Abschaffung des Kurzzeitkennzeichens in seiner jetzigen Form geplant !!

  • ich hab zb nen Wohnwagen stehen, der wird nur alle ein.., zwei Jahre mal bewegt. Da kann ich doch wohl selber einschätzen, ob ich den in den Verkehr bringe, zumal ich ja vorne auch dranhänge. Der ist angemeldet, aber seid Jahren aus dem Tüv, weil es einfach keinen Sinn macht, den zu Tüven, weil er bei der nächsten Bewegung eh wieder raus is.
    Da hole ich mir immer beim örtlichen Amt ne gelbe Nummer, zieh den um, und alles war gut. Ob die Bremse und das Licht geht, kann ich auch selber testen, und mehr macht der TÜV beim Anhänger eh nicht.
    Und nu ?
    Nehm ich mir vielleicht alle zwei Jahre 2 Tage Urlaub, um den WoWa zu Tüven ???
    Im Leben net !!
    Mehr sog i net! :love:

  • Und wen juckt das ?? Jeder, der mit dem Auto selber fährt, wird ja wohl zusehen, daß es soweit technisch in Ordnung ist, daß er selber darin nicht zu Tode kommt.


    So denkst Du vielleicht, ich auch aber einigen andere ist das bestimmt wurscht.
    Die denken " In den fünf Tagen wird schon nix passieren.".


    Unser Gesetzgeber denkt da etwas anders,

    Zitat

    Als Grund für die geplante Gesetzesänderung führt das Bundesverkehrsministerium die Bekämpfung des Missbrauchs von Kurzzeitkennzeichen an – die Nutzung verkehrsuntauglicher und umweltschädlicher Fahrzeuge kann nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Durch die Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass nur sichere Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind. Die Polizei darf bei Verkehrskontrollen jedes Gefährt mit einem Kurzzeitkennzeichen bei Verdacht auf Missbrauch anhalten.


    ich finde den Gedankengang schon Verständlich.


    Dann scheint da noch ein Problem mit dem aktuellen Kurzzeitkennzeichen zu sein.


    Zitat

    Aktuelle Probleme mit den Kurzzeitkennzeichen


    Bei verschiedenen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften sind in jüngster Zeit zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Personen anhängig, die einen schwunghaften Handel mit Kurzzeitkennzeichen gewerblich betreiben. Man beantragt bei verschiedenen Zulassungsstellen jeweils größere Mengen an Kurzzeitkennzeichen, die dann an Dritte zu entsprechenden Preisen - bisweilen für 100.- € pro Paar - veräußert werden. Damit lässt sich – vor allem im Hinblick auf die Masse – offenbar ein großer Gewinn erzielen. Dass dieser Handel mit Kurzzeitkennzeichen nicht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, liegt auf der Hand. Vor allem lässt sich bei den Zulassungsbehörden nicht mehr feststellen, wer jeweils im Besitz der Kennzeichen ist. Dort ist nämlich nur der ursprüngliche Antragsteller vermerkt. Die Gefahr ist natürlich groß, dass diese Nummernschilder bei strafbaren Handlungen eingesetzt werden.



    Die Kurzzeitkennzeichen sind auf Antrag von den Zulassungsstellen bei Bedarf lediglich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten auszugeben, wobei die Behörde keinen Ermessensspielraum hat, wenn ein entsprechender Bedarf dargetan wird. In den in Rede stehenden Missbrauchsfällen geben die Antragsteller, die die Kennzeichen weiterveräußern wollen, gegenüber den Zulassungsstellen wahrheitswidrig einen eigenen Bedarf an. Die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob dieser Kennzeichenhandel – Antragstellung mit unzutreffenden Angaben und Weitergabe und Gebrauch der Kennzeichen an Dritte bzw. durch Dritte - nicht unter strafrechtlichen Aspekten verfolgt werden kann. Fraglich ist, ob und ggf. welche strafrechtlichen Tatbestände in Betracht kommen.

    Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend,

    sonst würden wir, dank Pac-Man, heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören.

