SEM 35 Funkgerät

  • :| Hallo
    Ich habe voll das Problem,und zwar möchte ich in mein Einsatzfahrzeug eine SEM 35 funke insten.
    ich habe mir alles was irgendwie was mit Fahrzeugeinbau und Funke(SEM 35)besorgt.
    Jetzt brauche ich nur noch die Info wie man das alles zusammen verkabeln muß und wie man das Teil dan auch noch zum laufen bekommt.
    Über einen Anschlußplan oder andere Info wäre ich sehr verbunden.
    Bis die Tage Romanus.

  • Guckst Du HIER
    Ist zwar alles in Englisch, aber da steht einiges zu dem Thema. Ich nehme mal an, daß Du das KFZ-Mounting für das SEM 35 hast, dann ergibt sich Verkabelung von Mounting zu SEM eigentlich von selbst. Was Du dann noch anschließen mußt, ist das AGAT ( außer Du benutzt die kleine Peitschenantenne) und die Stromversorgung. Aber wenn Du alle Kabel hast, kannst Du nicht viel falsch machen, da die jeweils nur in die entsprechende Buchse passen.
    Die rechtlichen Bestimmungen zu dem Betrieb solcher Funkanlagen kennst Du ja bestimmt...

  • Zitat

    Original von romanus
    Besten Dank
    Was meinst du denn mit rechtlichen Bestimmung?


    Die Inbetriebnahme einer Funkanlage, sofern sie nicht nach Ihrer Bauart und Frequenz zum allgemeinen Betrieb zugelassen ist, ist ohne ausreichende Sachkenntnis die durch den Erweb einer Lizenz nachgewiesen wird untersagt.


    Das heist : wenn Du in einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle mit einem FUNKGERÄT erwischt wirst das funktionstüchtig ist, ZAHLEN!! und nicht wenig.


    Solltest Du ein RADIO an Bord haben, daß früher ein Funkgerät war, ist das was anderes.


    Lese mal die ganzen Beiträge im Mannschaftsheim und im Mungaforum zum Thema FUNK.


    Da stehen schon ein paar Tips.


    Aber lass Dich nie (auf den immer noch von der BW genutzen Frequenzen) beim senden erwischen, da verstehen einige ÜBERHAUPTKEINEN SPASS !!!

  • Hallo
    Fals ich die Funkmaschiene mal ins laufen bekomme,was entfängt man denn da alles so?
    Ach ja und vielen Dank für die guten Ratschläge bis jetzt.
    MfG Romanus.



    PS:ich würde ein Funkforum auch sehr supi finden. :D

  • Zitat

    Original von Waldwegheizer


    Aber lass Dich nie (auf den immer noch von der BW genutzen Frequenzen) beim senden erwischen, da verstehen einige ÜBERHAUPTKEINEN SPASS !!!


    Und einer von denen bin ich...



    Funk ist ne ganz heikle Sache. Wenn Du da Unfug baust, kann das richtig eklig für Dich werden.


    Mein Tip: stell Dir das Ding ins Auto, aber ohne Stromversorgung. Und gut ist.
    Wenn Du das Ding unbedingt zum laufen kriegen willst, mach um Himmels willen ne Lizenz als Amateurfunker, dann weißt du genau, was du darfst, und was nicht.
    Laß vorher die Finger davon!!!


    Zitat

    Original von romanus
    Falls ich die Funkmaschiene mal ins laufen bekomme,was entfängt man denn da alles so?


    Auf unsern Frequenzen so wichtige Sachen wie:
    - "Auge 1, hier Bratwurst. Sacht ma, is das Pizzataxi schon am Alarmposten vorbei?, kommen" oder:


    - "LEUTNANT, WAS MACHST DU DA?!? Hör sofort mit dem Unfug auf! Warum bin ich bloß Chef geworden..."


    Mal ganz abgesehen davon, daß Du das natürich nicht mithören darfst, und, sofern Du denunziert wirst, gehörig was auf die Finger bekommst...

  • ...genau, erst Funkamateur werden, Lizenzklasse A neuerdings und dann kannste mal versuchen, vor allem, dann darfst Du auch!!!


