 170 Kg Zuladung würden mir sonst auch nicht genügen.
Würde ich jetzt zum Tüv fahren, wie würden die den Hänger bewerten? Wäre es eine Änderung des Aufbaus und würde ich mit neuem Gewicht und neuer Zuladung weiterhin einen Hänger Baujahr 62 haben oder wäre es in den Augen des Tüv ein "neuer" Hänger Baujahr 2006? Dann allerdings müßte ich ja auch eine Nebelschlußleuchte anbauen etc.
Welche Möglichkeiten seht Ihr generell diesen Anhänger dem Tüv vorzuführen und anschließend als was zuzulassen...!?
Ach ja, das hatte ich vergessen:
ich will auf dieses Fahrgestell lediglich eine Riffelblechplatte montieren. Soll dann individuell zu nutzen sein, z. B. als Transportmittel für die Harley... Allein dafür brauch ich dann schon ne Zuladungskapazität von 300 Kg
Ich hoffe ich habe mich verständlich machen können und danke schon mal im voraus für eure Hilfe.
Grüße aus Bremen,
Ulf