Harley Davidson MT 350 E Military Suche Abgasnachweis (nicht Abgasuntersuchung) gem. EG- Richtlinie

  • Hallo zusammen,
    für die Zulassung meiner MT350 will der TüV Nord folgendes von mir haben:
    Abgasnachweis (nicht Abgasuntersuchung) gem. EG- Richtlinie und das Geräuschverhalten (Fahrgeräusch max.80bB(A)).
    Wer kann mir helfen, bzw. die Maschine komplett durch den Tüv bringen ? (Die Maschine war noch nicht zivil zugelassen)


    Bitte Angebote mit Preisvorstellung direkt an:
    J.O.M@T-Online.de


    Danke im Voraus und Gruß aus Gifhorn


    Jens

  • es geht in die richtige Richtung ! Habe von einem Kumpel die Zulassungsunterlagen bekommen, die er beim TüV Oldenburg vorgelegt hatte. Der Prüfer schrieb, das wir der Sache schon sehr nah sind.
    Mal sehen was geht, wenn er nächste Woche aus seinem Urlaub kommt.

  • Hallo, es gibt in NRW jemanden, der hat das Abgas-Gutachten und kann die MT's durch den TÜV bringen - natürlich wenn auch technisch alles in Ordnung ist... Meine wurde letzte Woche getüvt und diese Woche habe ich angemeldet. War dann kein Problem. Wenn du noch nach dem Gutachten suchst, schick mir mal ne PN. Viele Grüße Raimund

  • tja, so kanns kommen. Nichts geht mehr - keine Zulassung über den TüV Nord ohne §21 Abnahme.
    Alle
    eingereichten Gutachten kommen dem tech. Ing. und seinem Vorgesetzten
    in der Hauptstelle des TüV Nord in Hannover "nicht nachvollziehbar" vor.
    Habe
    dann die neben Niedersachesen liegenden TüV / Dekra Stellen in den
    anderen Bundesländern angemorst, aber die antworten nicht einmal.
    Hat sonst noch einer eine Idee, wie ich an folgendes rankomme :
    o-ton:
    Was
    noch nicht vorhanden und auch an unserer Stelle nicht geprüft werden
    kann, ist das Abgasverhalten (womit nicht die bei der HU inzwischen
    vorgeschriebene AUK gemeint ist). Das wird auch im HD-Datenblatt
    explizit so formuliert, dass keine Abgaswerte vorliegen. Gemeint ist
    hier ein Nachweis einer Abgasnorm, die zur Typprüfung gehört und bei
    Fahrzeugen im Zeitraum dieser Baujahre und Erstzulassungen bereits
    nachgewiesen sein muss, auch wenn in den Fahrzeugpapieren dazu noch
    keine Schlüsselnummern existieren. Für Ihr Fahrzeug betrifft das die
    durch die ECE-Regelung 40 gesetzten Vorgaben. Beim bekannten
    Erstzulassungsdatum, das vor dem 01.07.1994 liegt, ist das die ECE
    R40.00; bei Fahrzeugen nach dem 01.07.1994 die ECE R40.01.

  • Ich habe mir auch über die Vebeg welche ersteigert!!!!!!!!


    Bis jetzt bin ich damit nur übern Akker geknallt super Geil...


    Aber zum Sommer wollte ich die wohl Anmelden also könnte mir jemand eine kopie von einem Datenblatt oder einen Fahrzeugschein zukommen lassen.Habe da so einen Motorrad schrauber an der Hand da kommt der Tüv zu ihm nach Haus der denkt er bekommt das hin.


    Jörg

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