    Abgesehen davon, wärst Du wahrscheinlich eher enttäuischt über das, WAS man dort empfängt oder, viel eher, auch nicht empfängt!!!
    Die Reichweite, auch beim Empfang, ist eher "unter aller Sau", mein Tip, es lohnt sich kaum!
    Wenn Du funken willst, dann
    1.) Funkamateur werden (Prüfung machen)
    2.) CB-Funkgerät kaufen (darf jeder)
    3.) LPD oder PMR-Funkgeräte kaufen (darf jeder, aber nur für kurze Entfernungen geeignet)


    Alle anderen Funkgeräte, wie SEM25/35, GRC9 und so weiter, machst Du Dich nur Strafbar mit, alleine wenn Du nur Strom und Antenne anklemmst, wirst Du schon zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt, im Falle des Erwischens! Sollte man Dir SENDEN nachweisen, na dann wird es richtig teuer!
    Ich hoffe ich konnte Dich etwas aufklären, nimm es nicht auf die leichte Schulter, ganz im Ernst....


    ciao
    Michael

  • Meine Vorredner haben ja eigentlich schon alles zu dem Thema rechtliche Lage gesagt. Soweit mir bekannt, ist das Senden mit einer solchen Anlage auch ein Straftatbestand, das wird also richtig heftig, wenn sie Dich erwischen.
    Außerdem lohnt es sich wie gesagt nicht. Ich kann nur aus meiner BW-Zeit berichten, daß wenn gefunkt wurde, strenge Funkdisziplin gehalten wurde, ständig die Frequenzen gewechselt wurden und allgemein auch nicht viel gesagt wurde. Die Wahrscheinlichkeit, bei der hohen Anzahl an wählbaren Frequenzen des SEM überhaupt was zu empfangen geht gegen Null. Die Dinger taugen nur was für Originalitätsfanatiker wie mich, um das Fahrzeug wirklich komplett zu haben. Und dann wie gesagt NICHT mit angeklemmter Stromversorgung! Ich habe für diesen Zweck einen "ausgeräumten" Transientenschutz, damit die Optik nicht beeinträchtigt wird.

  • Und bei einer Kontrolle nicht nur blechen, Gerät is WECH!! ;(
    Und bei einer Verurteilung, was sehr wahrscheinlich ist, haste ne VORSTRAFE! :|
    Tipp: Amateurfunklizenz machen!! Das haben wir eh zu wenig in Deutschland. Dann darfste auf 10m FM damit funken. Desweiteren schließe ich mich meinen Vorrednern an.
    Warnenderweise Mufu (DG2SBW) ;(

  • Hallo
    Das leuchtet mir ein,aber wo mache ich so eine Lizenz und was kann man dan alles?
    Ich habe über funken keinen Schimmer da ich doch nur Sani war.
    Bis denn Romanus

  • Hi Romanus und alle anderen Funk-Interessierten,


    auf folgender Seite kann man online sich für die Amateurfunkprüfung vorbereiten und lernen!
    Zu den unterschiedlichen Lizemzklassen:


    bis vor kurzem Klasse 1+2, jetzt Klasse A:
    Hiermit hat man Kurzwellen-Zugang und DARF SEM betreiben, z.b. im 10 m Band!


    bis vor kurzem Klasse 3, genannt Einsteigerklasse, jetzt Klasse E:
    Nur genehmigt für UKW Bänder, das heisst 2m und 70 cm, sowie seit neuestem auch auf 10 GHz, da macht man z.b. Amateurfunk-TV! Auf allen 3 Bändern ist Einsteigern nur eine max. tatsächlich abgestrahlte Leistung von 10 Watt EIRP gestattet, das heisst, 1 Watt (ca.) am Funkgerät, minus Kabelverluste , plus Antennengewinn macht dann ca. 10 Watt EIRP, zumindest grob zur ersten Erklärung!
    Zur weiteren Info: Mit der Klasse E ist das Besitzen eines SEM gestattet und auch das Anschliessen etc! Nur SENDEN eben nicht!
    Im übrigen gilt:
    Was man so empfängt, z.b. mit einem SEM, darf man eigentlich nicht hören und auf keinen Fall Dritten mitteilen! Zumindest Grob als Anhaltspunkt! Mit der Klasse E macht also ein SEM keinen Sinn, besser wäre dann die grosse Lizenz, sprich Klasse A! Die ist aber etwas umfangreicher und schwerer, ist aber auch als Laie zu schaffen!


