Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 23.10.2020

  • Heute habe ich die Information bekommen, dass das Kraftfahrzeugsteuergesetz mit Wirkung von heute (23.10.2020) geändert wird.

    Die meisten Änderungen betreffen neu zuzulassende Fahrzeuge.

    Ich erspare Euch mal die Details, weil es ja hier um Oldtimer und Youngtimer geht.


    Interessant dürfte aber für den einen oder anderen sein, dass, nach einer Verlautbarung des ADAC, die mir vorliegt, die Sonderregel für Kfz, die sowohl der Personen- als auch der Güterbeförderung dienen, künftig wegfällt!


    Ich zitiere mal den Text wörtlich:

    "Die Sondervorschrift, die bei Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung und gleichzeitig Güterbeförderung (z.B. Kastenwagen) dazu führte, dass ein Fahrzeug trotz Zulassung als LKW nach den Grundsätzen für PKW besteuert wurde, wurde gestrichen.

    Künftig werden diese Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind, daher nach den Grundsätzen für LKW besteuert."

    Das könnte für den einen oder anderen eine günstigere Besteuerung nach sich ziehen.


    Ob jetzt damit diese Farce mit der Laderaumlänge und dem Verschweißen von Gurtbefestigungen, sowie Montage unsinniger Trennwände vom Tisch ist?


    Da aber der Staat nicht ohne Weiteres auf Steuereinnahmen verzichtet, fragt sich, was der Haken dabei sein wird.

    Ich fürchte, dass an anderer Stelle die LKW-Zulassung erschwert werden wird.


    Bin gespannt, was da die Zukunft bringt.


    Wenn Ihr Erfahrungen damit macht, schreibt das bitte gerne hier in den Thread.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Schön wärs.Ich glaub nicht das die einfach mal was für den Bürger gemacht haben.Wahrscheinlich stand das im zusammenhang mit den Scheuer seiner PKW Maut, die der durchboxen wollte egal was kommt?

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Das klingt ja so, als ob das ein Selbstgänger sein sollte.


    Da bin ich mal gespannt...


    Ich gehe davon aus, dass die meisten dieser Fahrzeuge aufgrund der Besserwisserei der MA an den Zulassungsstellen als PKW zugelassen wurden und daher erst als LKW umgemeldet werden müssen. Wenn sie aber bereits LKW sein sollten und als PKW besteuert wurden, müsste demnach ja ein Bescheid selbstständig vom Zoll ins Haus flattern...

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • In der Tat.

    Ich fürchte auch, dass das so nicht einfach geändert wird, ohne woanders was azupassen.

    Aber ohne Optimismus...

    Ich denke da an die jahrzehntelang überfällige Änderung des Sonntagsfahrverbotes.

    Das hat geklappt, wenn es auch eine gefühlte Ewigkeit gedauert hat.


    Interessieren würde mich aber schon der Sinneswandel.

    Allerdings war das ja auch schon ein Unding, dass die Zulassungsbehörde sagt, das ist ein LKW und eine andere Behörde dann kraft eigener Arroganz das Gegenteil feststellt.

    Vielleicht steckt da ja eine Klage dahinter?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Da steht aber noch nix von einer Einführung.

    Das was die vorhatten ,ist ja eh gekippt worden.

    Aber deren Denkweise nach,wäre das logisch,

    einfach woanders abkassiern.

    Mann, ich hätte jetzt echt mal Lust zu demonstrieren.

    Warum haben die den Scheuer ímmer noch nicht

    abgesägt,weis der wo der Horst seine Leichen vergraben hat?

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Im "Haufe", das ist eine sehr seriöse Steuerberater-Seite, steht dazu:

    "Die Regelung führe nicht nur zu einer höheren Besteuerung der betroffenen Fahrzeuge, sondern auch zu unverhältnismäßigem Erfüllungsaufwand sowohl für die Fahrzeughalter als auch die Zollverwaltung und die Zulassungsbehörden.

    Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich schwerpunktmäßig um in Handwerksbetrieben und von größeren Familien genutzte Fahrzeuge, die typischerweise kombiniert für die Personenbeförderung oder den Gütertransport geeignet sind und eingesetzt werden. Durch die stärkere Gewichtung der CO2-Komponente würden diese Fahrzeuge zukünftig nochmals höher besteuert, da ihre CO2-Prüfwerte regelmäßig höher sind als die Durchschnittswerte herkömmlicher Pkw. Als eine begleitende Maßnahme, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bewältigen zu können, soll die Regelung entfallen."

