Vorstellung und erste Fragen zum Thema Radpanzer

  • nen schönen Abend


    Da das auch mein erster Post ist kurze Vorstellung: Heisse Marcus bin 20Jahre alt und im Endstadium der Schulzeit deswegen natürlich im Moment eher an Daten und anderen theoretischen Informationen zu dem Thema Militärfahrzeuge interessiert.


    Da mich eigentlich fast alle größeren/ausgefallen Geländefahrzeuge (darunter auch einiges militärisches) interessieren gehören natürlich auch Panzer dazu.


    Also zunächsteinmal habe ich einige Fragen, da ich bisher garnicht wusste, dass man solche Fahrzeuge in Deutschland überhaupt fahren darf. (sollten einige der Fragen schoneinmal gestellt worden sein reicht natürlich ein Link)


    Also: Darf man wirklich Panzer in Deutschland zulassen? Falls ja welche? Nur solche mit Rädern oder auch tatsächlich auf Ketten (ich meine jetzt wirklich auch mit der Möglichkeit damit hin und wieder auf Straßen zu fahren).


    Bis zu welcher Größe/welchem Gewicht ist das möglich und welche Einschränkungen gibt es wenn man ein solches Fahrzeug fährt? Welchen Führerschein braucht man? (ich schätze mal C)


    Was kostet ein solches Fahrzeug? (also sagen wir mal am Beispiel eines Fuchs 2 in normalem Zustand ohne Zusatzausrüstung als ganz grobe Schätzung)


    Gruß
    Greenhorn

  • Hi Greenhorn,


    sei erstmal aufs herzlichste begrüßt hier im Forum. Du wirst hier viele gleichgesinnte Freunde finden, die alle in etwa die gleiche olive Richtung spinnen :D .


    Radpanzer kannste in Deutschland zulassen, sofern sie demilitarisiert sind und nicht Überbreite (< 2,8m, ansonsten nur mit Begleitfahrzeug vorne und hinten) haben. Führerschein brauchst den alten 2er oder den BCE.


    Mit Kettenfahrzeugen ist das so ne Sache, die müßen auch demilitarisiert werden. Es gibt zwar den einen oder anderen Panzer mit Straßenzulassung meist HS 30, Hotckis oder M 113, wie die Eigner das geschafft haben ist mir allerdings ein Rätsel ?(?( .
    Ebenso welchen Führerschein man dafür braucht.


    Bei der Bundeswehr heißt der Panzerführerschein BF und selbigen habe ich auch mit ATN (Allgemeiner Tätigkeitsnachweis) auf alles was die Wanne vom Leo I hat, sowie SPz Marder und M 113.
    Da es die Klasse F aber zivil nicht gibt, hat man mir den Lappen nicht umgeschrieben, und somit darf ich die Böcke nur auf Wehrübungen fahren ;(;(


    Jens64

  • Ah das ist schonmal interessant, allerdings habe ich vorhin in einem anderen Forum zu diesem Thema folgenden Ausschnitt gepostet bekommen:


    (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.


    Laut diesem Text wäre ja auch für Radpanzer Schicht im Schacht oder gibt es da doch Ausnahmeregelungen?


    Zur Breite: Ja wie denn nu? Jetzt hab' ich was von max. 2.75/2.8/3.0 und 3.5 gehört was ist denn jetzt richtig? Also um damit alleine (aber vermutlich mit Warntafeln) fahren zu dürfen? Bzw. welche Sondergenehmigungen sind nötig/erschwinglich?


    Gruß
    Greenhorn

  • Leider hat Greenhorn Recht.
    Mittlerweile ist es aufgrund des zitierten Paragraphen in Deutschland nicht mehr möglich Panzer, egal ob Rad oder Kette, zuzulassen.
    Es soll noch Ausnahmen geben, aber es ist eine Anweisung an alle Bezirksregierungen zu diesem Thema ergangen.
    Wenn Du doch eine Zulassungsstelle findest, die da mitspielt, hast Du seeehr großes Glück.
    Die Art des Führerscheins richtet sich bei Radpanzern nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Einen Ferret könntest Du z.B. mit der alten Klasse 3 fahren. Wie das jetzt mit den nezen EU-Klassen ist, weiß ich allerdings nicht.


    Ach so- auch von mir ein "Herzlich Willkommen im Forum" :D

  • Ob es was hilft wenn man 'nen VW Touareg auf die Aussenhaut malt? Nein aber im Ernst, d.h. doch, dass man im Prinzip nur noch Fahrzeuge bekommt für die Besitzstandswahrung gilt oder?


    Naja da kann man wohl Nix machen, auch wenn ich's etwas arg umfassend formuliert finde.


    Aber wie ist das jetzt mit der Breite? Ich hatte mal freundlicherweise diesen Text verlinkt bekommen http://www.sicherestrassen.de/…e/VWV-Fenster/V46Rn14.htm worin es etwas um dieses Thema geht, aber so ganz durchgestiegen bin ich nicht.