  • Wie von Fisch sehr treffend angemerkt: Missbrauch kann man mit wirklich jedem Kennzeichen betreiben, wenn man es darauf anlegt.
    Der Missbrauch eines Kurzzeitkennzeichens ist illegal, also erlischt u.U. der Versicherungsschutz, und das ist der springende Punkt: Man holt sich so ein Kennzeichen, damit man im Falle eines Unfalls versichert ist, jedenfalls mache ich das so.
    Man ist selbst dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
    Ist Es das nicht, verliert man als Unfallverursacher im schlimmsten Fall seine Existenz.
    Wer also bei klarem Verstand ist, missbraucht keine Kurzzeitkennzeichen.
    Wer nicht bei klarem Verstand ist, dem ist Sowas egal, Der wird weiterhin verkehrsgefährdende Fahrzeuge bewegen, z.B. mit gefälschten Kennzeichen oder mit Einem von einem anderen Fahrzeug. Hiebei riskiert Er kaum mehr, denn Versicherungsschutz hat vorher auch schon nicht bestanden, allenfalls kommen da noch ein paar minderschwere Vergehen dazu, die sich aber dagegen ausnehmen wie eine Lappalie.


    Die Einführung einer TÜV-Pflicht für Kurzzeitkennzeichen würde deren hauptsächlichem Zweck zuwiderlaufen: Nicht zugelassene Fahrzeuge zu überführen.
    Wenn man das Fahrzeug vorher z.B. per Trailer zum TÜV transportieren kann, dann kann man es auch gleich nach Hause bringen, also was soll das Ganze?
    Wenn man hingegen zum TÜV fahren darf, warum dann nicht gleich nach Hause?
    Man könnte glatt auf die Idee kommen, dass das Ganze von den Prüforganisationen ausgedacht wurde.($$$$!)


    Falls Jemand meint, die TÜV-Pflicht sei gerechtfertigt, z.B. weil bestimmte Personen (dringend benötigte Fachkräfte) mit dem Kurzzeitkennzeichen bremsenlose Schrottlaster zum Hafen fahren: Das ist bereits verboten, ebenso ist es verboten, nacheinander mehrere Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen zu überführen. Der Fahrzeugschein muss vor Fahrtbeginn ausgefüllt werden.
    Hier fehlt es an der Kontrolle, und Bestrafung bei Nichteinhaltung der Vorschriften.
    Es gibt bereits ausreichende Vorschriften, jede Verschärfung trifft nur Die, die sich bereits daran halten und auch so keine Probleme verursachen.

  • Die Rennleitung guckt ja wohl bei KZK eher hin, als bei normalen Kennzeichen. Am Wochenende, wo ja nu die meisten KZK benutzt werden, gibt's gar keine Polizei auf der Straße, da frag ich mich doch, wer da die ganzen angeblichen Mißbrauchsfälle festgestellt hat...., haben will, ...haben festgestellt haben will.. ;)


    Ich weiß ja auch nicht, auf welchen Strassenverkehrsämtern eine Person gleich 20 KZk kriegen kann, bei nuns läuft das jedenfalls nicht, ohne Begründung. Also der <Punkt:


    """Bei verschiedenen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften sind in jüngster Zeit zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Personen anhängig, die einen schwunghaften Handel mit Kurzzeitkennzeichen gewerblich betreiben. Man beantragt bei verschiedenen Zulassungsstellen jeweils größere Mengen an Kurzzeitkennzeichen, die dann an Dritte zu entsprechenden Preisen - bisweilen für 100.- € pro Paar - veräußert werden. Damit lässt sich – vor allem im Hinblick auf die Masse – offenbar ein großer Gewinn erzielen. Dass dieser Handel mit Kurzzeitkennzeichen nicht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, liegt auf der Hand. Vor allem lässt sich bei den Zulassungsbehörden nicht mehr feststellen, wer jeweils im Besitz der Kennzeichen ist. Dort ist nämlich nur der ursprüngliche Antragsteller vermerkt. Die Gefahr ist natürlich groß, dass diese Nummernschilder bei strafbaren Handlungen eingesetzt werden. """


    is ja nu auch keine gute Begründung, und wäre durch eine simple Regel, daß pro Person , und pro Zeitraum nur maximal 1-2 Kennzeichen zu beziehen sind, gleich als Problem eliminiert..


    das Problem, der Versicherung ist damit ja noch nicht behandelt.., also die wären ja nu die ersten, wenn die ihr Geld nicht kriegen würden, die das Jammern anfangen, tuen die aber nicht...., also scheint es doch nicht so übel zu sein??