    Also ich nehms jetzt mal so wörtlich hin, wie es da steht. Mich haben sie ja sogar gezwungen, die Befestigungspunkte der Sitze zuzuschweißen. Werde ich im Winter dann mal wieder aufbohren.

  • Hier habe ich jetzt was auf der Seite des Zolls , der ja für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, gefunden:

    https://www.zoll.de/SharedDocs…ungen_7_kraftstaendg.html


    Der Einfachheit halber schonmal der Text als Zitat:

    Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht

    § 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)

    Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.

    Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.

    Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.


    Klingt gut und ich sehe da keinen Haken.

    Soll wohl wirklich der Entlastung dienen.


    Besonders interessant ist der folgende Passus:

    Zitat:


    "Hinweis

    Die betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten automatisch einen geänderten Steuerbescheid, mit dem die Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum ab Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 neu festgesetzt und zu viel erhobene Steuer zurückerstattet wird. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

    Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Änderung für die circa 390.000 betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich vorzunehmen."


    Hat schon jemand eine solche Änderung bekommen?

    Wäre schön, mal zu erfahren, ob das tatsächlich so durchgeführt wird.

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    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

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  • Hallo Till,


    von den T3 Doka Fahrern habe ich schon gelesen, dass das tatsächlich so umgesetzt wurde bzw. wird.


    Gruß, Eve

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Da ich exakt das Thema Anfang 2020 hatte (2 Sitze auf dem G als Pickup, 4 Sitze eingetragen = 939 € Steuern) und nach Erklärung des Hauptzollamts Itzehoe diese Eintragung einfach korrigieren lies (Aus 4 mach 2 = 172 € Steuern), habe ich gerade eben mit der Expertin klärend telefoniert und sie hat mir das bestätigt.


    Also wieder 4 Sitze eintragen lassen und trotzdem weiterhin 172 Euro Steuern....in meinem Fall recht egal, da eh 2 Sitzer Pickup, aber wenn man mal jemanden mitnehmen will, sind ja die Bundeswehrsitze schnell wieder drin...

  • Hallo, hat schon jemand Erfahrungen mit dem Umschreiben von PKW auf LKW mit Übernahme der 4 Sitzplätze im Raum Thüringen? Ich hab bei mehreren Prüfstellen nachgefragt, habe aber als Antwort immer die Aussage gehört, entweder PKW mit 4 Sitzplätzen oder LKW mit 2 Sitzplätzen und Trennwand.

  • Warum willst du das machen,wo das Gesetz jetzt durch ist?

    Wenn der Herr nur mal das in rot geschriebene lesen würde,

    würde er feststellen, das das jetzt gar nicht mehr nötig ist.

    Der Berg ist zum Propheten gekommen,was nun wahrlich nicht oft vorkommt.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Noch so einer,die haben das Gesetz geändert.Mehr Steuern bezahlen ist Vergangenheit.

    Deshalb macht das keinen Sinn mehr.Genau wie die Frage und die veraltete Antwort darauf.

    Mehr lesen, Leute.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Sach mal TC, hast du gelesen was er schreibt?

    Er hat einen einen PKW. Also viel Steuern.

    Er hätte gerne einen LKW. Weniger Steuern.

    Er will 4 Sitzplätze behalten, was ja mittlerweile mit LKW und LKW-Besteuerung möglich ist.

    Aber, es will ihm keiner eintragen.

    Der Grund muß aber nicht unbedingt "LKW haben nicht mehr als 3 Sitzplätze" sein, sondern z. B. das Verhältnis Laderaum zum Innenraum muß ja auch noch stimmen um aus einen PKW einen LKW zu machen.

  • Könntest du bitte mal lesen was die Vorgänger geschrieben haben

    Da ich exakt das Thema Anfang 2020 hatte (2 Sitze auf dem G als Pickup, 4 Sitze eingetragen = 939 € Steuern) und nach Erklärung des Hauptzollamts Itzehoe diese Eintragung einfach korrigieren lies (Aus 4 mach 2 = 172 € Steuern), habe ich gerade eben mit der Expertin klärend telefoniert und sie hat mir das bestätigt.


    Also wieder 4 Sitze eintragen lassen und trotzdem weiterhin 172 Euro Steuern....in meinem Fall recht egal, da eh 2 Sitzer Pickup, aber wenn man mal jemanden mitnehmen will, sind ja die Bundeswehrsitze schnell wieder drin...

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

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