BW Bekleidung

  • Moin Zusammen,


    soweit ich informiert bin regelt die ZDV 37/10 die Anzugsordnung. Ich habe leider keine Ausgabe..Kann mir jdm den genauen Passus benennen indem festgelegt ist, wann welche Uniform ( flecktarn oder oliv ) getragen werden muß....


    Gruß


    Jotte

  • Zitat

    Original von Jotte
    wo kann man denn Deine Behauptungen nachlesen. ?( ?(


    Hallo Jotte,


    wenn Du spezifizierst welche BEHAUPTUNGEN Du meinst versuche ich Dir die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen.


    Ich gehe davon aus, daß Du vorab die bereits mehrfach genannten Paragraphen und Dienstvorschriften eingesehen hast. Wenn weitergehende Informationen fehlen, sende mir Deine Mailadresse per PN, ich schicke Dir die entsprechenden Passagen gerne als Datei zu.



    Aber mal zurück zum eigentlichen Thema.


    Das für den NORMALEN Durchschnitts-Steuerzahler-Bürger das Anlegen von Uniformen, Abzeichen und/oder Auszeichnungen verboten sind, die nur sogenanten Amtspersonen mit hoheitsrechtlichen Aufgaben zustehen, darüber will ja wohl keiner diskutieren oder??? In einem regelementierungswütigen Land wie unserem glaubt hoffentlich keiner der hier interessiert mitlesenden an ein "na des stört ja keinen".


    Das die Ausrüstung in oliv der Bundeswehr einerseits eine fast ausgestorbene Bekleidungsart ist (im Dienstgebrauch), andererseits aber durch die offiziellen Stellen als Uniform geführt und angesehen wird ist eben so.


    Wieviele un- oder ganz alt-gediente Bürger sehen denn auch heute noch in einem oliv gekleideten jungen Mann sofort einen Soldaten?


    Angeblich brauchts ja nur oliver Bekleidung um sogar OHNE Probleme Strassenkreuzungen zu sperren oder?? (Hab ich so gehört)


    Das mit dem BMVg und der Einstufung als Uniform geht aus


    A) einer Anfrage beim VdRBw zurück die selbst für wohltätige Zwecke die Freigabe von OLIV als Dienstbekelidung bei VVag meistens ablehnen wegen Anweisung aus Berlin


    B) Erinnere ich mich an einen Beitrag im Zusammenhang mit den Fahrzeugtreffen. Da wurde das Thema auch mal am Rande angeschnitten und jemand aus der Organisation hatte da eine Anfrage beim BMVg gestartet hatte. Vielleicht finde ich den Beitrag ja noch.


    Wegen einer aktuellen Anfrage hau ich meinen Sohnemann mal an, der hat da in letzter Zeit wegen den anstehenden Fahrzeugtreffen einiges an Schriftverkehr mit VdRBw und BMVg gehabt.

  • Zitat

    Original von Jotte die ZDV 37/10 die Anzugsordnung. Ich habe leider keine Ausgabe..Kann mir jdm den genauen Passus benennen indem festgelegt ist, wann welche Uniform ( flecktarn oder oliv ) getragen werden muß....


    NEIN, das kann kein Mensch.


    Die Anzugsordnung regelt nur was zu welchem Anzug gehört.


    Wann welcher Anzug zu tragen ist regelt im "NORMALFALL" der Dienstplan.


    Schick Mailadresse per PN und Du bekommst die ZDV.


    ABER: Da der Feldanzug oliv in der ZDv gelistet ist IST ER EINE UNIFORM!!

  • Zitat

    Original von jubifahrer


    was gibt es für Möglichkeiten legal in oliven Kalmotten rumzulaufen. Was muß ich tun, als nicht aktiver Reservist, damit ich das darf ?


    Keine.


    Rudi, Du mußt unterscheiden ob es sich um eine offizielle, dienstliche Veranstalltung der BW, RK usw. handelt. Dort regelt eben die UTE ob, wer und welche Uniforman man tragen darf/soll/muß.


    Wenn Du Dir der äußere Erscheinung wegen deinen oliven Drillich anziehst weils "gut zum Auto" paßt, der Vollständigkeit halber zum Treffen fährst o.ä. mußt Du damit leben das sich jemand daran "stören könnte"... Legal ist es nicht.
    Stell Dir vor dein Käfer wäre ein alter Polizeikäfer (kenn ich noch von damals) würdest Du Dir dann eine (komplette) Polizeiuniform anziehen? Ob mit Dienstgrad oder ohne?
    Da wäre es jedem klar, daß man(n) das nicht darf.
    Wieso sollte das dann bei ner BW-Uniform anderst sein. Nur weil man die "in jedem Laden" bekommt?!


    Aber nenn es wie Du willst:
    Wo kein Kläger...
    ...schlafende Hunde wecken...
    usw.



    Deswegen, bevor Räuberzivil, dann garnix oder ganz und "die Füße" stillhalten, ordentlich ausschauen und aufführen. Dann stell auch keiner unangenehme Fragen...

  • Ich möchte klarstellen, dass ich durch die unglückliche Reihenfolge der Beiträge, den Beitrag von Michael wohl falsch gedeutet habe.


    Weil ich ihn deswegen angegriffen habe, möchte ich mich hiermit dafür entschuldigen.


    Gruß


    jubifahrer


  • Hallo Housil


    Deinem Beitrag schließe ich mich zu 100 % an stimmt alles geanu wie du sagst :) !!!


    mfg StUffz

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