Fahrt ins Ausland mit "Wolf" im Tarnfleck?

  • wenn flecktarn als passive waffe angesehen wird,als was wird dan ral 6014 angesehen?
    also ich habe ein ziviles kennzeichen und kein y-kennzeichen...


    Also mit dem Kennzeichen hat das wirklich nichts zu tun. Ralf 6014 ist eine Farbe, Flecktarn eine Waffe. Das liegt wohl zum einen auch an der entwickelten Musterung, denn die Flecken sind nicht zufällig, teilweise haben die fahrzeuge dann auch noch einen Lack, der die Erkennbarkeit mit IR-Geräten mindert. Bei einfarbigen Fahrzeugen wirst du den Hinweis auf die ausfuhrgenehmigungspflicht (zumindest wegen der Farbe) nicht finden. Vergleichen kann man das gut bei Unimogs oder Bullis.


    Die Unterscheidung von Ausfuhr und Auslandsaufenthalt ist schon komisch, schaut es euch aber mal umgekehrt an: wenn ein Schweizer mit seinem Fahrzeug zu Besuch nach Deutschland kommt, kann er es ja auch nicht gleich verzollen und versteuern müssen. Also ist es auch nicht gleich ein Import, solange er es nicht hier lässt.

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

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  • Die Unterscheidung von Ausfuhr und Auslandsaufenthalt ist schon komisch, schaut es euch aber mal umgekehrt an: wenn ein Schweizer mit seinem Fahrzeug zu Besuch nach Deutschland kommt, kann er es ja auch nicht gleich verzollen und versteuern müssen. Also ist es auch nicht gleich ein Import, solange er es nicht hier lässt.


    Das hat doch mit verzollen nichts zu tun. Wenn ein Schweizer mit seinem Sturmgewehr 90 zu Besuch kommt hat er auch ein Problem


    Zitat

    Ausfuhr:
    das Verbringen von Sachen, Gütern und Elektrizität aus dem Wirtschaftsgebiet nach fremden
    Wirtschaftsgebieten..


    Zitat

    Waren gelten in dem Moment als in das Zollgebiet der EG "gebracht", sobald sie die Grenze des Zollgebietes passiert haben. Dabei ist es unerheblich, ob der Grenzübertritt auf dem Land-, See- bzw. Schienenwege, im Luftverkehr oder in Rohrleitungen erfolgt. Dies betrifft nicht nur den gewerblichen Warenverkehr über die Grenze, sondern auch den Reise- und Postverkehr. Überschreitet z.B. ein Urlauber bei einer Wanderung die Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft, sind alle Waren, die er mitführt (also auch seine Kleidung, der Rucksack und die Verpflegung) in das Zollgebiet verbracht.

  • ahhh :idee:
    will heißen, ich schraub an nen Leo ein ziviles kennzeichen und schon ist keine waffe mehr :top:


    hmmm,du hast die kettenpolster vergessen und ich schlage vor,zumindest den lauf zu demontieren

  • Waren gelten in dem Moment als in das Zollgebiet der EG "gebracht", sobald sie die Grenze des Zollgebietes passiert haben. Dabei ist es unerheblich, ob der Grenzübertritt auf dem Land-, See- bzw. Schienenwege, im Luftverkehr oder in Rohrleitungen erfolgt. Dies betrifft nicht nur den gewerblichen Warenverkehr über die Grenze, sondern auch den Reise- und Postverkehr. Überschreitet z.B. ein Urlauber bei einer Wanderung die Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft, sind alle Waren, die er mitführt (also auch seine Kleidung, der Rucksack und die Verpflegung) in das Zollgebiet verbracht.



    Und wo ist dann Bitteschön das Problem?, solange ich mich mit einem Fahrzeug innerhalb der Grenzen der EG Ländern bewege ist das Fahrzeug doch lt. obigem Beitrag schon im Zollgebiet der EG und wird nicht erst dorthin verbracht :T:T:T

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • Ich weiß aus sicherer Quelle daß es lediglich um die IR Signatur der F9 Lacke RAL 6031 / 8027 / 9021 geht.


    Wieso im vom Borgwardalex zitierten Gesetztestext die Rede vom Mehrfarbentarnanstrich ist, kann ich nicht wirklich beantworten.


    Könnte es sich hier um einen Inhaltsfehler handeln? Wird in dem Gesetzt der Mehrfarbentarnstrich definiert? 1944er Hinterhalttarnung oder NVA Verzerrungstarn sind auch auch Mehrfarbenanstriche.. :)


    Solange der BW Mehrfarbenanstrich nämlich mit nicht IR reflektierenden Farben (also HR anstatt F9) durchgeführt wurde, ist die Ausfuhr auch nicht verboten.


    Die Ausfuhr eines Fahrzeuge in uni RAL 6031 F9 ist ebenso verboten.

  • Hallo, diese Seite paßt irgendwie zu diesen Thema:


    http://www.ausfuhrkontrolle.in…ueter_rili/rl_2009_43.pdf


    Ganz unten im Anhang.....interessant was laut EU als Verteitigungsgüter gilt.


    k.
    mobile Stromerzeugeraggregate, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke;
    l.
    Container, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke; usw......

  • hallo rob,hab mir den artikel grade mal durchgelesen und komme aus dem staunen ja nicht mehr raus
    demnach dürfte ein shelter in tarnflecklackierung auf einem hänger montiert und von einem iltis (tarnfleck) gezogen ja an der eu-grenze richtig probleme bereiten...

