Sondersignalanlage "Erik Ode" - zulässig oder verboten?

  • Moinsen,


    eben habe ich eine öffentliche Version der DIN 14610 entdeckt.

    Darin werden die Regelungen für normgerechte Sondersignalanlagen aufgeführt.


    Die aktuelle normgerechte Tonfolge die bei allen Fahrzeugen mit Sonderrechten vorhanden sein muss wird dort so dargestellt:



    Es ist festgelegt, dass sie ununterbrochen ertönt solange sie eingeschaltet ist.



    Nun hat aber mein 57er MUNGA die alte "Erik Ode" Tonfolge. Die sieht etwa so aus:



    Nach jedem Zyklus schließt sich eine Pause an. Dann erst ertönt das Signal erneut.


    Das entspricht der Norm also definitiv nicht (mehr).


    Das alte Tonfolgesteuergerät erzeugt also eine Tonfolge die nicht als Sondersignal im Sinne der DIN 14610 anzusprechen ist.
    Sie darf für Fahrzeuge mit Sonderrechten nicht verwendet werden und ist m.E. auch nicht damit verwechselbar.



    Ist der Betrieb der Signalhörner mit alten Tonfolgesteuerung nun eine Ordnungswidrikeit im Sinne der STVZO oder gar ein Straftatbestand oder eben nicht?

  • Ich würde sagen, diese Anlage widerspricht § 55 StVZO:

    §55 Einrichtungen für Schallzeichen


    (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

    (2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



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    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Interessante Überlegung. :/


    Ein Problem könnte sein, dass diese alte Tonfolge, oder zumindest eine sehr ähnliche Variante davon, in Österreich noch gebräuchlich ist.

    Genutzt wurde die von unterstützenden Polizeikräften beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg.

    https://www.youtube.com/watch?v=fCDvqpTsIP8

    Des Weiteren meine ich zu wissen, das nur Hornsignale erlaubt sind, bei denen alle Töne gleichzeitig ertönen.

    Sonst wären die gsnzen Proll-Hupen, wie z.B. La Cucaracha auch erlaubt.

    Bei historischen Fahrzeugen könnte man das aber etwas entspannter sehen.

    Ich glaube aber nicht daran...

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Es kommt auf die Formulierung "Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen" an. Damit sind auch Melodiefanfaren unzulässig. Es ist also egal, ob die Tonfolge irgendeiner alten, ganz alten, neueren oder aktuellen Norm entspricht. Andererseits sind fünf zusammengeschaltete Hörner zulässig, wenn sie gleichzeitig ertönen, siehe Absatz 2 weiter oben.

  • Bußgeldtabelle zu § 55 StVZO


    Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig/mangelhaft war.

    TBNRTatbestandStrafe (€)
    35500015

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Hallöle,


    sollten an der Hupe nicht auch irgendwelche Prüfzeichen dran sein? Oder hängt das ab vom Baujahr:?:

    Seit Jahren kann ich mich nicht entscheiden an welches Auto ich endlich mal das Klaxon Horn "Waltons Tröte" dran schraube.

    Nach der Regelung oben: nur eine Tonlage erlaubt. Sollte es kein Problem geben.


    Hupologie:

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    Servus der murkser

  • Die Schallzeichen sind nach UN ECE R28 genehmigt: E? 011234. Das Fragezeichen steht für den Codebuchstaben des genehmigenden Landes, das 01 für die Änderungsserie der UN ECE R28, 1234 für die fortlaufende Genehmigung zu der Regelung des Landes. EG genehmigte Schallzeichen sind eher auslaufend, sie sehen im Prinzip so aus: e? 012345.

    Dieses Amiteil sieht eher danach aus, nicht genehmigt zu sein.

  • Grüß´euch,


    hört sich das dann ungefähr so :


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    an :?:


    Servus der murkser

  • Ah so ja,


    dann hat es früher wohl keine durchgehende Tonfolge gegeben. Das Polizeisignal von der "Isar 12" hat ja auch eine wiederkehrende Pause.

    Eine sehr schöne, überschaubare Elekromechanik habe sich die Eisemänner damals einfallen lassen. :daumenhoch:


    Servus der murkser

  • Noch beeindruckender war die sog. Hella Eieruhr:

    https://www.youtube.com/watch?v=pdIW-CNKe_g

    Wobei die im Video gezeigte Version nach meinem Kenntnisstand nicht die Polizei- oder Feuerwehrversion ist, sondern die der Bundespost.

    Da fehlt nämlich ein "tatü" in der Folge und es ist nur ein Ablauf des Signals einstellbar.


    Die "BOS-Version" kann man so einstellen, das das Signal 1 bis 4mal abläuft.

    Nachteil bei der Eieruhr gegenüber dem Eisemann-Gerät ist der Umstand, dass die Kennleuchte nicht mit angesteuert wurde, wie es im 2. Video im oberen Post zu sehen ist.


    Hier ein historischer Postbus, der ulkigerweise die Polizeifolge nutzt. Wahrscheinlich, weil nichts anderes da war.

    https://www.youtube.com/watch?v=3TgR9vsnwXI

    Die Frequenzen klingen dabei allerdings korrekt.

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