  • Das Übelste am Verlust des Versicherungsschutzes durch den Mißbrauch ist nicht der eigene Schaden, der sich bei den meisten alten Fahrzeugen in Grenzen halten wird, sondern der Verlust der Haftpflichtversicherung des entsprechenden Fahrzeuges.
    Wenn dann damit ein Unfall gebaut wird, geht der Unfallgegner leer aus! Und das kann massive Probleme Probleme machen. Fahrzeug futsch, Keine Zahlung bei Personenschäden usw. Wenn mal mal betrachtet, wie hoch die möglichen Haftpflichtbeträge sind, die da versichert sind, kann man ermessen, was das im Einzelfall mal bedeuten kann!
    Die Versicherungen sind dann raus aus der Nummer und nutzen sowieso jede Chance, aus der Zahlungsverpflichtung raus zu kommen. Dann liegt da eine Familie jahrelang im Wachkoma und wer zahlt die Kosten?
    Das Problem besteht aber schon jetzt und wird durch die TÜV-Pflicht nicht wesentlich verändert. Wer bisher kriminell mit Kennzeichen umgegangen ist, wird auch künftig einen Weg finden.


    Wie schon gesagt: Man trifft damit vor Allem die, die sich korrekt verhalten!


    Deshalb habe ich das natürlich mitgezeichnet.
    Bei PKW kann man ja zur Not auf einen Trailer ausweichen, was macht man aber mit einem Oldtimer-LKW?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Verschiedene Händler haben das mit der Massenabnahme von Kzk so betrieben wenn sie z.B. eine größere Menge an Fahrzeuge auf einen Schlag im Konvoi überführt haben. War ich selber schon mal bei. Die sind durch die Neuregelung genauso gea....t, weil auch für die keine Ausnahmen mehr gemacht werden.
    Aber die werden einfach auf Autotransporter umstellen und die entstandenen Mehrkosten (die nicht wirklich viel sind) einfach auf den Kaufbetrag drauf rechnen.


    Gelackmeiert sind nur die die sich bisher ordungsgemäß verhalten haben, um die anderen tut´s mir nicht leid.
    Vielleicht führt unser Gesetzgeber für solche Ausnahmefälle jetzt einen mobilen TÜV ein, der die Abnahme gleich vor der Türe macht. ;)


    Zitat

    Bei PKW kann man ja zur Not auf einen Trailer ausweichen, was macht man aber mit einem Oldtimer-LKW?


    Das geht dann so.



    Quelle: http://www.spassfieber.de

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  • Moin, moin,


    bei der Aktion könnt Ihr Euch freundlicherweise beim ADAC bedanken.
    Dieser organisierte und käufliche Sauhaufen - angeblich vertritt er die Interessen der Autofahrer - hat die Kurzzeitkennzeichen an jeden Vogel rausgegeben.
    Der ADAC hat mit dem SVA-Heidelberg (HD) ein Rahmenabkommen und druckt die Aluschilder in den ADAC-Niederlassungen.
    Unter den Schilderkäufern waren stark pikmentierte Sozialhilfeempfänger afrikanischer Herkunft, die im Antwerpener-Hafengelände - von der belgischen Polizei - bevorzugt rausgefischt werden.
    Das Kurzzeitkennzeichen taugt nicht für B und NL, selbst mit den roten Nummern hatte ich dort unregelmäßig Diskussionsbedarf.
    Erst letztens auf der E313 kurz vorm Antwerpener Ring - dort ist immer Rückstau, bzw. zähfließender Verkehr, am KAT mit roter Nummer ging das Bremslicht nicht - fuhr die belgische Rennleitung im Schrittempo an mir vorbei. Der Copilot schaute zu mir hoch, ich schaute freundlich zurück und alles war gut.
    Vermutlich sieht man In Belgien an der Hautfarbe des Chauffeurs ob das Fahrzeug straßenverkehrstauglich ist!


