Heute habe ich die Information bekommen, dass das Kraftfahrzeugsteuergesetz mit Wirkung von heute (23.10.2020) geändert wird.
Die meisten Änderungen betreffen neu zuzulassende Fahrzeuge.
Ich erspare Euch mal die Details, weil es ja hier um Oldtimer und Youngtimer geht.
Interessant dürfte aber für den einen oder anderen sein, dass, nach einer Verlautbarung des ADAC, die mir vorliegt, die Sonderregel für Kfz, die sowohl der Personen- als auch der Güterbeförderung dienen, künftig wegfällt!
Ich zitiere mal den Text wörtlich:
"Die Sondervorschrift, die bei Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung und gleichzeitig Güterbeförderung (z.B. Kastenwagen) dazu führte, dass ein Fahrzeug trotz Zulassung als LKW nach den Grundsätzen für PKW besteuert wurde, wurde gestrichen.
Künftig werden diese Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind, daher nach den Grundsätzen für LKW besteuert."
Das könnte für den einen oder anderen eine günstigere Besteuerung nach sich ziehen.
Ob jetzt damit diese Farce mit der Laderaumlänge und dem Verschweißen von Gurtbefestigungen, sowie Montage unsinniger Trennwände vom Tisch ist?
Da aber der Staat nicht ohne Weiteres auf Steuereinnahmen verzichtet, fragt sich, was der Haken dabei sein wird.
Ich fürchte, dass an anderer Stelle die LKW-Zulassung erschwert werden wird.
Bin gespannt, was da die Zukunft bringt.
Wenn Ihr Erfahrungen damit macht, schreibt das bitte gerne hier in den Thread.