Anhänger parken

  • Hallo,


    habe heute von der Stadt ein freundliches Schreiben erhalten, daß ich gem. §24 StVG eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte.


    Mein Autoanhänger parkte ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen in einer öffentlichen Parkbucht.


    §12 Abs. 3b, § 49 StVO, § 24StVG, 57 BKat
    Photo


    Nun meine Frage:
    Ist es nun relevant, ob der Hänger ununterbrochen parkte oder zwischenzeitlich genutzt - aber wieder an gleicher Stelle abgestellt wurde ?


    Muß ich nachweisen (wie?), daß der Hänger zwischenzeitlich genutzt wurde ?


    Danke für Eure Infos


    Gruß fux


    P.S.: Der Spass soll 20 Euronen kosten :evil:

  • Die haben Recht.
    Du solltest dir in deiner Stadt oder Umgebeung verschiedene Parkplätze aussuchen und den Standort ab und an wechseln.
    So mach ich das auch und keiner sagt was.
    Ohne Zugfahrzeug nicht länger als 2 Wochen.
    Oder das Auto immer dran lassen!


    Viele Grüße, Michael


    Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,


    der andere packt sie kräftig an und handelt!

  • Zitat

    Original von Fux
    Muß ich nachweisen (wie?), daß der Hänger zwischenzeitlich genutzt wurde ?


    das mit dem Nachweis wird ekelhaft.


    Hast Du jemanden der aussagen kann, daß der Hänger genau in dem Zeitraum unterwegs war???


    Normalerweise wird (so sich jemand berufen fühlt das zu kontrollieren) neben dem Kennzeichen und dem Abstellplatz auch die Stellung der Ventile aufgeschrieben. Also z.B. rechts 3 Uhr links 11 Uhr


    Wenn nach über 2 Wochen die Ventilstellung die gleiche ist bist Du keinen Meter damit gerollt. Es ist NICHT DENKBAR (Original eines Richters),daß nach einer kurzen oder auch längeren Fahrt die Ventilstellung auch nur eines Rades (geschweige denn mehrerer Räder) die gleiche ist wie vor der Abfahrt.


    Wenn Du damit gefahren bist, Einspruch, wenn nicht zahlen und lernen, wird billiger!!
    Zumindest einen halben Meter hin- und herrollen einmal wöchentlich....

  • Moin,
    das mit dem Nachweisen der Benutzung ist sehr schwer. Ich habe auch einmal meinen 1,5t-Anhänger 4 Wochen geparkt und ein Bußgeldbescheid (15€) bekommen.
    Ich habe aber Einspruch erhoben mit der Begründung, daß ich den Anhänger zwischenzeitlich bewegt habe. Die Politesse ist nur jeden Tag mit dem Fahrrad am Anhänger vorbeigefahren und hat sich nicht die Ventilstellung notiert. Aber erst die Richterin hat das Verfahren bei einer mündlichen Verhandlung eingestellt (Dauer ca. 5min). Das ganze Verfahren, mit Briefe schreiben usw., ist schon recht aufwendig gewesen und hätte bei schlechter Laune der Richterin auch anders ausgehen können. :)) Bei der Verhandlung muß man halt immer freundlich bleiben. Soviele unterschiedliche Ventilstellungen bei einem 2-Radanhänger gibt es ja nun auch nicht und es kann gut sein, daß "zufällig" die gleiche Ventilstellung beim wiederabstellen da ist, da müßte sich einmal ein Mathematiker dransetzen. :P
    Wenn ich allerdings das Briefporto und die Fahrkosten zum Gericht zusammenrechne, hätte ich auch das Bußgeld bezahlen können. :|
    Bei meinem Einspruch kamen dann nochmal 20,60€ Verwaltungskosten dazu und wenn Du das Gerichtsverfahren verlierst, mußt Du das auch bezahlen.
    Gruß Stefan

  • Hallo,
    erstmal DANKE für die schnellen Infos


    Na da habe ich dann wohl wenig Chancen, weil es ist richtig, daß der Hänger während meines Unterstandumbaus desöfteren dort stand. 8)


    Da ich ja logischerweise kein Fartenbuch führe, kann ich nicht sagen, ob der Hänger nun wirklich über 14 Tage AM STÜCK dort stand oder nicht.


    Wenn die Grün-weißen ein Foto gemacht haben, wird's wohl so sein. Denke die machen nicht den Aufwand einer Anzeige ohne entsprechende Anhaltspunkte.
    Von 'nem Photo stand jedenfalls was geschrieben ...


    Und bevor ich dann zum Schluß über 50 Euronen für ein Bußgeld bezahlen muß, löhne ich jetzt wohl lieber die 20 Euronen und hake das Kapitel unter dem Thema "Lebenserfahrung" ab. :(


    Gruß fux

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