  • Sehr Interessant, laut dem Link von ROB ist ja die Ausfuhrgenemigung definiert als:


    ``Erlaubnis zur Lieferung von Verteidigungsgütern an eine Juristische oder Natürliche Person.´´



    Da wir ja nur im EG Gebiet fahren und unsere Fahrzeuge auch wieder mit nach Hause bringen und nicht an eine Juristische oder natürliche Person liefern sind wir ja nicht dem Muss einer Ausfuhrgenemigung unterworfen.

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  • Und wo ist dann Bitteschön das Problem?, solange ich mich mit einem Fahrzeug innerhalb der Grenzen der EG Ländern bewege ist das Fahrzeug doch lt. obigem Beitrag schon im Zollgebiet der EG und wird nicht erst dorthin verbracht :T:T:T


    Lies nochmal den Thread und das Gesetz!


    "Die Ausfuhr der in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) genannten Güter bedarf der Genehmigung." (§ 5 Abs. 1 AWV)


    "Im Sinne dieses Gesetzes sind ferner Ausfuhr: das Verbringen von Sachen, Gütern und Elektrizität aus dem Wirtschaftsgebiet nach fremden Wirtschaftsgebieten...(§ 4 Abs. 2 Nr.4 AWG)


    "Im Sinne dieses Gesetzes sind Wirtschaftsgebiet: der Geltungsbereich dieses Gesetzes; die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets" (§ 4 Abs.1 Nr.1 AWG)


    "Im Sinne dieses Gesetzes sind fremde Wirtschaftsgebiete: alle Gebiete außerhalb des Wirtschaftsgebiets; für das Verbringen von Sachen und Elektrizität gilt das Gebiet von Büsingen als Teil fremder Wirtschaftsgebiete" (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 AWG)


    Mit anderen Worten: Das Wirtschaftsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.


    EU-Länder sind "Gemeinschaftsgebiet"


    "Im Sinne dieses Gesetzes sind Gemeinschaftsgebiet: das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 302 S. 1)" (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG)


    Die von ROB zitierte Richtlinie ist nicht unmittelbar wirksam.
    Was gilt sind die deutschen Gesetze also insbesondere AWG und AWV. Und nach denen wird man dann auch bestraft.. ;(



    Mehrfarbentarnstrich
    Der Wortlaut ist da eigentlich klar. Es kommt demnach bei Fahrzeugen!! nicht auf die IR Signatur F9 an. Wenn das so wäre, hätten die das sicher genauer formuliert. Zumal da ja auch nochmal extra aufgeführt ist, was z.B. nicht drunter fällt (a) Gewehr- bzw. Waffenhalterungen, b) Tarnnetzhalterungen, c) NATO-Kupplungen, d) Dachluken, rund mit schwenk- oder klappbarem Deckel)


    IR Signaturen sind zusätzlich generell ausfuhrgenehmigungspflichtig.


    Aber darauf kommts beim Fahrzeug nicht an. Da reicht eine Mehrfarben-Tarnlackierung auch ohne IR Signatur dem Wortlaut nach aus, um das Fahrzeug ausfuhrgenehmigunspflichtig zu machen.


    Und wenn man sich die Anlage AL anschaut ist da eigentlich alles ziemlich genau genannt.
    http://www.gesetze-im-internet…/banz_2010/j1351_0010.pdf


    Also zusammenfassend:
    Ausrüstungsgegenstände die IR Signatur Lack haben sind ausfuhrgenehmigungspflichtig. (demnach auch Fahrzeuge nur in RAL 6031 mit IR Signatur)
    Fahrzeuge mit Mehrfarben-Tarnlackierung (auch ohne IR Signatur) sind ausfuhrgenehmigungspflichtig.
    Wer ausführt ohne Genehmigung macht sich strafbar.
    Ausfuhr ist das Verbringen aus der Bundesrepublik Deutschland in ein anderes Land (auch EU)

  • nach deiner antwort zu urteilen,borgward-alex,wäre die ausfuhr ja schon damit gegeben, wenn ich aus dem hoheitsgebiet deutschland nach tchechien reinfahre...?!selbst wenn ich nur tanken oder einkaufenfahre und danach wieder nach deutschland reinfahre

  • Ja ist so, Grenzübertritt ist Grenzübertritt. Auch bei der Mitnahme von Waffen ist es so, das jede Einfuhr gemeldet werden muß. Egal ob eine Grenzkontrolle stattfindet oder nicht. Auch die Einfuhr von Waren über einen bestimmten Wert muß unaufgefordert angemeldet werden. Die Mitnahme von Geldbeständen über Zehntausend Euro ist ebenfalls meldepflichtig.
    Und es gibt noch viele andere Beispiele.
    Dadurch das viele Leute etwas falsch machen wird es noch lange nicht richtig.

  • Ich denke wenn man nicht grade nahe der Grenze wohnt ist der Drang ins Ausland zu "schleichen" ohnehin gerin bei dem Spritverbrauch und den derzeitgen Preisen.... :no:

  • Also wenn dieses Thema so interessant ist, warum ruft nicht mal jemand anderes in Wiesbaden an und lässt es sich erklären?

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  • Also für Diesel Fahrer ist der Grenzübertritt schon eine wichtige Sache. Wenn man wie bei uns nur die Straßenseite wechseln muß um günstiger zu tanken ist das Thema sehr wichtig. Will man auf der sicheren Seite sein kann man sich ja eine Dauergenehmigung besorgen. :thumbup:

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