NATO-Kupplung

  • Hallo in die Runde.


    Ich plane langfristig für meinen Jupiter auch einen Anhänger zu kaufen. Wenn ich das richtig verstehe, darf ich auch im Zivilverkehr mit meiner NATO-Kupplung einen militärischen Anhänger ziehen? Also z.B. irgendeinen 4-to-Anhänger mit passender Zugöse. Nur zivile Anhänger darf ich wegen der fehlenden Kompatibilität von deren Öse mit meinem Haken nicht ziehen, richtig?


    Stimmt das also was WIKI schreibt: Eine weitere Form der Anhängerkupplung ist die Haken- bzw. NATO-Kupplung. Diese Art von Anhängerkupplungen sind im zivilen öffentlichen Straßenverkehr seit Ende der 1970er-Jahre in Österreich verboten. In Deutschland sind die automatisch schließenden Hakenkupplungen, welche ab den 1970er-Jahren eingeführt wurden, uneingeschränkt zulassungsfähig, da sie ein nationales Prüfzeichen, bestehend aus Wellenlinie und Herstellernummer, aufweisen. Bedingt durch den größeren Durchmesser des Hakens im Vergleich zum Bolzen der zivilen Kupplung können nur Anhänger mit entsprechender Zugöse angehängt werden. Es halten sich beständig Gerüchte über ein Verbot der Hakenkupplung. Diese basieren jedoch im Wesentlichen auf zwei Punkten, die längst verbessert wurden. In den Anfangszeiten, noch während des Zweiten Weltkriegs, wurde die Zugöse aus einem Rohr gebogen, das bei hoher Belastung brach. Moderne Zugösen sind massive Schmiedeteile aus Stahl. Außerdem waren frühere Hakenkupplungen nicht automatisch schließend, was ihre Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ausschloss. Die US-Amerikaner haben sich gut zehn Jahre
    später von der Hakenkupplung getrennt. Beim Militär findet diese Art jedoch noch weiter Verwendung. Ein Grund dafür ist die Verwendbarkeit im Gelände. Durch ihre Konstruktion ist es möglich, noch in schwierigem Gelände einen Anhänger zu ziehen.


    Gruß

  • Hallo 3er,


    wenn ich richtig informiert bin brauchst Du eine Einzelabnahme für die Kupplung. Zumindest habe ich diese Information mal gefunden und auch mich mit dem Hersteller diesbezüglich in Verbindung gesetzt, weshalb ich auch eine Mustervorlage habe. Irgendwo habe ich auch die Daten die ich vom Hersteller erhalten habe noch in digitaler Form, meine ich zumindest. Ich werde mal auf die Suche gehen und Dir was zukommen lassen. Allerdings habe ich eine andere Kupplung (Größe) wie Dein Jupiter.
    Das einzige Problem ist immer noch der TÜV. Unbedarft wie ich war bin ich mit den Papieren und dem Mog zum TÜV. Habe zwar die Eintragung wiederwillig erhaltern, aber der Zusatz "nur verwendbar als Rangierkupplung" wurde nicht gelöscht, weil es in dem neuen TÜV-Gutachten nicht vermerkt war, womit ich zwei verschiedene Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung habe. Beim Gutachten hat dann auch noch die Anhängelast gefehlt (im entsprechenen Feld war ein Strich) womit ich auf dem Landratsamt erst mal blöd angeschaut wurde, wozu eine Hängerkupplung ohne Anhängelast? Und Sie darf die Anhängelast nicht einfach aus der "alten" Zulassungsbescheinigung übernehmen...
    Ich möchte es diese Jahr nochmals angreifen das Thema, da ich dieses Jahr auch das begehrte H bekomme.

  • Hallo,


    das mit den Nato-Kupplungen ist halt so eine Geschichte... Heute läuft immer alles auf EU-Nummer / Bauartgenehmigung heraus, was bei manchen Fahrzeugen allerdings nicht angewandt werden kann, da man vor einigen Jahren darauf keinerlei Wert gelegt hat (am wenigsten das Militär). Beispiel: beim militärischen Landrover wird seit Urzeiten die Dixon-Bate-Kupplung verwendet, die eine Bauartgenehmigung ab Modellreihe 90/110 hat, nicht aber für die älteren Modelle, d.h. man bekommt sie in der Regel nicht eingetragen (oder nur für Rangierzwecke). Ein Weg für Kupplungen ohne dieses EU-Zeichen wäre auch die Einzelabnahme beim TÜV (etwa Essen) nebst TP4-Nummer... Eine Recht auf Eintragung ergibt sich aber daraus, meine ich, auch nicht; das ist auch wieder eine Ermessensfrage, da für mein Modell eben nicht bauartgeprüft.
    Bei meinem Auto ist sie halt dran, wie sie so auch original von der britischen Armee angebaut wurde. Einen Eintrag dazu habe ich nicht. Bei der H-Abnahme des Autos hat ebenfalls niemand danach gefragt. Die Anhängelasten sind aber eingetragen.
    Anders sieht es mit meinem Hänger aus: ebenfalls britisch hat dieser die Eintragung "...*ABW. V. PAR22A STVZO ZUGOESE NICHT BAUARTGEPR.;VERWEND.NUR M.GEEIGNET.KUPPL.ZUL.*...". NUR da ich diese "geeignete Kupplung" dran habe, darf ich ihn ziehen...


    Ich würde mit dem TÜV-Menschen reden und - in Absprache mit ihm - zur Not die ca. 120,- für das Einzelgutachten der Kupplung einkalkulieren, wenn sie in Deinem Fall dadurch eintragungsfähig wird. Eine Möglichkeit wird es da sicher geben.


