Moin Moin - ich bin neu hier

  • In der Tat ist "Brems- und Blinklicht als Baueinheit" nur bis1982 (bei Abnahme bis 1997 ), bzw. bis 1969 zulässig.
    gelbe Bremslichter bis 1982 und rote Blinker bis 1969.
    Hier wunderbar alles nachzulesen:
    https://www.adac.de/infotestra…=44021&SourcePageId=45956
    Leider gilt tatsächlich auch die Pflicht für bauartgenehmigte Blinker ab 1.4.1957.
    Ein Sonderweg könnte aber über die "Importfahrzeugrichtlinie" möglich sein.
    Wenn Du da was ändern willst, solltest Du Dich mit der RiLi etwas beschäftigen und dann Deinen Plan einm verständnisvollen TÜV-Prüfer vorstellen. Das mögen die, wenn ihre Kompetenz "angezapft" wird.
    Wäre auch blöd, was zu ändern, um dann zu erfahren, dass es den Herren nicht zusagt...
    Hier der Link zur RiLi: http://www.tuev-sued.de/auto_f…importfahrzeug-richtlinie


    Oder Du baust eine solide Lösung selbst und setzt auf Glück.

    Möglichkeiten gibt es reichlich und ich habe schon viele durchgespielt. Das würde hier aber zu weit führen

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

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