    Zum Online-Kurs:
    Einfach alle Lektionen immer wieder üben und lernen und wenn man bei einer simulierten Prüfung nahezu alles richtig beantworten kann, dann bei der zuständigen Behörde, genannt
    RegTP ( Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post )
    die Prüfung beantragen und die Prüfungsgebühr bezahlen! Dann bekommt man einen Termin genannt und schon gehts los!


    Hier die Online Seite zum üben:


    http://www.amateurfunkpruefung.de/

  • soo jetz hab ich euch :D .. ihr experten
    frage wie ist es denn um "SCANNER" in der brd bestellt?
    besitz, benutzung etc.. ?(


    thede
    sichfragenderweis


    ICH WILL NE ANTWORT!!!!! ( ja das war ins forum geschriehen :D:D )

  • so, ich bin zwar kein Amateurfunker, sondern nur Fernmelder, aber meines Wissens nach ist der Besitz eines Scanners erlaubt, das Mithören der Frequenzen von BOS sowie Bw aber nicht.


    alle Angaben ohne Gewähr, dafür hab ich mich nämlich nie sonderlich interessiert.

  • Hi,


    na da stellst Du eine sehr schwierige Frage!!!
    Es gab mal eine Zeit, da hat die Polizei pauschal solche Geräte einfach beschlagnahmt, unterschiedlich gehandelt, in den Bundesländern!Der Verkauf und der Besitz erlaubt!
    Das Betreiben kann ein Problem sein, weil man damit, obwohl man es vielleicht nie hört, theoretisch Poliezi und ähnl. empfangen werden kann!
    Deshalb hat die Polizei auch oft beschlagnahmt, weil man eben Pol hören könnte!


    Meines Wissens wurde das aber irgendwann mal geregelt und somit entschärft, heisst...


    ...es gibt mittlerweile grosse Scanner, die von 0,1 MHz bis 3 GHz "scannen" können, und damit kann man einfach ALLES empfangen, nicht nur BOS, sondern auch TV, CB-Funk, AFU, Radiosender, Telefone und,und,und!


    Fakt ist aber weiterhin:
    Niemals solche Aussendungen von BOS usw hören und schon gar nicht anderen mitteilen, da macht man sich auch als Funkamateur strafbar! Wenn man "aus versehen" so etwas empfängt und stillschweigen darüber bewahrt, dann kann man nicht belangt werden, denn es kann Dir niemand vorschreiben, wie Du Deinen Scanner bedienst und wo Du suchst!!!
    Liegt in der Nähe eines Scanners vielleicht auch zufällig noch ein paar Bücher, z.b. mit dem Titel "BOS-wie empfange ich was" hat man natürlich selber schuld und muss für seine Dummheit bestraft werden, denn dann nimmt die Pol mit Sicherheit auch alles mit!


    Ausserdem gilt:
    NIEMALS unbekannte Frequenzen und BOS-Frequenzen speichern, denn bei speichern ist es Vorsatz und es wird einem unterstellt, das man wusste, was man da macht, da hilft keine Ausrede mehr! Im Speicherfall wird die Polizei das Gerät auch weiterhin beschlagnahmen und entsprechende Schritte einleiten!


    Insofern fällt meine Antwort hier gespalten aus, leider, aber so ist nunmal die Realität!
    Erlaubt ja, aber eine Grauzone, verboten sind Scanner aber nicht......


    Zur Sicherheit möchte ich erwähnen:
    Alle meine "Tips" = ohne Gewähr! :D


    ciao
    Michael


    Nachtrag:
    Ich würde eher einen grösseren, also mit möglichst grossem Frequenzbereich, Scanner kaufen, weil man damit seinem "HOBBY", dem RUNDFUNKEMPFANG nachgehen kann!!! Bei den kleineren Scannern, meist Handscanner ist das nicht möglich , schon alleine deswegen fällt der Verdacht des Pol-Abhörens schon an und man kann es denen nicht erklären! Bei einem grossen Scanner kann man aber Radio hören, z.b. Deutschsprachige Radiosendungen und DAS kann einem keiner nachweisen und/oder verbieten und schon gar nicht, auf Verdacht das Gerät beschlagnahmen! Ein Buch über den "Radio-Fernempfang" kann da auch schon Wunder bewirken, genauso die Kenntnis über einige Frequenzen (abspeichern", damit man notfalls denen das vorführen kann!

