sammeleintragung 235-85-16

  • Das könnte sicherlich einwenig helfen.

    Ihhh, 235/85 R16 mit 6er Felgen.......


    ...also, hier steht seit 10 Monaten ein wunderbarer Wolf mit 5,5 Felgen und 235/85 R16 Reifen.



    Ich kann gerne meine Infos zur Verfügung stellen, einfach Kontaktdaten per PN

  • Ich denke mit Gutachten und Mustereintragungen sind wir versorgt aber am Ende macht es halt der Prüfer vor Ort und der darf keine Bedenken haben. Die Reifen stehen nicht über, die ganzen Extradinger im Gutachten sind im Normalfall kein Problem und es muss baulich nichts geändert werden. Hauptthema ist meiner Meinung nach die Tachoanpassung oder, je nach Prüfer, eine - wie heißt das - Prüfstreckenmessung? - wie beim Eichen von Taxametern, gab er mir noch mit. Also finde eine Werkstatt, die eine gemessene Tachoungenauigkeit innerhalb der Toleranzen bestätigt, dann trage ich Dir es ein.

  • Ihhh, 235/85 R16 mit 6er Felgen.......

    ...also, hier steht seit 10 Monaten ein wunderbarer Wolf mit 5,5 Felgen und 235/85 R16 Reifen.

    ;\D Du wirst kaum einen Unterschied erkennen, ob die Pellen auf 5,5J- oder 6J-Stahlfelgen aufgezogen sind.

    Die sind von der Obtik absolut identisch. :pump:

    Deutsch ist wirklich eine schwere Sprache. :wacko:
    -Tagsüber: ...................... - Abends:
    Der Weizen. ------------------ Das Weizen.
    Das Korn. --------------------- Der Korn.
    :saint::lol:

  • Guckt euch die Vorgaben der Reifenhersteller bezüglich der Felgenmaße an. Es geht doch immer, seit Einführung der Produkthaftung, nur darum wer im Falle eines Schadens dafür aufkommen muß.


    Da nützen keine Stammtisch- oder Schei....hausparolen. Letztendlich dreht sich das Karussel nur um den schnöden Mammon.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • Hallo, zusammen ich kann jetzt auch nur aus der Erinnerung erzählen, wenn ihr die Tabelle ETRTO anschaut, da gibt es Freigaben für Reifengrößen in Zusammenhang mit der Felgenbreite. Und da ist der 235 nicht für die 5,5 Zoll freigegeben, für den geht es ab 6 Zoll oder 6,5 los, zumindest hab ich das so in Erinnerung. Ich meine selbst der serienmäßige 225er braucht die 6 Zoll. Fragt mal einen Reifenhersteller an....,ich habs gemacht. Eine Freigabe eines Reifenherstellers gibt es für den LM 90 und das Gegenstück T90 von Uniroyal, aber die Reifen werden ja nicht mehr produziert. Meine Lösung für den 225er BF KO2 war dann eine generelle Freigabe von MB für 225, die ich mit Hilfe gefunden habe. Ich hatte mich auch einmal mit dem Thema beschäftigt, ist aber zum Glück positiv erledigt. Für die Fachleute unter euch, da gab ich jetzt kein Gewähr auf vollständige Richtigkeit.

    Ich bin aber bei 225/75 geblieben, Optik ist für mich zweitrangig da nicht immer der Nutzen positiv beeinflusst wird, die Übersetzung wollte ich nicht verlängern, da die 92 PS überschaubar sind und da ich hin und wieder einen Anhänger zum Holz holen aus dem Wald dran habe, ist es so OK für mich.

    Kritischer sind wohl die "schmalen" Reifen auf breiter Felge. Bsp. In meiner Jugend war es hip 175/55 13 auf 8 Zoll oder ähnlich zu fahren. Wer kann sich noch erinnern :) Naja und an die ETRTO halten sich wohl viele oder müssen. Ich meine zwar das das nur eine Empfehlung ist, aber trotzdem. Bei schmaler Felge und breitem Reifen hat es vielleicht etwas mit Fahrstabilität zu tun, je ballonartiger so ein Reifen ist, desto instabiler ist das für mein Verständnis, aber da bin ich kein Fachmann.

    VG

  • Mein Verständnis der ETRTO ist etwas ambivalent, denn natürlich packe ich auf meinen Porsche, der 280km/h fahren kann, 235r/45 Reifen auf 5,5 (=140mm) briete Flegen, das hängt ja pro Seite fast 5cm über, was bei 10cm hohen Reifen echt gefählrich wird.


    Bei 123 km/h nd 20cm dicekn reifen sieht das aber schon ganz anders aus und komoischerweise, bis die Europa Norma für ALLE Kraftfahrzeuge kam, war das ja kein Problem, in den 70er 80er und 90er Jahren hat das ja funktioniert.....

  • Habe heute mal mit meinen Tüv-Mann über das Gutachten von Fulda (von Puchinator Seite 936) der Sachstand ist das der Reifenhersteller die Freigabe erteilen kann (wie im Gutachten geschrieben sind nur Fulda Reifen zugelassen) wenn diese Freigabe vom Reifenhersteller

    vorliegt ist eine Eintragung auf 5,5 X 16 Felgen möglich.....Gruß Jörg 8]

  • Und genau das ist es was ich meine.

