Wolf als Zugmaschiene

  • Hallo BWDoka


    Die Vorteile würde ich in einer evtl. Steuerbefreiung für vorher bestimmte Tätigkeiten sehen, z.B. Landwirtschaft, Schausteller Betriebe o.ä.


    Da wird es dann aber vermutlich auch ein grünes Kennzeichen dafür geben, Zweckgebundene Zulassung, und wie die Rennleitung das sieht wenn du z.B. zum Mil-Treffen fährst ist auch fraglich.


    Für den Wolf ist eine LKW Zulassung sicherlich die bessere Wahl. :thumbsup:


    http://www.wagendorf.de/index.…schine_Steuer_/_Zulassung


    http://de.wikipedia.org/wiki/Zugmaschine


    http://kfz-kennzeichen-abc.de/…chen/gruenes-kennzeichen/



    Gruß Raubhausen

  • ähnliches thema hab ich vor einigen tagen im buschtaxiforum kurz angelesen.
    ging um die (maximale) zugkraft von diversen fahrzeugen (vornehmlich dodge ram und toyotas) und welche umbauten seitens des tüvs gegeben sein müssen. ich glaube jedoch, dass es auf die schweiz bezogen war, bin mir aber nicht mehr sicher. fazit: es musste auf eine druckluftbremse umgerüstet werden, dann seien die fahrzeuge als zugmaschinen von bis zu 10to anhängern "zugelassen".
    wie es hier in deutschland ist, weiss ich nicht.
    müsste man sich vielleicht mal beim tüv informieren, wenn man das ding dann auf öffentlichen straßen nutzen möchte....würde ich jedenfalls machen, weil babbeln kann ja jeder viel am tag... ;)
    oder weiss hier einer genaueres (bezogen auf mehr als 3,5to zuglasten mit "normalen fahrzeugen")?

    "Der gute Geländefahrer fährt langsam durch unbekanntes Gelände. Unerwartete Hindernisse lassen sich leichter erkennen und bewältigen. Durch falsches Fahrverhalten entstandene Schäden können einen langen Fußmarsch zur Folge haben."

  • also als Zugmaschine kann man doch quasi jedes Fahrzeug zulassen oder irre ich mich da.


    Ein damaliger bekannter für den Ich mal ein Yamaha Bear Tracker Repariert habe, hatte dieses ebenfalls als Landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen.


    Er hat Fischteiche und zieht mit dem Bear Tracker einen Hänger wo drin die Fische transportiert werden. Er hat beim Amt nachweisen müssen wie viel qm Nutzfläche er hat und einen Grund warum er dafür das ATV nimmt. Die Fläche ist groß genug und der Grund, das die Wege zwischen den Teichen so schmal sind das man da nicht mit einem Auto etc. her kommt, war vollkommen ausreichend. Also Grünes Kennzeichen. Aber er sagte auch das er damit nur einen bestimmten Umkreis um die Teiche fahren darf. Also mal eben in die nächste Stadt is nich meint er.

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  • Oben in der Anzeige wird nur von Zugmaschine geschrieben- nicht von Zugmaschine LoF. Da gibt es nämlich Unterschiede. Normale Zugmaschinen unterliegen der Plakettenpflicht, die Zugmaschine LoF dagegen nicht. Besteuerung übrigens nach Gewicht.


    Leider hat bei meiner damaligen Anfrage der TÜV Süd folgende Auflagen für die Umschreibung auf Zugmschine LoF gemacht:
    Anbaugerät vorne (o.k. wird mit seilwinde abgedeckt ;) )
    AHK hinten
    Hydraulik (kann man mit einem Powerpack auch einfach lösen) (warum das beim ATV keine Rolle spielt, konnte mir der TÜV- Ing. auch nicht sagen)


    Trotz der Auflagen wäre das in meinen Augen die Idealzulassung für einen alten Diesel- GW. Man kann lustig Motoren tauschen (mach das mal bei H- Kennzeichen) und rauchend in die Umweltzone. Komisch nur, dass sich da keiner rantraut.


    Mit grünem Kennzeichen hat die Zulassungsart übrigens rein gar nichts zu tun.

  • Moin,


    bin dabei meinen Wolf als Zugmaschine zuzulassen. Wenn das geschafft ist melde ich mich und sage wie es gelaufen ist.

    2012-2017 G250 GD Wolf Umbau auf 250GD Turbodiesel mit LLK/mod. RESP und 1.3 Bar Ladedruck

    2018-2022 G350GD Turbodiesel Grand Edition

    2022-heute G300TD OM606.964

    Einmal editiert, zuletzt von Chris33161 ()

  • Wie schon erwähnt sind Zulassungsart (Zugmaschine) und die steuerliche Einstufung zwei paar Schuhe.
    Bei einer Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen gibt es meines Wissens keine Zweckbindung und mann kann daher überall rumfahren.
    Da Zugmaschinen nach Gewicht besteuert werden (wie LKW) kan das deutlich günstiger werden, als eine PKW-Zulassung.
    Eine Zugmaschine ist in der Regel kein LKW, sondern ein "sonstiges Kfz".


    Da gibt es aber noch was zu beachten, was auch eines meiner Lieblingsthemen, das Sonntagsfahrverbot betrifft:


    Eine Zugmaschine mit eigener Ladefläche (und so eine wird es dann ja wohl werden) ist dann ein LKW, wenn man mehr als 40% des zulässigen Gesamtgewichts zuladen kann.
    Wenn das Fahrzeug beim zGG über 7,5 t kommt (beim Wolf eher unwahrscheinlich ;) fällt das Solo-Fahrzeug unter das Sonntagsfahrverbot. Mit Anhänger sowieso.
    Unter 7,5t zGG kein SFV für das Solo-Fahrzeug, sondern nur mit Anhänger.


    Wenn die Zugmaschine weniger als 40% des ZGG zuladen kann, ist sie erst dann ein LKW, wenn ein Anhänger dran hängt, und zwar dann ein Solo-LKW!
    Das bedeutet, daß das SFV nur dann greift, wenn der Gesamtzug über 7,5t zGG liegt. (Bei Zugmaschinen, die keine Sattelschlepper sind, wird dafür einfach zGG von Zugmaschine und Anhänger addiert.
    Da könnte also schonmal ein Vorteil liegen. Da sollte man bei der Eintragung der Zuladung drauf achten!


    Ansonsten meine ich zu wissen, daß die mögliche Anhängelast bei Zugmaschinen weitaus größer sein kan, als bei normalen Gespannen. Ist ja auch logisch.
    Unter Umständen kann es dafür aber notwendig sein, den LKW-Führerschein zu besitzen.


    Ich bin gespant auf die Ergebnisse


    Die Eintragerei von Zuglast usw. ist wieder ein ganz eigenes Thema...

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Unter Umständen kann es dafür aber notwendig sein, den LKW-Führerschein zu besitzen.


    Es ist doch klar geregelt, dass ich einen Führerschein C1 oder C (auch beide mit E) nur dann brauche, wenn ich das Gewicht überschreite.
    Wenn das nicht der Fall ist, brauche ich den Lappen nicht.


    Mein GD290 war auch eine Zugmaschine. SFV kam nicht zum Tragen, da ich zGG vom Zug unter der 7,49 lag.


    Ging immer alles gut und Steuer war im Jahr bei 162€


    DerFuchs

  • Es ist doch klar geregelt, dass ich einen Führerschein C1 oder C (auch beide mit E) nur dann brauche, wenn ich das Gewicht überschreite.
    Wenn das nicht der Fall ist, brauche ich den Lappen nicht.


    Genauso meinte ich das ;)

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