Zulassung Feldküche Steuerfrei???

  • Hallo Feldküchenbesitzer,


    ich habe meine TFK 250 jetzt endlich zugelassen und soll dafür 89,00 EUR Steuer jährlich zahlen. Soweit mir bekannt ist sind Feldküchen doch Arbeitsanhänger und somit steuerfrei. Liege ich damit richtig? Eingetragen ist sie allerdings als SDAH Feldküche. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Danke


    Gruss


    Thomas

  • es sollte eingetragen sein:


    Fahrzeug-u.Aufbauart Ziff.1 "SDAH Arbeitsmaschine"


    dann kannst du ein grünes kennzeichen bekommen. einfach mal beim tüv anrufen, wie man das ummeldet. bei EUR 89,- im jahr ist der aufwand für das erneute gutachten allerdings höher.

  • Hallo Thomas,


    ruf mal beim zuständigen Finanzamt an und mach sie freundlich (und ich meine hier wirklich freundlich) darauf aufmerksam, daß sie einen Einstufungsfehler gemacht haben.
    Wenn der Mitarbeiter will, kann er den Bescheid abändern, auch ohne TÜV-Gutachten.


    Leider sind die eingetragenen Fahrzeugdaten für das Finanzamt nicht bindend (Siehe immer wiederkehrende Diskussionen um Pickup=>LKW).


    Grüße aus Nordhessen
    Andreas

  • was ist denn vorraussetzung damit ein Anhänger "Arbeitsanhänger" ist :?: Mein Sankey muss immer Arbeiten :lachuh:

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