Fahrt ins Ausland mit "Wolf" im Tarnfleck?

  • Der Wolf ist als Rüstungsgut "Ausfuhrgenehmigungspflichtig".
    Dazu gehört auch die "vorübergehende Ausfuhr", also das Überfahren der Grenze zu anderen Zwecken als der Ausfuhr. Einkaufen, Spazierenfahren usw.
    Mir ist kein Fall bekannt, daß es beim Grenzübergang Schwierigkeiten gegeben hat.
    Das Kriterium ist beim Wolf - wenn er keinen eingebauten Rüstsatz mehr hat - Z.B. Funk,- nur die Tarnfleckenbemalung.
    Einfarbige Wölfe in bronzegrün fallen nach Auskunft einer zuständigen Behörde dann nicht unter diese Einschränkung.
    gruß otan03

  • also ich war schon in :engel:
    polen
    nederlande
    belgien
    frankreich
    england
    hatte noch nie ein problem :^:


    aber grundsätzlich schreibt otan03 wie die gesetze sind :G

    Gruß Andreas ,:)


    "DENK ICH AN DEUTSCHLAND IN DER NACHT BIN ICH UM DEN SCHLAF GEBRACHT"
    (Heinrich Heine)


    1./PzBtl 213 - FM Grp.

    (1987/88 W15)

    Damals gelernt: Im Frieden ersetzt die StoV den Feind

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    Opfer des: Virus Vehiculum olivea militaris

    Einmal editiert, zuletzt von rammigani ()

  • Du brauchst doch nur Folie über die anderen Flecken kleben, also alles braune und schwarze..


    Nee, mal im Ernst: Gilt das nur für den Wolf oder eigentlich für alle ehem. Militärfahrzeuge? Die Franzosen hatten mal irgendetwas vor, dass kein Militärgut in das Land eingeführt werden dürfte. Gab viele Diskussionen deswegen und dem Besuch in der Normandie zum D-Day


    Gruß
    Ingo

  • Einfach fahren. Wie schon geschrieben - es ist kein Fall bekannt, daß irgend etwas passiert ist.
    Bei der "war and peace show " stehen Dutzende BW Fahrzeuge, und auch bei allen anderen Treffen im Ausland, da hat sich auch keiner an der Grenze drum gekümmert.
    Und wenn die Deutschen nichts sagen - alle anderen interessiert das sowieso nicht.
    gruß otan03

  • Hallo,


    Das Fahrzeug kann mit der Flecktarn Lackierung in jedes beliebige europäische Ausland gefahren werden.
    Es ist ein Kfz mit einer gültigen deutschen zivilen Zulassung.
    Wenn das Fahrzeug in einen anderen Staat veräussert wird ist es eine andere Sache.


    Ich fahre seit Jahren mit meinem Flecktarn Iltis immer wieder in das Europäische Ausland und es gab nie
    irgendwelche Scherereien mit Beamten an der Grenze.


    Das Tanken hat einen ganz anderen Hintergrund. Wenn Du in der Schweiz tankst und Du wirst vom deutschen Zoll innerhalb von 20 Km in Deutschland angehalten
    und überprüft, kann es passieren, dass Du als Steuerhinterzieher angezeigt wirst, weil Dein Tank mit Schweizer Diesel vollgetankt wurde.


    Gruß


    Topper

  • Auch die vorübergehende Ausfuhr ist eine Ausfuhr.
    Hat mit Kauf oder Verkauf nichts zu tun.
    Daß man überall reinkommt ist nicht entscheident - man darf aber theoretisch nicht raus.


    Das Tanken im Ausland ist nicht verboten.
    Eine Tankfüllung im serienmäßigen Tank darf ohne die Abführung von Eingangsabgaben eingeführt werden.


    gruß otan03

  • Flecktarn = Ausfuhrgenehmigungspflichtig. Das ist so, egal was für ein Auto das ist. Selbst der VW Bus T3 wird in Flecktarn ausfuhrgenehmigungspflichtig.


    Bei rein militärischen Geräten ist grundsätzlich jedes Teil ausfuhrgenehmigunsgpflichtig, auch wenn es sich bei dem Komplettgerät nicht um irgendwas Kriegswaffenkontrollpflichtiges handelt. Zu deutsch: Die Ausfuhr eines Staukastens vom MAN Kat muß man nach der reinen Gesetzetslage genehmigen lassen. Gilt übrgens auch für alles andere Mil-Gerümpel wie ABC Schutzmasken. Deren Verkauf nach Belgien via Ebay ist eine Verletzung der Ausfuhrvorschriften. Punkt. Da ist keine weitere Diskussion zu nötig, das ist einfach so.


    Das weder Zollbeamte noch Polizisten diesen Sachverhalt im Detail kennen oder sie es auch nicht interessiert weil sie (sicherlich tatsächlich) besseres zu tun haben ist eine völlig andere Sache. Wenn sie wollten könnten sie dieses Treiben mit Recht unterbinden.


    Und auch die Sitten in anderen Ländern sind eben höchst unterschiedlich. Während es hierzulande keinen interessiert, wenn Du in Flecktarnklamotten herumläufst wird dies in Österreich nicht geduldet, wenn Du in Tarnklamotten herumläufst...


