Hallo zusammen,
ich habe in Kaiserslautern ein Feuerwehrauto (13t zGm) gekauft. Erst mal ein erfreuliches Thema.
Aber:
Seit das Kurzzeitkennzeichen neu geregelt wurde, braucht man eine Betriebserlaubnis um ein KZK zu bekommen. Und die Betriebserlaubnis von Feuerwehrfahrzeugen erlischt ja, wenn sie nicht mehr auf die Feuerwehr zugelassen sind... (Bitte keine Diskussionen da drüber - Es muss eine praktikable Lösung her und kein Streit mit der Zulassungsstelle)
Kurzzeitkennzeichen ohne Betriebserlaubnis bekommt man nur um zur Prüfstelle zu fahren. Höchstwahrscheinlich (in Klärung) darf man danach nicht direkt die Überführungsfahrt starten, da man die Betriebserlaubnis ja erst nach Vorlage des Gutachtens von der Zulassungsstelle bekommt. Aber natürlich nicht von der Zulassungsstelle Kaiserslautern sondern von meiner Heimat-Zulassungsstelle.
Somit läuft es aus meiner Sicht momentan auf das folgende Szenario hinaus:
- KZK für die Fahrt zur Prüfstelle in Kaiserslautern (Änderung Fahrzeugart und gleich Oldtimerabnahme)
- Wieder heim fahren mit dem PKW
- Eine Nacht schlafen und warten bis die Zulassungsstelle wieder auf macht
- Auto mit H-Kennzeichen zulassen
- Wieder nach Kaiserslautern fahren
- H-Kennzeichen montieren und heim fahren
Das Problem dabei wäre jetzt wo stellt man das Fahrzeug in Kaiserslautern über die Nacht ab? Ist ja zu dem Zeitpunkt noch nicht zugelassen, also muss ein Privatgrundstück her.
Daher die Frage: Ist hier jemand im Forum, bei dem man das Wägelchen mal abstellen dürfte?
Kameradschaftliche Grüße
Stefan