@ Andreas:
Ich hab das irgendwo im Netz mal gelesen, find aber keinen Nachweis mehr, sonst
hätte ich das hier mit verlinkt. Macht aber durchaus Sinn- die Herleitung war ungefähr
wie folgt: Zollschuldner ist bei einer Internetbestellung nun mal der Besteller. Wenn
eine Lieferung vom Wert her Zollpflichtig ist, aber durch Falschdeklaration o.ä. durch
den Zoll rutscht, entbindet das den Schuldner daher im Endeffekt nicht von seiner Pflicht.
Jetzt werden vermutlich die wenigsten beim Zoll vorstellig, um nachträglich eine Lieferung
verzollen zu lassen, klar, aber wenn die dir auf die Schliche kommt, kanns halt teuer werden.
Und es soll niemand glauben, daß die Typen blöd sind und sowas nicht mitkriegen.
Die wissen auch, wie der Hase läuft und wo Geld zu holen ist.