Hallo
Wer kann mir sagen ob man einen Lkw mit H Kennzeichnen gewerbliche Transporte fahren darf komme aus NRW
Danke im voraus
Klaus
Hallo
Wer kann mir sagen ob man einen Lkw mit H Kennzeichnen gewerbliche Transporte fahren darf komme aus NRW
Danke im voraus
Klaus
Meines Wissens nach, gibt es steuerrechtlich keine Probleme, das wurde mit der letzten Novellierung klargestellt.
Die Versicherungsseite sieht aber anders aus. Ich kenne KEINE Versicherung, die eine Oldtimerversicherung für gewerbliche Nutzung anbietet. Das ist aber kein Problem, Du musst das Fahrzeug einfach regulär versichern, wie jeden anderen LKW (Nichtoldtimer) auch.
Moin,
bei gewerblicher Nutzung ist der LKW, sofern er über 7,49to wiegen sollte, dann auch mautpflichtig und unterliegt wieder dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
moin
Danke für die Antworten
Gruß Klaus
gesehen habe ich es schon, da war eine alte MAN-Szm vor einen Kipper gespannt welcher ein Betonwerk im laufenden Betrieb belieferte.
Aber vom rechtlichen Standpunkt aus kann ich nichts sagen.
In §9 der FZV wird nur geschrieben, dass das H-Kennzeichen bei Vorliegen eines Oldtimergutachtens auf Antrag erteilt wird. Sonst keine Einschränkungen.
Was noch zu prüfen wäre, ist der steuerrechtliche Aspekt.
Im Kraftfahrzeugsteuergesetz finde ich keine Einschränkungen für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Erwähnt in §1 und Steuersätze festgelegt in §9 (4) ).
Ich hatte ein Traktor mit H Kennzeichen
Die Versicherung hatte mir gesagt ,dass ich damit kein Holz machen darf weil der günstige Beitrag der Versicherung das nicht deckt im Schadensfall.
Also hatte ich H Kennzeichen und Versicherung als Zugmaschine.
Das war für private Nutzung
Wenn du ein historischen LKW dauerhaft gewerblich Nutzen willst und den dann auch in Rechnung stellst würde ich vermuten du bekommst Probleme weil eine Art Steuer Hinterziehung vorliegt.
Soweit ich weis kannst du ein H Fahrzeug gewerblich nutzen nur nicht steuerlich geltend machen...also keine km bei der Steuer angeben weil du Vergünstigungen durch das H Kennzeichen hast.
Ob das alles so 100% richtig ist garantiere ich nicht.
Moin,
Versicherung und Steuer bei H-Kennzeichen sind voneinander getrennt zu betrachten.
Das H-Kennzeichen kann uneingeschränkt gewerblich genutzt werden, was die Kfz-Steuer betrifft.
Inwiefern Versicherungen das Risiko bei gewerblicher Nutzung höher bewerten, was durchaus nachvollziehbar ist, und deshalb bei gewerblicher Nutzung keinen (günstigen) Oldtimertarif anbieten, hat mit der Steuerfrage nichts zu tun.
Die Versicherung hatte mir gesagt ,dass ich damit kein Holz machen darf weil der günstige Beitrag der Versicherung das nicht deckt im Schadensfall.
Naja das kommt immer auf die Versicherung an. Bei der http://www.unimogversicherung.de/ kannst du es dir aussuchen ob du nur damit durch die Gegend fahren willst (=preiswert) oder ob du damit auch was sinnvolles machen möchtest (=etwas teurer). Ich zahl für mein Mog da ungefähr 190€ / Jahr mit Teilkasko und kann machen, was ich will
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