Meine Hercules K125BW V1 und ihre ersten Probleme

  • Hmm ok dann muss ich nochmal nachschauen. Ich habe mir die Sachen gestern nochmal 3x durchgelesen aber wo steht die Nummer? :D Wenn es nichts hilft wird die erst einmal offen angemeldet damit ich dann nach Wissersheim kann :D

  • So, ich habe in der Schule nochmal drüber geschaut.


    Ist dass, das hier? : GUTACHTEN zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO mit Nr.453/6293/00213-01 vom 15.11.2007 ?

  • Das hier: Nr.453/6293/00213-01 vom 15.11.2007


    ist nur die fortlaufende Prüfberichtsnummer, also keine Gutachtennummer. Hiermit läßt sich für einen Fremden gar nichts anfangen. Es wird auch niemand mehr ohne ein vorliegendes Teilegutachten eine Drosselung eintragen. Mit Teilegutachten ist dann eine Abnahme nach §19/3 möglich. Da auf dem Prüfbericht ja auch der Name des Sachverständigen steht, ist es am einfachsten, daß man sich mit dem in Verbindung setzt. Der Nummernlogik nach könnte das vom TÜV Rheinland gewesen sein.


    Die Vorschriften zu den Einzelabnahmen nach §19/2 haben sich mit der 47.ÄnderungsVO geändert. Einfach durch Handauflegen ist da nix mehr möglich. Es muß eine umfangreiche Dokumentantion, oder halt ein Teilegutachten vorhanden sein.


    Deshalb: Den Sachverständigen ausfindig machen und direkt ansprechen. Vielleicht hat er ja alles erforderliche geprüft.

  • Danke :) Das zeugt von Qualität. Ich war heute der King beim TÜV :D


    Ja, wenn ich am Freitag bestehe sollte,was ich wohl glaube, dann werden wir uns bestimmt sehen.

  • So nächstes Problem. Ich bekomme meine BW nicht angemeldet weil irgendeine ABE fehlt. Weiß da jemand weiter damit ich sie schnellst möglich auch angemeldet bekomme ?

  • Was hast Du bekommen? Einen Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2? Oder ein Gutachten nach §21? Wo fehlt die ABE? Nur im Brief bzw. Gutachten?


    Die ABE für das Fahrzeug mit der Nummer 7339 wurde durch das KBA am 22.07.1970 erteilt.

  • Also als ich das Mopped gekauft habe, habe ich den Teil 2 bekommen und so einen Grünen Wisch wo oben Gutachten draufsteht bekommen. Mir fehlt aber leider die Datenbestätigung der Bundeswehr.

  • also, um mal ein wenig Licht ins dunkeln zu bringen.


    1.einer der Vorbesitzer hat es geschafft das das zuständige Straßenverkehrsamt eine ABE aushändigt (vermutlich mit einzug der Datenbestätigung, das wird grad geklärt)
    2.Der letzte Vorbesitzer hat es zugelassen das die ABE die ausgestellt wurde, als Ungültig abgestempelt wurde
    3.Hiermit ist keine Anmeldung mehr möglich.


    Mein vorschlag:


    Falls die Datenbestätigung nicht mehr zu finden ist.


    1.Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei holen
    2.Beim TÜV ein neues Datenblatt erstellen lassen
    3.Beim zuständigen STVA das Datenblatt abgeben und eine ABE ausstellen lassen
    4.Fahrzeug anmelden


    wie sehen die jungs und mädels das die sowas schon mal gemacht haben.


    und des weiteren, leider wurde kein Kaufvertrag aufgesetzt, hat David überhaupt eine Chance bei der Polizei so schnell eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen?

    o This is Schäuble.
    L_/ Copy Schäuble into your signature
    OL to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • Mein Vater hat den Vorbesitzer erreicht, der saß gerade im Flugzeug :lol: . Der sagte das der mit Morgen einen Kaufvertrag schicken würde und sagte noch " Der Jung soll doch fahren können. "

  • So heute nochmal beim STVA gewesen. Die sind da soo faul bei uns...
    Ich habe dann mal das Internet durchforstet wie ich an einen neuen Brief komme dabei habe ich das hier ABE oder FahrzeugBRIEF nachfertigen lassen???
    entdeckt wo Kradmelder1990 das selbe Problem hatte.


    Wie soll ich jetzt vorgehen ? ich habe echt keinen Plan mehr :frust: und will so schnell wie möglich fahren :heul:

  • Hallo Dave,


    zunächst einmal: falls Du der junge Mann mit dem roten "WW-XXX"-Kenzeichen warst, dann haben wir uns verpasst, weil entweder a.) Du nur auf der Hercules unterwegs warst, oder b.) ich zuviel mit den "Zecken" (zwei Teenie-Mädels) zu tun hatte.


    Um jetzt etwas Dampf aus der Sache zu nehmen: jedes Fahrzeug, dass schon einmal in D zugelassen war, hat eine ABE, und das kann das zuständige Landratsamt beim KBA online abrufen! Nach neuem EU-Recht brauchst Du eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO i.V.m. § 4 StVZO.


    In Deinem Fall ist es wie folgt:
    Hersteller: Nürnb. Herculeswerke, Herst. Schlüssel-Nr.: 0023, Typ K 125 BW, Kraftrad, Leichtkraftrad.


    Sobald Du die Verkehrssicherheit über den TÜV_Bericht nachweisen kannst, sollte der Zulassung nichts im Wege stehen. Das was eventuell "störend" sein könnte, ist der entsprechende Eigentumsnachweis. Du brauchst einen Kaufvertrag mit allen Daten und dem Hinweis des Ausschlusses Ansprüche Dritter Personen. Das kann Dir, falls der Vorbesitzer nicht erreichbar ist, auch der Käufer (also der Vater?) bestätigen.


    Wir reden hier immerhin nicht über einen gestohlenen Maserati, sondern über ein in D mehrfach zugelassenes Krad eines renommierten deutschen Herstellers.


    Falls es bei Dir im LK trotz allem nicht klappen sollte, frage hier im Forum nach; mitunter klappt es dann im Nachbarkreis... Im Zweifelsfalle jedoch: immer direkt zur Amtsleitung, den Fall vernünftig vorgetragen und - nach meiner Erfahrung - gibt es dann auch (in der Regel) eine Lösung!


    Grüße und viel Erfolg,
    Rainer



    P.S.: falls Du eine Kopie meines Fahrzeugscheines/Betriebserlaubnis brauchst, schicke mir Deine Mail-Adresse als pn.

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