Unimog - Einschränkungen im Gelände durch (ein-auf-an?)gerüstetes SEA

  • Hallo allerseits!


    Da es hier im Forum anscheinend keiner haben mag, und ich eine intensive Abneigung gegen die Bucht habe, habe ich beschlossen das SEA das ich in einem anderen Thread angeboten habe, erstmal zu behalten.


    Der Hauptgrund warum ich es eigentlich abgeben wollte, war die Befürchtung dass es sich negativ auf die Geländefähigkeiten des Unimogs auswirken könnte. Inwiefern beeinträchtigt das SEA denn die Geländefähigkeiten des Mogs? Nicht dass ich im Moment fahrtechnisch in der Lage wäre sie auszuloten (zumindest erfolgreich, steckenbleiben geht immer)! :) Aber man plant ja in die Zukunft... Wie schaut es mit Wataktionen aus, kann ich das SEA ersäufen? Oder ist das Soldatensicher?


    Danke mal im Voraus für Input!
    Alex

    Ich habe keine Ahnung, aber wahnsinnsviel Spaß! :thumbsup:

  • Auf jeden Fall fehlen Dir ein paar Grad an Böschungswinkel, welche mit einer schrägen Anfahrt ausgeglichen werden müssen, was wiederum zu lasten der Fahrstabilität geht.
    Auch wurde mir gesagt, das mein Fahrzeug mit der Seilwinde sich auf einer schlammigen Wiese, bedingt durch die zusätzliche Belastung der Vorderachse und der Entlastung der Hinterachse (Hebelwirkung), schwerer tut als ein Fahrzeug ohne Seilwinde. Dies gilt sicherlich auf für das Fahren mit SEA. Diese Aussage stammt von einem Händler, welche die Fahrzeuge entsprechend abgestellt hat und diese dann leer rangiert. Da Du aber eine Kabine huckepack hast wird sich das wieder verbessern.

  • Und wenn du eine Böschung / Schräge runter in tieferes Wasser einfahren solltest, taucht das SEA
    natürlich als erstes ein. Die Abdeckhaube hält Wasser von oben ab, aber wenn es von unten kommt... :whistling:
    Kann mir nicht vorstellen, daß Wassereinbruch dem Teil so sonderlich gut tut.

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • Laut Typenschild ist das SEA nach IP44 geschützt. Gerade wenn die Haube drauf ist, und dadurch "Spritzdruck" verhindert, sollte ein kurzes eintauchen vertragen werden. Vermutlich müsste man vorsorglich Luftansaugung und Abgasauslass verschliessen. Aber ausprobieren mag ich das auch nicht... :)


    Nyo... wenn ich mich dann mal irgendwann auf Treffen traue wird es wohl zu Campingausstattung kommen. Ansonsten bleibt es wohl eher in der Garage...

    Ich habe keine Ahnung, aber wahnsinnsviel Spaß! :thumbsup:

  • Da es hier im Forum anscheinend keiner haben mag...


    Naja Interesse wäre durchaus da gewesen. Aber das Problem ist ja, dass man sich das Ding nicht "mal eben vorne an den Mog spaxxen" kann. ;) Wenn du Glück hast, ist die Konsole halt mit eingetragen, nachträglich wird das wahrscheinlich ein Gewaltakt.


    Von der Geländegängigkeit würde ich auch sagen, dass es sich ähnlich wie mit der Seilwinde verhält. Bei leerem Mog etwas wenig Gewicht auf der Hinterachse.
    Und die Sicht nach vorne-unten könnte minimal eingeschränkt sein...


    Beste Grüße
    Peter

  • Glücklicherweise hat der Händler die Konsole und sogar die RKL eintragen lassen, da habe ich also keine Probleme. Lucky me...


    Die Sicht ist eingeschränkt, stört aber eher ästhetisch als technisch, ich bin immer wieder begeistert wie präzise sich der Mog fahren lässt und das bleibt mit SEA vorne auch ähnlich überschaubar... Definitiv mehr Übersicht als bei einem modernen PKW üblich ist.

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  • Frage:
    Muss das SEA bzw. die Konsole überhaupt eingetragen werden?
    Die ganze Konsole ist doch werkzeuglos zu demontieren, alles über Bolzen gesteckt und wenn demontiert, so sind doch nur noch die beiden Winkel auf den Längsträgern sichtbar. Somit müsste es doch als Anbaugerät laufen und nicht Eintragungspflichtig. Ich vergleich das mal mit dem Bauern, der auch seine Anbaugeräte wechseln kann wie es ihm lieb ist.
    Oder täusche ich mich da?


  • Naja Interesse wäre durchaus da gewesen. Aber das Problem ist ja, dass man sich das Ding nicht
    "mal eben vorne an den Mog spaxxen" kann. ;) Wenn du Glück hast, ist die Konsole halt mit eingetragen,
    nachträglich wird das wahrscheinlich ein Gewaltakt.


    Lt. meinem TÜVler müßte das Ding eigentlich gar nicht eingetragen werden.
    Die Konsole wird ja nur eingehängt und nicht fest angebracht, das sei daher wie
    bei den anderen Unimog auch, bei denen die zig verschiedenen lieferbaren
    Anbaugeräte ja auch nicht eingetragen werden müssen.
    Er hats mir dann trotzdem gemacht, das nennt sich "Beschläge zum Anbau eines
    Stromgenerators" zzgl. der entsprechenden Verlängerung der Gesamtlänge.
    Aber wie üblich kocht da wohl auch jeder wieder sein eigenes Süppchen :cursing:

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    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
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  • Gute Frage, es war eingetragen, deswegen habe ich mich mit dem Thema nicht auseinander gesetzt. Was ich mich frage ist ob ich die beiden gelben Blitze die vorne seitlich an den Kotflügeln angebracht sind, ich vermute um auf das vorgebaute SEA hinzuweisen, auch bei einer Neulackierung wieder aufgebracht werden müssen. Ich hatte da an Magnetfolie gedacht, die nur dann drauf kommt wenn das Aggregat angebaut ist...

    Ich habe keine Ahnung, aber wahnsinnsviel Spaß! :thumbsup:

  • War am Donnerstag mit dem Mog beim TÜV und hatte das Aggregat montiert.
    Auf die Frage meinte er dass es blödsinn ist eine Vorbauseilwinde oder das Aggregat einzutragen.
    Beide sind nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und müssen nicht eingetragen werden.
    Ein Bauer trägt ja seine Anbaugeräte auch nicht ein.
    Wenn ich so oder so was eintragen lasse kann ich es mit eintragen lassen.
    Ist aber prinzipiell nicht notwendig.

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