Hallo,
der Hinweis auf die 'Gesetzeslage' bezieht sich ja im Wesentlichen
auf das Fahrtenbuch per Computer.
Ich hatte es ja handschriftlich erstellt.
Was mich ärgert, ist daß man nach 15 Jahren plötzlich neue
Formblätter einfordert.
Dann neuerdings die Angaben: Fz-Hersteller / Typ / Fg-Nummer.
Was soll der Bödsinn ?
Diese Daten stehen doch in den Akten der Zulassungsstelle.
Mit kommt das so vor, daß mal wieder jede Verwaltung ihr eigenes
Ding dreht.
Deswegen die Frage nach den Gesetzlichen Vorgaben für 07er.
In der e-mail steht drin, daß man gütigerweise von Strafzahlungen absieht.
Ja, aber die könnte man ja nur auf einen (Bundes)Formalismus
abstellen. Daher die Frage nach den Vorgaben.
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