Sitzplätze 404

  • Hallo Leute,

    hochinteressante Aussagen der "TÜV-Heinis". Aber leider falsch.

    Ich weiß zwar nicht genau, wann der letzte 404S gebaut wurde, aber auf jeden Fall VOR der Gurteinbaupflicht in Fahrzeugen der Klasse N2, also LKW über 3,5 t zGG bis max. 12 t zGG. Der 404S liegt mit 4 t zGG sicher in diesem Bereich.

    Was die "TÜV-Heinis" gegebenfalls NICHT berücksichtigt haben, ist im Falle des Personentransportes im Koffer die Verständigungsmöglichkeit mit dem Fahrzeugführer. Aber, alle Unimog, bei denen das dienstlich vorgesehen war, haben eine Sprechverbindung nach vorne, dieser komische Schlauch, der durch die Wand geht und im Führerhaus endet. Ist das nicht vorhanden, dann sind die Koffer dafür nicht vorgesehen. Mit der Sprechverbindung entsprechen die dann auch den Vorschriften der Erstzulassung.

    Hocker, also freibewegliches Mobiliar im Koffer, ist für Personentransport grundsätzlich nicht zulässig, nur fest eingebaute Sitzplätze sind zulässig.

    Wenn es hilft, gerne.

    Grüße

    Wolf

    ÄH, in Hessen ist das grundsätzlich nicht zulässig, weil die in der Bündelungsbehörde meinen, das ein LKW grundsätzlich nur 2 Sitzplätze hat, egal was in der ABE oder der EU-Gesamtbetriebserlaubnis steht.

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