Projekt Motorumbau, Überholung und Optimierung des OM606 Turbo

  • Wir driften ein wenig ab, aber auch beim kurzen Wolf sind 3,5t möglich.

  • Hallo,



    Ja jetzt habe ich zwei Motoren, hätte ich den w210 nicht gekauft, wäre ich dumm gewesen.


    Ölwanne muss ich noch machen.


    Gruß Steffen

  • Hallo Steffen,

    mach eine Ölwanne mit für mich mit, oder sag was zu tun ist.

    Dann lasse ich zwei Wannen machen.

    Wir haben einen hervorragenden Alu-Schweißer auf der Firma.

    Leider nur noch ein paar Monate, dann ist er in Rente.


    Gruss

    Kajo

  • Hallo Leute,

    es geht bei den Anhängelasten bei lang oder kurz nicht darum, ob das Fahrzeug das ziehen kann. Es geht um fahrdynamische Zustände. Deshalb begrenzt wegen einschlägiger Versuchsreihen die Firma mit dem Stern die Anhängelasten beim kurzen Radstand. Man kann aber auch beim Stern nachfragen, welche Anhängelast für sein Baumuster / FIN zulässig ist (Vorausgesetzt die Verbindungseinrichtung ist für die Anhängelast geeignet). Die mit vorliegende Freigabe sagt , das nur lang 3500 kg darf, die "Kurzen" gestuft zwischen 2000 und allerhöchstens 2800 kg, aber nur unter bestimmten Randbedingungen. Gibt's beim Stern auf Anfrage als Standardschreiben.

    Grüße

    Wolf

    P.S.: Nachfrage bei mir zwecklos, ich darf das Schreiben auf Grund meines Berufes nicht weitergeben.

  • Moin Männers,


    wie bereits geschrieben gilt bei Radstand 2.400mm folgendes:


    Unabhängig von der Motorisierung ist beim kurzen Radstand (2400 mm) eine gebremste Anhängelast bis zum zuläss. Gesamtgewicht (zGG) des Zugfahrzeuges moglich. Das max. Zug-Gewicht (=zGG Zugfzg.+ zul. Anh.-last) ist werkseitig auf 5.500 kg begrenzt.


    Daraus ergeben sich folgende Beispiele:



    zGG Zugfzg. 2.600 kg
    zul. Anh.-last 2.600 kg

    2.750 kg
    ul. Anh.-last 2.750 kg
    aufgelastet 2.810 kg 2.810 kg
    ul. Anh.-last 2.690 kg
  • Moin zusammen,

    jetzt will ich auch mal meinen Senf abgeben.

    Ich habe mir letztes Jahr die Anhängelast erhöhen lassen. Ausgang 2950kg zulässiges Gesamtgewicht und 2000 kg gebremst

    Bei mir ist eingetragen worden (Grundlage bekannte DB Dokument) 2950kg zulässige Anhängerlast gebremst und 750 kg ungebremst.

    Jetzt kommt das "Aber" unten im "Freitextfeld" ist die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination auf 5500 kg eingeschränkt.

    D.h. Zugfahrzeug leer oder bis 2550 kg beladen = 2950kg Anhängelast und Zufahrzeug voll Anhängelast entsprechend verringert.

    Ich denke das entspricht auch dem Sinn der Mercedesfreigabe und nach langen Gesprächen hat das die Prüforganisation halt ebenso gesehen.

    Ob es jetzt sinnvoll ist mit 92 PS und 5,5 t oder mit langem Radstand 7 Tonnen zu bewegen ist was anderes. Auch denke ich wie Wolf es schreibt, die Fahrphysik bestimmt hier gerade beim kurzem das mögliche.

    VG Thomas

  • @ Till,

    das meinte ich, ich kannte das zwar mit dem Wedeltest nicht, wußte aber auch über Gespräche mit Wolf worum es bei der Einschränkung geht.

    Ich wollte nur ergänzen das 92 PS und bis zu 7 Tonnen nicht gut zusammenpassen. Von Beschleunigung, oder mitschwimmen im Verkehr kann dann keine Rede mehr sein.

    VG

  • Moin,

    prinzipiell sind 4t Anhängezuglast bei 2400mm Radstand möglich. Auf 3500 kg begrenzt sind die Kugekopf-Anhängekupplungen mit Auflaufbremse. Alles darüber muß derzeit (in D) mit Druckluft gebremst werden.

