95 Prozent der H-Kennzeichen in Gefahr

  • Zitat

    Original von Fleetship1
    [...] (sog. Wechselkennzeichen). Dieses Kennzeichen berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr. Trotzdem wurde in der Vergangenheit mit diesem Kennzeichen regulär am Straßenverkehr teilgenommen.[...]


    ?(
    Für mich klingt das widersprüchlich. Obwohl Kennzeichen darf ich eigentlich nicht damit 'rumfahren. Kann mir das mal jemand erklären?



    Gruß


    Phrank

  • Zitat

    Original von bunkerratte
    Für mich klingt das widersprüchlich. Obwohl Kennzeichen darf ich eigentlich nicht damit 'rumfahren. Kann mir das mal jemand erklären?


    Das ist das 07er Kennzeichen,


    damit darfst du Probe- Überführungs- und Verkaufsfahrten machen.


    Zusätzlich auch noch an Odtimertreffen und -fahrten teilnehmen.


    Aber wehe die erwischen dich beim Einkaufen oder mit deinem Trecker-Gespann beim Holzfahren.


    Das ist wohl damit gemeint.


    der
    Benzschrauber

  • habe heute folgende antwort bekommen:


    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihre Mail zu einer angedachten Änderung der Zulassungsvorschriften für Oldtimer. Ich habe mich bei den
    zuständigen Fachpolitikern meiner Fraktion nach dem Sachstand erkundigt und kann Ihnen folgende Auskunft geben:

    Auch bisher schreibt § 23 Abs. 1c StVZO für die Eisntufung eines KFZ als Oldtimer folgende Merkmale vor: "...ein Fahrzeug,
    das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen
    Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat."

    Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern des BMVBS und Ländervertretern, ist derzeit dabei, die Kriterien für die
    Beurteilung eines Oldtimers zu überarbeiten. Diese Überarbeitung soll es zukünftig den Sachverständigen erleichtern, ein
    Gutachten zu erstellen, in dem sie beurteilen sollen, ob ein 30jähriges Fahrzeug noch als "fahrzeugtechnisches Kulturgut"
    gezählt werden kann.

    Die schon 1997 aufgestellten Beurteilungsstufen sollen dabei präzisiert werden. Es wird dann auch der Pflege- und
    Wertigkeitszustand beurteilt werden. Das Erscheinungsbild eines Oldtimers wird also auch eine Rolle spielen. Alle 2 Jahre
    wird mit der Hauptuntersuchung der Zustand des Autos neu beurteilt werden müssen. Somit kann vermieden werden, dass z.B.
    ein 30jähriges "Gammelauto" ein H-Kennzeichen bekommt und somit von der Steuer begünstigt wird.

    Der genannte Arbeitskreis hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Die Zustimmung der Länder ist vor Inkrafttreten
    des neuen Bewertungskataloges notwendig.
    Für Besitzer von echten Oldtimern besteht also keine Gefahr, dass sie das Kennzeichen für ihren gepflegten Oldtimer
    verlieren.

    Lassen Sie mich abschließend noch zwei Bemerkungen zur Vorgehensweise bei der Festlegung neuer Kriterien für Oldtimer
    festhalten:

    1) Für die Umsetzung der StVZO sind die Zulassungsbehörden der Länder zuständig. Nur die Bundesregierung hat das Recht
    Verordnungen zu erlassen - der Bundestag hat hier keinen Einfluss.
    2) In § 50 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Übergangsvorschrift) heißt es: ".... Kennzeichen, die vor dem 1. März
    2007 nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugelassen worden sind, bleiben gültig....".

    Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen einige Ihrer Bedenken im Hinblick auf die Zuteilung von H-Kennzeichen
    ausräumen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gruss Stefan
    Der DKW Munga nur echt mit der blauen Fahne :thumbup:
    Der Mensch hat die Atombombe erfunden. Nur keine Maus der Welt käme auf die Idee eine Mausefalle zu konstruieren.

  • Zitat

    Original von kristian b
    juchu! jetzt antworten sie also auf musterbriefen mit musterbriefen :G :D


    Jetzt sag nicht du hast was anderes erwartet Kristian :# :# :#
    Das ist Politik viel erzählen aber nix sagen .

  • Aha,und was macht einen gepflegten Oldtimer aus???
    Mein Hano hat ein paar Aussbesserungspinselstriche im Lack und hier und da (leider)auch etwas Rost!
    Also nicht erhaltungswürdiger Schrott?
    Mannmannmann,1 Din A4 Seite,und nichts gesagt. :|

    Mit meinem Auto,groß und breit,Tank ich viel und fahr nicht weit.

  • Sehr geehrter Herr Krischan,


    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Juni 2006. In Ihrem Schreiben fordern Sie, dass mögliche Pläne, die StVZO bezüglich der H-Kennzeichen für Oldtimer zu ändern, rückgängig gemacht werden.


    Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei der StVZO um eine Verordnung handelt, die nur die Bundesregierung (bzw. die zuständigen
    Ministerien) erlassen kann, der Bundestag hat dabei keinen Einfluss. Es handelt sich nicht um ein Gesetzgebungsverfahren unter Einbeziehung des Parlaments.


    Wir haben uns dennoch bei unserer Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach dem aktuellen Stand erkundigt und möchte Ihnen diesen mitteilen:


    Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern des BMVBS und Ländervertretern, ist derzeit gerade dabei, die Kriterien für die Beurteilung eines Oldtimers zu überarbeiten. Diese Überarbeitung soll es zukünftig den Sachverständigern erleichtern, ein Gutachten zu erstellen, in dem Sie beurteilen sollen, ob ein 30jähriges Fahrzeug noch als "fahrzeugtechnisches Kulturgut" gezählt werden kann.


    Die schon 1997 aufgestellten Beurteilungsstufen sollen dabei präzisiert werden. Es wird dann auch der Pflege- und Wertigkeitszustand beurteilt werden. Das Erscheinungsbild eines Oldtimers wird also auch eine Rolle spielen.


    Aller 2 Jahre wird mit der Hauptuntersuchung der Zustand des Autos neu beurteilt werden müssen. Damit soll vermieden werden, dass jedes 30jährige Auto ein H-Kennzeichen bekommt und gleichzeitig von der Steuer begünstigt wird.


    Der genannte Arbeitskreis hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen.
    Die Zustimmung der Länder ist vor Inkrafttreten des neuen Bewertungskataloges notwendig.


    Für Besitzer von echten Oldtimern besteht also keine Gefahr, dass sie das Kennzeichen für ihren gepflegten Oldtimer verlieren.



    Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


    -


    Mit freundlichen Grüßen


    Annette Faße


    Büro Annette Faße, MdB
    Mitarbeiterinnen: Dagmar Röpke-Gerhard, Fani Zaneta Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    Tel.: 030-227 73434 oder 01888-18-73434 bundesweit zum Ortstarif
    Fax: 030-227 76434
    e-mail: annette.fasse@bundestag.de
    web: www.annette-fasse.de

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