Gewehrhalter + Jagdgewehr im Iltis ist möglich

  • Hallo,


    habe mal 4 Stück ersteigert, waren zwar günstig, sind aber alle von der gleichen Seite.
    Ist so als hättes Du 4 rechte Schuhe erstanden!?!


    Gruß
    Roland


    Die Bilder sind echt Sch......, probierens morgen nochmal!

  • Zitat

    Original von eniac
    Sind doch eher natürliche Feinde der Fraktion geländegänige Fahrzeuge,
    oder seh ich das falsch ????


    Ich bin zwar kein Jäger, ich kenn aber welche...
    und soweit ich weiß fahren die jager selber geländegänige Fahrzeuge
    und auch manche Iltis...
    aber es gibt überall schwarze Schafe....
    MfG Grizzly

  • Hallo! Hab da mal eine Frage zu. Darf man eine Waffe denn so auf dem Weg zum Schützenverein transprtieren, wenn man nur im Besitz einer Waffenbesitzkarte (nicht eines Waffenscheines ist). Muss das Teil nicht irgendwie angeschlossen sein?

  • Ganz klar NEIN !!!


    Waffe und Munition GETRENNT und unter VERSCHLUß!


    Nur kürzester Weg von Wohnort/Aufbewahrungsort zum Schießplatz/
    Waffenschmied.


    Haste aber doch bei Deiner WBK Prüfung alles Wissen / Beantworten müssen ???


    Aber nicht jede Waffe die echt aussieht, ist es auch!


    Gruß
    Roland

  • Moin!


    Hab noch keine WBK. Bin zwar öfter schon zum Schießen gewesen, werde aber erst jetzt in einen Schützenverein eintreten. Ergo bekomme ich eine Waffenbesitzkarte und eine eigene Waffe frühestens in einem Jahr.


    Mein Problem ist nur, dass der Schützenverein von meiner Wohnung 70 km entfernt ist und ich nur ein Motorrad und den Iltis habe. War also am Überlegen, ob ich mir langfristig gesehen wieder Gewehrhalterungen für den Iltis besorge.


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde es auch nichts bringen, die Waffe mit einem geeigneten Schloss (Kette etc.) am Iltis anzuschließen, oder? Ich will das Fahrzeug ja auch ncht verlassen ...
    Wenn ich zu Fuß irgendwo zum Schützenverein gehen würde, müsste ich doch sicher auch keinen verschließbaren Waffenschrank auf dem Rücken tragen, oder ;)

  • hi
    du darfst eine waffe nicht offen spazieren tragen.die waffe muss in einem dem zweck geeigneten behältnis transportiert werden.(koffer ,futteral usw)
    und halt auch getrennt von denn mumpeln.alles andere ist strafbar.WBK hin oder her.
    bin auch schon mit der BW hercules zum schiesen mit nem 98er aufm rücken,allerdings eingetüttet in ein entsprechendes futteral.der nachteil ist,das jeder sieht was man so transportiert.machte mir persönlich ein etwas mulmiges gefühl und habs dannn auch sein gelassen,oder nur mit kurzwaffen.
    mir ist lieber,das mann auf den ersten blick nicht sieht,was man so dabei hat.
    gr.nobi


    da die sachkunde bei mir allerdings auch schon ein paar jahre zurückliegt,müsste ich mich mal wieder auf den neusten stand bringen.

  • Hallo,


    wenn Du jetzt dabei bist Deine WBK zu erlangen wirst Du ja mit den neuesten Gesetzesausdünstungen überschüttet.
    Dann weist Du auch was Du an Zeit und Geld in den Wind Schießt wenn Du Deine Scharfe, was auch immer, im nicht zu verschließenden Iltis Spazierenfährst.


    Einen Führerschein kannst Du nochmal machen, bei der WBK kannst Du das mit Sicherheit vergessen. WEG IST WEG !!


    Hatte auch mal eine.............!
    War alles sehr teuer.............!
    Und damit meine ich nicht den Erwerb!!


    Gruß
    Roland

  • wenn du dein gewehr so herumfahren willst wie auf dem bild musst du nen jagdschein machen und zur jagd fahren



    (aus jagdbluts picbase)


    interessant wird aber wenn man mountainbikefahrer mit doppelläufiger schrotflinte aufm rücken trifft :D

  • Hallo,


    mußt nicht Traurig sein.
    Habe noch einen Langwaffentresor (brauche ihn nun nicht mehr) übrig.


    Den kanst Du dann in den Iltis hinten rein stellen, sieht zwar Scheiße aus, aber dann kann keiner meckern!
    Mit extra Fach für die Mumbeln.


    Gruß
    Roland

  • hi
    denn aufwand dir nen schrank oder nen verschliessbares fach ins auto zu bauen kannst du dir sparen.da die waffe nur auf dem direkten weg zum schiesstand und wieder zurück transportiert werden darf.eingetüttet auf die rückbank oder auch im halter ist dann gesetzlich kein problem.
    das problem entsteht,wenn du abweichend dieser route mal in eine verkehrskontrolle kommst,kann man ganz schnell in erklärungsnotstand geraten.die waffe im auto aufzubewahren wäre mir zu riskant.also abends nach dem schiessen noch irgendwo in de disse oder auf die dorfkirmes.mann brauch dir nur die karre zu klauen.erklär dann mal deinem ordnungsamt wieso weshalb warum,und schon ein verstoss gegen die zuverlässigkeit und adieu.kannst dann nach 5jahren nochmal anträge stellen und von vorne anfangen.
    übrigens führerscheinverlust durch promile=wbk-verlust.
    gr.nobi

  • Zitat

    Original von sirko
    Ging tatsächlich einzig und allein um die fahrt zum Schießstand, auch wenn die ca. 70 km lang ist.
    Ansonsten soll das Teil natürlich verschlosse in der Wohnung liegen!


    hi sirko,


    wie schon geschrieben wurde. gewehr ins futteral/koffer und hinten in den iltis rein. kurzwaffen habe ich im alukoffer und auch in der kiste drin.allerdings fahre ich dann nur zum schießen und danach wieder gen heimat.
    meinen karbiner habe ich auch schon auf dem rücken gehabt beim motorrad fahren. die mun dann separat im tankrucksack, alles kein thema :D

  • Zitat

    Original von tante Ute
    hi


    kurzwaffen transportiere ich im geigenkasten.20€ bei e-bay.
    gr.nobi



    das erinnert mich doch stark an al-capone zeiten..... :# :# :#

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