    Wenn etwas bei dem Stunt in die Hose geht will jeder abkassieren. Wenn jemand für Millionen Reha und Rente bis zum seeligen Ableben kassieren möchte muß man sich leider an die Spielregeln halten.

    Andernfalls ist das doch das so: Macht was ihr wollt, und geht niemand auf die Nüsse wenn's in die Hose geht. Leider sabbeln die Anwälte etwas anderes daher...

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • So ganz verstehe ich die Diskussion nicht. Wenn ich frage, kann ich die Reifen x auf der Felge y fahren und ein vereidigter TÜVler bestätigt das schriftlich und gebührenpflichtig und die Zulassungsstelle trägt das lächelnd ein und der Meister Reifenhändler montiert es, was gibts dann noch zu meckern. Der gemeine Autofahrer auch Reifenuser genannt kennt sich doch nicht so aus, daß er das beurteilen kann. Dafür beauftrage ich doch den Sachverständigen.

  • Und genau das ist es was ich meine.

    Wenn etwas bei dem Stunt in die Hose geht will jeder abkassieren. Wenn jemand für Millionen Reha und Rente bis zum seeligen Ableben kassieren möchte muß man sich leider an die Spielregeln halten.

    Andernfalls ist das doch das so: Macht was ihr wollt, und geht niemand auf die Nüsse wenn's in die Hose geht. Leider sabbeln die Anwälte etwas anderes daher...

    Sicher sollte man sich gewissermaßen an die Spielregeln halten.


    NUR:

    Was sind hier die Spielregeln? Mal wird die Rad/Reifenkombination anstandslos eingetragen, mal wird daraus seitens der Prüfstellen eine Wissenschaft für sich veranstaltet. Aus diversen Gutachten und Bescheinigungen von TÜV, Reifen- und Felgenherstellern und schlussendlich sogar dem Fahrzeughersteller selbst wird man als Ottonormalverbraucher nicht schlau, viel mehr steigt die Verwirrung in die Unendlichkeit.

    Auf Nachfrage bei diversen Prüfstellen bekommt man uneindeutige Auskünfte.


    In diesem Fall wirklich gestaltet es sich doch wohl offensichtlich schwierig sich an diese “Spielregeln” zu halten, da man diese wie oben beschrieben garnicht kennt.


    Und einfach bei der eingetragenen Rad/Reifenkombi zu bleiben, kommt denke ich für alle die sich in diesem Thread austauschen nicht in Frage. Das liegt in der Natur der Sache.

  • @Sven: Da macht die ETRTO meines Wissens leider keinen Unterschied, ob Porsche oder Wolf. Nur Felgenbreite und Reifenbreite zählen über die Sinnhaftigkeit muss man bei vielen Regeln nicht nachdenken, man kann diese einfach nicht immer finden und doch muss man diese Regeln auch akzeptieren.

    Oder man findet ein Lücke im Regelwerk oder die Lesart ist nicht eindeutig.

    @ all und jeder Prüfer hat sein Ermessen und Ermessensspielraum und das legt auch jeder anders aus. Das hängt von der Erfahrung, vom Sachverstand und auch vom Willen ab. Die bekommen nämlich auch einen auf den Deckel wenn was nicht stimmt. Deshalb freuen wenn es gut und einfach geht und wenn nicht suchen bis man jemanden findet der es einfacher macht und hier helfen viele dabei.

    Mfg

  • Tomtom77 Das ist mir sehr bewusst, mit meinem Beispiel wollte ich nur klar machen, das diese ETRTO eher für normale PKWs der 2000er als für Geländewagen der 80er gedacht ist.

    Die ETRTO auf alte Fahrzeuge angewendet halte ich einfach für schwierig.



    Und ja, einfach preiswerte Südrad 6JR16 Felgen, schwarz lackiert und gerne im Austausch gegen verrostete 5.5er Felgen, würde die Situation lösen.


    Mein 5x 5.5 Satz inkl. Strahlen Beschichten etc kostete 480 €, die Preise für 6j Sätze kennst Du sicherlich besser.

  • Hallo,


    da das Thema 235 auf 5,5J nicht abreißt, möchte ich nun kurz darauf hinweisen, dass hier ein Gutachten verwendet wird, das durch ein weiteres Gutachten außer Kraft gesetzt wurde. Das besagte Gutachten der Firma F., mit dem die Reifen eingetragen werden, war gültig vom 01.03.1999 bis zum 07.04.2003.

    Am 08.04.2003 hat die Firma F. ein neues Gutachten durch den gleichen Dipl. Ing. S. erstellen lassen, in dem die besagte Größe nicht mehr aufgeführt ist und eine 6J Felge vorgeschrieben wird. Wird nun das alte Gutachten einem Prüfer vorgelegt, der dann die Kombination 235 auf 5,5J einträgt, steht eine fehlerhafte Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Eintragungen im Zeitraum vom 01.03.1999 bis zum 07.04.2003 unterliegen dem Bestandsschutz, so die mündliche Aussage des TÜV Nord. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man sich doch Gedanken zu diesem Thema machen sollte und nicht am falschen Ende spart. Was bringt eine solche fehlerhafte Eintragung in den Fahrzeugpapieren bei einem schweren Unfall? Zahlt die Versicherung bei einer fehlerhaften Eintragung?

    Ich bin kein Jurist und kann diese Frage nicht beantworten. Man sollte sich zudem die Frage stellen, warum Mercedes diese Reifenkombination nicht freigibt.


    Gruß,

    Christian

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