Moinsen,
eben habe ich eine öffentliche Version der DIN 14610 entdeckt.
Darin werden die Regelungen für normgerechte Sondersignalanlagen aufgeführt.
Die aktuelle normgerechte Tonfolge die bei allen Fahrzeugen mit Sonderrechten vorhanden sein muss wird dort so dargestellt:
Es ist festgelegt, dass sie ununterbrochen ertönt solange sie eingeschaltet ist.
Nun hat aber mein 57er MUNGA die alte "Erik Ode" Tonfolge. Die sieht etwa so aus:
Nach jedem Zyklus schließt sich eine Pause an. Dann erst ertönt das Signal erneut.
Das entspricht der Norm also definitiv nicht (mehr).
Das alte Tonfolgesteuergerät erzeugt also eine Tonfolge die nicht als Sondersignal im Sinne der DIN 14610 anzusprechen ist.
Sie darf für Fahrzeuge mit Sonderrechten nicht verwendet werden und ist m.E. auch nicht damit verwechselbar.
Ist der Betrieb der Signalhörner mit alten Tonfolgesteuerung nun eine Ordnungswidrikeit im Sinne der STVZO oder gar ein Straftatbestand oder eben nicht?