    Also ...machen kann man viel, aber legal ist es dadurch nicht ...


    Jens

  • Klamotten - Österreich


    In Ö darf man fremde Tarnkleidung tragen (Räuberzivil) aber keine österreichischen Uniformteile, weder aktuelle noch alte auch darf man damit nicht Handeln.



    Fleck-getarnte Fahrzeuge sind, laut ÖAMTC aber nicht erlaubt, ich hatte schon mit dem Iltis, in durchgehend 6031, Schwierigkeiten wegen der "Tarnfarbe".
    Alex

    "In Linie - antreten" "rechts um - machen" " ohne Tritt - marsch"

  • unglaublich und ich dachte nur wir in D spinnen :lol::tobt:
    also ösiland umfahren....
    ich frag mal pipi der wohnt doch da,
    der darf dann mit seinem fertigen munga auch nicht fahren!? (kann ich mir nicht vorstellen) 8o

    Gruß Andreas ,:)


    "DENK ICH AN DEUTSCHLAND IN DER NACHT BIN ICH UM DEN SCHLAF GEBRACHT"
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  • Jepp.


    In Östereich bekommst du an der Grenze Probleme mit einem Flecktarnfahrzeug.
    Haben wir in Bregenz selbst schon erlebt.


    7 Mungas in 6014 und einer in Flecktarn.
    War ein mords hickhack bis Munga Nr. 8 den anderen folgen durfte.


    In der Schweiz gibts absolut keine Probleme. :D

    + Mitglied der Mungahilfe +


    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.

  • Moin


    Also ich hatte noch nie Probleme nach Österreich reinzukommen... außerdem ist jeder G Made in Austria.. die Schweizer grinsen nur und salutieren manchmal sogar...vergessen nach denn billigen Luxenburger Zigaretten zu fragen..passiert mir meinen zivilen BMW immer wieder


    Beste Grüße


    Axel

  • Hallo!


    War schon mit allen meinen Fahrzeugen oft in Belgien und Luxembourg. Dort habe ich bisher noch nie Probleme gehabt. Aus diesem Grund habe ich mir bisher Gedanken über ein Verbot gemacht. Wenn dort echtes Militär in Fahrzeugen entgegen kommt wird fast immer freundlich gegrüsst.


    Hoffentlich bleibt auch in Zukunft alles so da ich gar keine nicht Militärfahzeuge mehr habe!


    Viele Grüsse Bernd

    :juhu: Bei mir ums Haus ist es immer grün, auch im Winter! :juhu:


    :dev: OLIV - GRÜN :dev:


    :landy::landy::landy::landy::landy:


  • Äh,was ist mit meinem AL?Der hat ja auch Tarnbeleuchtung,aber diese Fahrzeuge wurden ja nicht für das Millitär sondern für Behörden,BGS,ZB,ect.gebaut.Das muß man dann ja den Grenzern verklickern hmmm

  • Hallo in der CZ kommt es auch ab und an zu Problem mit komplett in Tarn lackierten Fahrzeugen.


    Gruß
    Frank

  • Zitat

    d) ...
    e) Tarnbeleuchtung,
    f) Mehrfarben-Tarnlackierung des Fahrzeuges.


    Was die etwas spitzfindige Frage aufwirft:


    Wird ein (ursprünglich ziviles) Fahrzeug, was ein Mehrfarben-Tarnlackierung erhält, damit automatisch zum Militärfahrzeug und Ausfuhrgenehmigungspflichtig ?
    Oder entfällt bei einem ehem. Militärfahrzeug, was umlackiert wurde, die Ausfuhrgenehmigungspflicht ?
    Und setzt die Ausfuhrgenehmigungspflichtig wieder ein, wenn es wieder eine Mehrfarben-Tarnlackierung erhält ? :T


    Gruß


    Peter


    edit: tja, die Rechtschreibung

  • Peter, das ist tasächlich so, auch wenn es dämlich klingt: Wenn Du den Flecktarnbulli umlackiert ist die Militäreigenschaft weg, da das Basisfahrzeug dann handelsüblich ist. Beim MB1017 ist es schon mehr Arbeit, da muß zusätzlich die Dachluke zugeschweisst werden, Gewehrhalter raus und Tarnbeleuchtung weg ... würde man es denn alles wieder einbauen und gemäß Flecktarnplan Lackieren dürfte der Status wieder aufleben...


    Das getarnte Zivilfahrzeug ist nicht für das Militär gebaut worden, kann also auch nicht einfach so zum MilKFZ mutieren...


    ..ähnlich gut nachvollziehbar wie ds Thema Waffen: Ein rostiges Bajonett, krumm und schartig ist immer eine Waffe. Das superscharfe Filetmesser ist nie eine. Wird höchstens zum verbotenen Gegenstand, wenn Du es mit Dir herumträgst...


    Jens

  • unglaublich und ich dachte nur wir in D spinnen :lol: :tobt:
    also ösiland umfahren....
    ich frag mal pipi der wohnt doch da,
    der darf dann mit seinem fertigen munga auch nicht fahren!? (kann ich mir nicht vorstellen) 8o

    Spittal an der Drau liegt auch in Österreich.

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