Wolf mit drei angetriebenen Achsen …..?

  • Moin moin,


    aus dem Iltis 6x6 Thread.
    Wolf mit drei angetriebenen Achsen in Zulassungsbescheinigung Teil I


    Vielen Dank für die vielen aber auch unterschiedlichen Meinungen über den Fehleintrag in meiner Bescheinigung Teil I.
    Für jemanden, den die Daten interessieren, der liest sich so eine Zulassungsbescheinigung auch mal durch, aber wo fängt die Erkenntnis über Fehleintragungen an, wo hört sie auf??
    Einen technisch versierten Kraftfahrer fallen solche „Falscheintragungen“ schon mal auf, aber es will mir doch niemand erzählen,
    dass „Oma Deike“ die Fahrgestellnummer, den Hubraum in ccm, den Code zur Hersteller-Kurzbescheinigung usw. mit Teil I kontrolliert
    oder sich mit der zulässigen Anhängelast auskennt, die, wie viele weitere Daten, zu Vergleichszwecken nicht einmal in Teil II festgehalten ist.
    Ist die eingetragene zulässige Anhängelast richtig oder eventuell zu hoch? Soll ich jetzt ums Fahrzeug rennen und die eingetragene Reifengröße kontrollieren und so weiter und sofort?
    Was ist, wenn sich nicht offensive Fehler beim Gutachten eingeschlichen haben?
    Ich habe nicht mal mehr die original Datenbescheinigung der BW um alles zu checken, denn die wurde bei mir bisher immer einbehalten.
    Wie weit kann und muss ich dem Gutachter vertrauen, wie weit der Zulassungsstelle??
    Was und wie denkt Ihr darüber?
    Ich will jetzt hier keine Lunte legen, aber ich habe "meiner Meinung" nach noch mehr Unpässlichkeiten in Bemerkungen und Ausnahmen (22) erkannt.
    Bei mir sind die drei Achsen sicherlich offensichtlich falsch, aber interessieren tut es mich zurzeit herzlich wenig.
    Wieder einen Tag Urlaub nehmen um sich über die Knalltüten zu ärgern, ist nicht drin.
    Sorry, ich betitele die Angestellten so, weil es grundsätzlich jedes Mal unberechtigte Probleme gibt.


    Und jetzt bitte nicht: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ ;)


    Viele Grüße,
    Olli

  • Au dem Alltag kann ich nur berichten, daß so was öfter vorkommt. Vor allem dann, wenn es sich um keinen standardisierten Datensatz handelt, der ja abgespeichert ist und nur übernommen werden muss.


    Da werden dann aus PS mal KW, ohne umrechnen. Mit der Folge, daß die Versicherung entsprechend höher wird. Ganz gerne werden auch die Fahrgestellnummern falsch eingetragen, was dann bei einer Kontrolle richtig spaßig wird. Vor allem im Ausland.


    Grad aktuell hat eine Zulassungsstelle mehrere Krankentransporter einfach als PKW zugelassen, obwohl die entsprechenden Abnahmedokumente für die geänderte Fahrzeugart vorgelegt wurden.


    Das ließe sich unendlich weit fortführen.

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