    Gruß
    Benedikt

    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?

  • Gibts für diese Handlungsweise bei der Schildervergabe stichhaltige Belege oder ist das nur so eine "ich hab mal gehört"-Aussage?

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Die nette Dame (von der Zulassungsstelle?), die da den Kamaz aus dem Dreck zieht, hat sicher auch unterschrieben - so wie ich.
    Noch ein Hinweis: wenn ihr nur zum Tüv wollt anlässlich der Zulassung, könnt ihr das so machen:
    http://www.kues-muenchen.de/ha…en-fahrzeug-zur-hu-kommen
    Dann braucht ihr kein Kurzkennzeichen.


    Das ist leider nur so, wenn man ein Fahrzeug mit Betriebsgenehmigung hat.
    Wenn du deinen LKW, Unimog, Wolf oder was auch immer von der VEBEG kaufst, hat das Fahrzeug keine Betriebsgenehmigung mehr.
    Ich hab das schon mit den Damen und Herren der Zulassung durchdiskutiert in Bamberg.
    Erst zum TÜV, der dann das Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellt, dann damit zur Zulassungsstelle und dann ist es eh schon zugelassen.


    Wie soll ich zum TÜV kommen? Nicht mit KZK.


    Das war nicht der ADAC der den Schmu mit den KZK getrieben hat. Ein Unternehmer aus Walldorf, wie im Spiegel nachzulesen war.
    Ein Nachfahre des Architekten des Führers.

    Dieser Beitrag besteht aus 100% wiederverwendbaren Buchstaben und Wörtern aus weggeworfenen Emails. So braucht er wenig bis keine neue Buchstaben, und ist vollständig Digital abbaubar.

  • Anscheinend haben da mehrere Schmu mit getrieben. Wenn es nur ein Einzelfall gewesen wäre hätte sich am Kzk nix geändert.
    Da war halt wieder eine Lücke im System.

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  • ich bleib dabei, dieses Argument ist schmu..
    Alles, aber auch alles was der Staat vergibt, wird mißbraucht, bzw nicht in dem Sinne genutzt, wie es gedacht ist. Das fängt beim Kindergeld an, geht über Hartz unbekannt, bis zu Wirtschaftssubventionen. Und da geht's um Milliarden, das wird ja auch nicht alles abgeschafft.
    Soviel ""Schaden "" kann durch die paar Kennzeichen gar nicht entstanden sein, sonst hätten sie ja schon viel früher mal Alarm geschlagen, und entsprechende Anweisungen an die ausgebenden Ämter rausgeschickt.

  • Was mich immer wundertist das wenn bei uns Sperrmüll ist fahren recht viele Transporter mit KzK rum.Und die Hälfte davon sieht so aus als währe die letzte HU X-Jahre her.

  • Und gerade eben fuhr ein Hummer H2 vor mir, hinten ganz ohne Licht vorne nur die rechte Seite eine Lampe an.
    Blinker funktionierten hinten aber sehr schnell (wahrscheinlich vorne Birne kaputt)
    Das ganze mit Kzk.
    Es war dunkel und etwas mehr Licht wäre für an dem Hummer nicht schlecht gewesen.
    War das nun eine Überprüfungsfahrt oder Ausnutzung des Kzk?

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  • Da fragt man sich doch, wie sich bei '' bisweilen für 100.- € pro Paar ...ein großer Gewinn erzielen '' lässt.
    Die Kosten für die Versicherung, die Schilder, die Stempel, Die Gebühren, die eigene Zeit, sind doch schon fast so hoch.


    ''Die Gefahr ist natürlich groß, dass diese Nummernschilder bei strafbaren Handlungen eingesetzt werden.''
    Wer soll denn Sowas machen? Etwa die Olsen Bande ? Straftäter, die so dermaßen blöde sind, sich für ihre Aktionen ein nunmal extrem auffälliges KZK ans Auto zu schrauben, sind Kandidaten für '' Die dümmsten Verbrecher Deutschlands''.

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