Hallo liebe Leute,
hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen ob ich die Stühle und den Hocker im Funkkoffer eingetragen bekommen wenn Halterung und Gurte vorhanden sind ?!
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Hallo liebe Leute,
hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen ob ich die Stühle und den Hocker im Funkkoffer eingetragen bekommen wenn Halterung und Gurte vorhanden sind ?!
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Hallo Christian,
mein TÜV-Onkel wollte damals nicht, da ihm die Gurte bzw. das Prüfzeichen nicht gefielen...
VG
Eddi
War bei mir mit den Sitzgelegenheiten in meinem Krkw genauso, auch wenn Beckengurte vorhanden sind.
Gruß
Thomas
Hallo Leute,
hochinteressante Aussagen der "TÜV-Heinis". Aber leider falsch.
Ich weiß zwar nicht genau, wann der letzte 404S gebaut wurde, aber auf jeden Fall VOR der Gurteinbaupflicht in Fahrzeugen der Klasse N2, also LKW über 3,5 t zGG bis max. 12 t zGG. Der 404S liegt mit 4 t zGG sicher in diesem Bereich.
Was die "TÜV-Heinis" gegebenfalls NICHT berücksichtigt haben, ist im Falle des Personentransportes im Koffer die Verständigungsmöglichkeit mit dem Fahrzeugführer. Aber, alle Unimog, bei denen das dienstlich vorgesehen war, haben eine Sprechverbindung nach vorne, dieser komische Schlauch, der durch die Wand geht und im Führerhaus endet. Ist das nicht vorhanden, dann sind die Koffer dafür nicht vorgesehen. Mit der Sprechverbindung entsprechen die dann auch den Vorschriften der Erstzulassung.
Hocker, also freibewegliches Mobiliar im Koffer, ist für Personentransport grundsätzlich nicht zulässig, nur fest eingebaute Sitzplätze sind zulässig.
Wenn es hilft, gerne.
Grüße
Wolf
ÄH, in Hessen ist das grundsätzlich nicht zulässig, weil die in der Bündelungsbehörde meinen, das ein LKW grundsätzlich nur 2 Sitzplätze hat, egal was in der ABE oder der EU-Gesamtbetriebserlaubnis steht.
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