RKL eintragen

  • Das kommt auf das Bundesland und die Erklärung deinerseits zum Nutzen an.


    In einigen Bundesländern ändert sich durch die Rundumkennleuchte die Fahrzeugart auch Steuerlich...


    Mit Pech zahlst du fortan mehr, weil du mit einer Sondersignalanlage zum SonderKFZ wirst.


    Ein Kumpel in WL hat aufgrund dessen sein Transporter mal ein Pannenhilfsfahrzeug mit RKL-Anlage war, und das Verkehrsamt im diese Anlage nicht austragen wollte, 190€ Steuern mehr pro Jahr zahlen müssen - weil Fahrzeugart: SonderKFZ Pannenhilfs- und Bergungsfahrzeug... statt Transporter geschl. Kasten.


    Also machbar ist es bestimmt, nur wie und wo ist eben die Frage :thumbup:


    Beste Grüße, Björn.


    P.s. Die meisten haben einfach die RKL-Stange dran und die Lampe abgedeckt oder nicht montiert.
    Wozu brauchst du die denn im Straßenverkehr, dass du sie eintragen lassen möchtest?

  • Hallo Björn,
    erstmal danke für deine Antwort! Im Straßenverkehr brauche ich sie eigentlich gar nicht aber ich hätte sie halt gerne drauf.
    Hieße das, wenn sie abgedeckt, bzw nicht aufgesteckt ist, dass sie auch nicht eingetragen sein muss?


    Viele Grüße


    Stephan

  • Moin Stephan,


    also ohne Rechtsverbindlichkeit würde ich sagen: Das ist ein optionales Zubehörteil, da es nicht dauerhaft fest mit em Fahrzeug verbunden ist.
    Die Blinklampe mit Zigarettenanzünder-Anschluss ist ja auch nicht fest montiert und auch nicht eingetragen.


    Wenn du die Lampe im Straßenverkehr abgedeckt hast (kenne ich von fast allen auch bei Blaulicht so) bzw. noch sicherer,
    nicht montiert hast, dann ist das ein Zubehörteil.


    Das Einzige, was fest verbunden wird mit dem Fahrzeug ist ja die Montagestange, und es wäre mir neu, dass du einen externen Stromanschluss an deinem Fahrzeug eintragen lassen müsstest, oder? :thumbup:


    Haben diverse Reisemobile ja schließlich auch. Zumal es ein zeitgenössisches original-Anbauteil deines Fahrzeuges ist. Da bräuchtest du im Härtefall eine ABE für. (Hat so etwas jemand?)


    Beste Grüße, Björn

  • Bei dem Gutachten vom Munga hat der nette Prüfer in den Spalten ``Lampen und Leuchten´´, sowie `` Elektrische Anlage´´, jeweils ``Original´´ reingeschrieben.


    Jetzt hab ich immer eine Kopie des Gutachtens und die Bedienungsanleitung mit dem Zusatzblatt Verkehrswarnanlag dabei :dev::dev:


    Ach und noch was, lt. StVzO ist eine Rkl, wenn sie abgedeckt ist, als nicht vorhanden anzusehen !!


    Anders verhält es sich mit einer Kompletten SoSi-Anlage, da gab es aber auch schon Prüfstellen die bei der ``H´´-Abnahme so Einträge gemacht haben wie z.B. ``ehemaliges Feldjägerfahrzeug, SoSi-Anlage muss im Öffentlichen Verkehrsraum abgedeckt sein´´.

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • Moin,
    ich hatte am Iltis die RKL bei Fahrten zu Treffen immer abgedeckt drauf und nie Probleme mit der Obrigkeit.

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