..ja so ähnlich wurde mir das auch gesagt, das Rote Kz wäre immer nur für ein FZ zur Nutzung vorgesehen, gleichzeitig zwei Fz zu nutzen wäre nicht erlaubt. Auf meine Frage zu einem 3. Schild wegen versch. Fz meinte die Dame: dann bringen Sie ein Rotes Langes mit und wir tauschen das in ein Quadratisches..
Neuerungen der FZV: neue Regeln für Fahrten mit 07er-Kennzeichen
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Ich bin auch im Camping-Oldie-Club und da ist die Frage Oldtimerwohnwagen an Oldtimer relevant....
Früher war es problemlos möglich ein Oldtimergespann mit einem 07-Kennzeichen zu bewegen. Der DEUVET hatte sogar mal diesbezüglich eine Information herausgegeben und in Fachzeitschriften veröffentlicht. Das 3. Kennzeichen (für den Anhänger) war dann ein ungestempeltes "Folgekennzeichen" und als solches mit eingetragen, wenn die Versicherung ihr "Okay" gegeben hat
Irgendwann gab es eine Novelle in der 07-Zulassungs-Reglung zur Vereinheitlichung. U.a. wurde das Mindestalter von 20/25 auf einheitlich 30 Jahre angehoben. Dort wurden keine Gespanne erwähnt und sind seit dem eigentlich nicht mehr möglich. Es gibt/gab aber einige Inhaber, die Bestandschutz geltend machen konnten.
Ansonsten wäre ich mit Gespannen auf einem Kennzeichen sehr vorsichtig! Auch wenn einige ein 3. Nummernschild haben, wie steht's mit der Versicherung?
Die 07. Nummer kann (bei Missbrauch oder Betrug) auch wieder entzogen werden...
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Die "Ruhrpott Schrauber" haben ja letztes Jahr auch schön öffentlich im Fernsehen gezeigt, wie man mit einem Abschlepper auf 07er-Nummer besser keine Autos irgendwo abholt, um sie dann zu richten und zu verticken.
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Und auch heute wird auf VOX mit einem 404 und 07er-Nummer Missbrauch getrieben.
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Moin,
Ansonsten wäre ich mit Gespannen auf einem Kennzeichen sehr vorsichtig! Auch wenn einige ein 3. Nummernschild haben, wie steht's mit der Versicherung?
haben wir hier einen Versicherungsexperten, der das beantworten kann?
Ich sehe 2010 war ich da skeptischer als heute, ich würde mit meinen 3 gestempelten Kennzeichen ohne Gewissensbisse mit Anhänger fahren. Letztendlich sind sowohl Zugfahrzeug und Anhänger in meinem Heft eingetragen und versichert. Genaugenommen kann ich jetzt von Seiten der Versicherung auch nicht erkennen, ob ein größeres Risiko vorliegen würde, wenn ich beides getrennt von A nach B mit dem roten Kennzeichen bewege.
Eine Variante haben wir hier ja noch garnicht angesprochen: 2 gestempelte Kennzeichen und 2 Motorräger gleichzeitig bewegen....
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Ja, haben wir. kristian b
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