  • Leider kann ich zu dem Thema nicht mit einer handfesten Aussage dienen, aber ich GLAUBE nicht, daß Scanner verboten sind.


    Zum Arbeiten mit einem Georadar z.B. bin ich sogar gezwungen, vorhandene Frequenzen zu suchen, mit denen das Gerät arbeiten kann.
    (Ein Bodenradar nutzt vorhandene Langwellen, um Hohlräume im Boden aufspüren zu können )


    Ebenso nutzen die Fledermausfuzzies Scanner, um schnell und effizient zu überprüfen, ob Fledermäuse in der Gegend schwirren. Deren Echolotorientierung kann man mit dem Scanner hörbar machen.


    Also insofern ... Wie gesagt, ich glaube nicht an ein Verbot.


    Argumentierenderweise, Wigbold


    PS: Mit einem alten Radio mit magischem Auge kann man z.B. auch den Polizeifunk abhören, was verboten ist. Das Radio jedoch ist nicht verboten.

    Rengtengteng !


    + Mitglied der Mungahilfe +


    Trenne Dich nie von Deinen Illussionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst Du weiter existieren, aber Du hast aufgehört zu leben.
    Mark Twain


  • ALSO mal ganz weit ausgeholt:


    Der Besitz eines Funkscanners ist erlaubt
    Der Betrieb eines Funkscanners ist eingeschränkt erlaubt
    Die Nutzung des Scanners für den Empfang vonf "nicht für den öffentlichen Empfang bestimmten Sendungen" ist VERBOTEN.


    FAZIT: Du darfst einen Scanner besitzen, mit diesem darfst Du Frequenzen nach "ÖFFENTLICHEN AUSSENDUNGEN" abtasten, wenn Du auf Frequenzen kommst die eindeutig "nicht öffentlichen Charakter habe" musst Du (sobald
    Du dieses bemerkst) SOFORT weiterschalten. Wenn Du beim Abhören z.B. von BOS-Frequenzen erwischt wirdt bist Du als Zahlemann eingestellt.


    In der Praxis (mehrere Gerichtsurteile in ganz Deutschland) reicht eine GESPEICHERTE FREQUENZ im Bereich des Behörden-Funks zur Beschlagnahmung des Gerätes (bei Festeinbauten zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges) und zur Verurteilung (bis zu 50 TAgessätzen und damit VORBESTRAFT).


    Wenn Du also an Deinem Scanner eine Frequenz (oder als Suchbereich den Frequenzbereich der BOS-Dienste) eingespeichert hast, kann das Gerät (wenns hart kommt das Fehrzeug) beschlagnahmt werden!!! Und dann wird es teuer.


    Auf den Radiofrequenzen international darfst du scannen und speichern wie Du willst.


    Übrigens haben alle besseren Scanner eine Tastenkombination die (beim Einschalten des Gerätes gedrückt) alle Sepicherungen löschen.


    Übrigens Übrigens: Kennen (zumindest in meinem Freundes- und Bekanntenkreis) fast alle Beamten diese Möglichkeit und lassen bei einer Kontrolle das Gerät nicht von DIR einschalten!!


    und zum 3. Übrigens: Es ist keinerlei richterliche Genehmigung zur Überprüfung der Funk- bzw. Funkempfangsanlagen notwendig. Laut Fernmeldegesetz ist JEDERZEIT und ÜBERALL Zutritt zu Funk und Fernmeldeanlagen (und darunter fallen auch Scanner) zu gewähren!!! Damit ist die Notwensigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses zur Kontrolle des Fahrzeuginneren oder des Kofferraumes wieder mal ausgehebelt.


    Sonst noch Fragen zu dem Thema????

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