    Viel Glück und Grüße vom Niederrhein,
    Rainer

  • Hallo


    Lt. den neuen Gesetz wird eine AHK nicht mehr in die Papiere eingetragen.
    Lt. unserem TÜVler muss die Kupplung lediglich eine Prüfziffer haben und auch richtig
    angebracht sein. Zudem muss die Kupplung- auch Nato- nur selbstsichernd sein.
    Das sind die wichtigsten Voraussetzungen. Scheinbar wird das auch so was von unterschiedlich gehandhabt;
    selbst in ein und demselben Bundesland.

  • Danke schon mal für die vielen Antwort. Also was Bürokratie angeht, wohne ich definitiv im falschen Land. ;)


    Ich plane sowieso, den Prüfer meines Vertrauens vorher genau zu informieren, alles zu besprechen und so weiter. Das erspart oftmals eine Menge Rennerei und wenn die einen erstmal auf dem Kieker haben - ist's meist eh aus. Mit einfach so auftauchen und sagen 'hallo hier bin ich und nun mal los' bringt es zumeist nichts, zumal viele Prüfer unsere Fahrzeuge maximal aus alten sw-Filmen kennen. Da beißt man sich am deutschen Ordnungswesen nur die Zähne aus und ist zweiter Sieger. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

  • Hier noch mal einen Auszug aus einer Verordnung:

    Muss der Anbau einer Anhängerkupplung von einem Sachverständigen überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden ?


    Wenn die Anhängerkupplung bereits über eine EG-Prüfnummer verfügt, ist diese bereits nach europäischer Norm geprüft.


    Sie entspricht damit den EG - Richtlinien, ist TÜV geprüft, und auf den deutschen Markt zugelassen.


    Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es nicht mehr notwendig, die
    AHK nach den Anbau von einen Sachverständigen oder Prüfer abzunehmen und
    in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.


    Folgende Vorgaben sind notwendig:


    Die AHK muss eine EU-Zulassung haben ( Prüfzeichen mit e beginnend ) (Beispiel: e11 94/20 3386 00)
    Der Anbau- bzw. Montageanleitung liegt eine Skizze mit den
    notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG Anhang VII, ABB 30 bei.
    Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben (EC Prüfzeichen auf den Typenschild vom Fahrzeug.)


    Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften
    Anhängezugvorrichtungen ist somit eine Abnahme durch einen
    Sachverständigen nicht erforderlich.


    Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere umgehend nach der Montage ist ebenfalls nicht erforderlich.


    Lediglich wenn die Fahrzeugpapiere sowieso geändert werden müssen
    (z.B. bei Halterwechsel) oder wenn sich die Anhängelasten ändern, muss
    ein Eintrag der Anhängezugvorrichtung sofort erfolgen.


    Nur so zur Info.

  • Die NATO Kupplungen, die wir beim Westentanner nachgekauft haben, schon.
    Ist übrigens gar nicht so teuer, da eine nachzukaufen.
    Zudem muss er nur den Eintrag- nur für Rangierzwecke- rauskriegen.
    Wenn das gestrichen ist und die Kupplung selbstschließend ist, dann ist das ja "Zeitgenössich".
    Ansonsten wie gesagt eine neue Natokupplung vom Westentanner kaufen.

  • Hallo,
    hier geht es doch darum das 3er an seinem Jupiter euinen Anhänger dran hängen möchte.
    (siehe erstes Posting)


    Und du hast geschrieben:

    Zitat von Mungalady

    Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben (EC Prüfzeichen auf den Typenschild vom Fahrzeug.)


    Und das wird der Jupiter wohl nicht haben.
    Ergo: AHK muß eingetragen werden.


    Was gibt es jetzt daran nicht zu verstehen?

  • Kapiere ich jetzt nicht. Hatte doch meinen Beitrag geändert- Sollte auch so im Thread stehen.
    Denke, da war ich beim 1. Antworten daneben und nun bist Du es ein bißchen.


    Macht nix. Hatte mich berichtigt wie du oben sehen kannst.
    Nix für ungut.


    LG

  • Das habe ich nicht geschrieben, sondern nur aus einem "Zulassungsforum" kopiert.
    Es geht in diesem Moment wohl um ein Fahrzeug was noch nicht in der EU zugelassen war.
    Zumindest habe ich das so verstanden.

  • Nicht streiten. Wir haben heute versucht die große Mutter an der Kupplung zu lösen - SW 70. Leider hatten wir keine passende Nuss parat, bin halt doch von zu vielen Auto-Schraubern umgeben. ;)


    Einen Ringschlüssel vom Bauern geliehen, der hatte sowas - und glatt verbogen. Werde mir wohl doch irgendwo mal eine passende Nuss leihen müssen, dann dat Dingens vorher noch schön warm machen und mal gucken ob sich da was rührt...

  • Ein bekannter hat sich letztes Jahr in der Bucht für ca. 30 Eus eine Stecknuss geschossen.
    Wäre ja mal eine Gelegenheit das Werkzeugsortiment zu erweitern ;)
    So verfahre ich zumindest zur zeit ( Drehmomentschlüssel, Nusskasten und 30er Stecknuss
    lang waren erst mal der Anfang).
    Ein Bekannter von mir hat mir dazu geraten so pö a pö alles zu kaufen was man für das Fahrzeug
    benötigt, da ausleihen oft gerade dann nicht klappt wenn man's eben schnell braucht...
    Und Schnäppchen sind dank I-net mit etwas Geduld immer möglich.


    Gruß Nik

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!