    6b8051-1570044074.jpg


    Ergänzung: Die Zulassung als Zugmaschine beinhaltett, daß bei Anhängerbetrieb die V/max auf 60 km/h beschränkt ist. Nur auf BAB ist die V/max 80 km/h. Das ist dann wie beim LKW über 7.5 t GG. Als Solofahrzeug sind diese Beschränkungen nicht vorhanden.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

    Einmal editiert, zuletzt von JottKa () aus folgendem Grund: Ergänzung hinzu

  • Die Freigabe gibt's von der Daimler-Benz AG. Ganz offiziell und ohne Beschiss/Magie. Es gab den 461er als Zugmaschine und Variante vom G.

    0fcd9c-1570045464.jpg

    Man kann auch als „Erleuchteter“ nicht alles wissen...,:)

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

    Einmal editiert, zuletzt von JottKa ()

  • So, ich hab' die Kopie des Freigabedokuments aufgetrieben:



    Das war die Grundlage für die Eintragung bei meiner Kiste. Bei der Umschreibung auf der Zulassung kamen die Jungs und Mädels etwas in's Schwimmen, aber nach Rückfrage beim Zoll (wegen der Steuerzuordnungskennzahl) haben die ihren Rechenknecht dazu überreden können die Eintragung durchzuführen. Ist alles keine Magie, aber man muß schon zielgerichtet vorgehen.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • Hi,


    ich bin immer dankbar - jedoch wundere ich mich, dass zu späterem Zeitpunkt zurückgerudert wurde. Ist aber in der Fachabteilung zur Klärung!


    Kleiner Tipp: diese Ausnahmegehmigung rückt MB nicht mehr raus und das ist auch bei TÜV bekannt - aber warten wir noch die Kollegen ab. Kann wegen Feiertag auch bis Dienstag oder Mittwoch dauern.


    Nachsatz: ich bin auch nicht der Erleuchter sondern eigentlich der Umschluessler ;)

  • Hallo Leute,

    ohne jetzt wieder den letzten Zipfel der StVZO zu studieren:

    2000 kg kann/darf jeder als Anhängelast eintragen, auch bei Fahrzeugen, die eigentlich keinen Nachweis für die Eignung haben, solange die Verbindungseinrichtung die entsprechenden D-Werte aufweist. Auf Grund des D-Wertes wird davon ausgegangen, weil der D-Wert passt, dass das Fahrzeug die Anhängelast technisch kann. Stimmt aber leider nicht immer. Bitte nicht weiter kommentieren, ist halt so auf dem Markt und gilt allgemein (außer in Hessen bei der Bündelungsbehörde, die wollen alles ganz genau nachgewiesen haben wollen.).

    Baureihe 461 etc. als Zugmaschine. Natürlich kann der G theoretisch mehr als 3500 kg ziehen, prinzipbedingt durch den Allradantriebe, der bei den entsprechenden Prüfungen benutzt werden darf. Zu beachten ist allerdings, dass eine Zugmaschine, die schneller als 40 km/h im Anhängerbetrieb fahren darf/kann und dabei mehr als 40 kW Motorleistung habt, ein nationales Kontrollgerät benötigt ( Die allerdings seit 2005 nach Einführung des Digitalen EG-Kontrollgerätes nicht mehr gefertigt werden .(Auskunft per Telefon von 2016 von VDO)).

    Nur ist beim G die tragende Konstruktion, an der die Anhängekupplung hängt/angeschraubt ist, durchaus NICHT für Anhängelasten dieser Höhe konstruiert. Wer also nach dem Gutachten des TÜV Hannover die deutlich höhere Anhängelast eingetragen bekommen hat, der/die/es (wir müssen ja heute geschlechtsneutral sein) hat eigentlich nur 2 Probleme: Die Person schlachtet mehr oder weniger vorsätzlich seinen Rahmen und das Zwischenstück, an dem die Kupplung angebaut ist und verstößt gegen die Vorschrift, ein Kontrollgerät haben zu müssen. Auch wenn das in Gutachten nicht erwähnt ist, es schützt ohne Ausnahme nicht vor Strafe.

    Grüße

    Wolf

  • Hallo Anhänger,

    an dieser Stelle hätte ich gerne mehr über den Motorumbauf zB auf OM 606, 177 PS im Wolf gelesen.

    Ggfls noch die Auswikungen auf eine H-Zulassung. AHK scheint wohl mehr Papierkram ... .


    Gruss

    Kajo

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