    Gruß
    Greenhorn

  • Hmmm könnte man bei einigen Modellen den Geschützturm als Ladung werten :D ? (naja obwohl so richtig volle Breite hat der ja nur beim Abrams ...)


    Also ich bin mir wie gesagt auch bei den 3m. nicht sicher was man noch so Alles braucht um dann damit rumfahren zu dürfen, ist ja doch eine Dimension die zu erheblichen Problemen führen kann.


    Gruß
    Greenhorn

  • Das mit der Besitzstandswahrung kann man leider auch vergessen. Die gilt in diesem Fall nicht.
    Die roten 07er Kennzeichen können übrigens auch jederzeit wieder eingezogen werden :|
    Die maximal zulässige Breite beträgt 2,50m ( für das Fahrzeug an sich). Alles darüber bedarf verschiedener Ausnahmegenehmigungen, je nach Breite.
    Beim Führerschein gilt das zulässige Gesamtgewicht, daß in den Fahrzeugpapieren steht. Es besteht aber die Möglichkeit, ein Fahrzeug abzulasten.

  • Hmm könnte man das vielleicht nocheinmal anhand eines Beispiels verdeutlichen?


    Also dieses Fahrzeug:


    Ein MZKT-742953


    Breite: 3.07m. (also sagen wir mal 3m.)


    Länge: ca. 9.2m.


    Höhe: ca. 3.6m.


    Leergewicht: ca. 22Tonnen


    Motor entweder Om 444LA (20l 680PS) oder Om 502LA (16l auch 680PS)


    Geschwindigkeit: ca. 65-70km/h


    Also jetzt nur mal der Zugkopf (ich weiss ist jetzt kein gepanzertes Fahrzeug aber fällt ja dafür auch nicht unbedingt unter den neuen Paragrapehn und ist größentechnisch so ein schöner Grenzfall).


    Was müsste man wohl hier machen um das Trumm für sich zuzulassen bzw. ist das überhaupt machbar?


    P.S. Das Besitzstandswarung hier nicht gilt finde ich gelinde gesagt happig.


    Gruß
    Greenhorn

  • Na,


    auch von mir herzlichst willkommen im Forum. :D
    Als Privatperson zulassen denke ich nicht. Mit 07 Kennzeichen nenee.
    Da muss schon im Vorfeld des Transportes so einiges passieren. Sondergenemigung der Verkehrbehörden, Begleitfahrzeuge = Polizei und diese mit den Warntafeln ( Name fällt mir gerade nicht ein irgendwie mir BL... und noch was.) das Personal der zivilen Begleitfahrzeuge muss gesonders geschult sein und dafür gültige Papiere vorweisen. Am Fahrzeug muss, da zivil auch einiges an Warntafeln, Zusatzbeleuchtung und sonstiges nachgerüstet werden. Es ist schon ein Problem einen Tatra 813 mit einem Hänger P50/80 auf den Strassen zu bewegen.
    Wobei es in Ostdeutschland noch etwas einfacher ist als hier im Westen der Republik. Da drücken die nicht mal nen Hühnerauge zu.
    Museum Grafentraubach bewegt angeblich einen SLT50 müsste mal nachfragen wie die das machen.



    Na denn,



    Manni

    Auf den Hotchkiss sitzt man nicht auf-man zieht ihn sich an ...........

  • Art und Umfang der Genehmigungen bzw. der Begleitfahrzeuge hängt von der Breite ab. Die genauen Abstufungen kenne ich auch nicht, aber ab einer bestimmten Breite ist z.B. zwingend die Polizei als Begleitung notwendig und man bekommt genaue Vorgaben bezüglich zu fahrender Route und Zeiten.
    Für andere Transporte reicht dann auch ein "ziviles" Begleitfahrzeug mit Warntafel.

  • Wobei strenggenommen auch der Elephant nicht an den KZKT rankommt was die Ladelasten angeht.


    Aber hätte mich auch gewundert wenn's ohne größeren Aufwand irgendwie machbar gewesen wäre :D


    Gruß
    Greenhorn

  • Hallo alle zusammen.


    1. Fahrzeugbreite darf 2,50 Früher jetzt 2,55 meter nicht überschreiten
    sonst braucht man eine Sondergenehmigung. Das selbe gilt auch bei lasten über 40 tonnen.


    2. Führ ein Zivil zugelassenes Fahrzeu zählen auch nur Zivile Führerschein das heißt
    alter 2 für alles über 7,5 to glaube bei der neuregelung ist das BCE


    3. Mann kann sowohl Rad als auch Kettenfahrzeuge Zivil Zulassen.
    Auch BW fahrzeuge unterliegen der STVO es gilt das gleichheitsgebot. Ist zwar zugegeben manchmal schwierig aber es geht.


    4. Ja man kann auch weiterhin Panzer oder Sonderfahrzeuge Zulassen es gibt eine Ausnahmeregelung auf die uns der Bundesverkehrs Minister aufmerksamgemacht hat.
    Die aber leider nicht jeder sachbearbeiter kennt oder kennen will. Haben selber schon von Profitiert.


    5. Ja man kann einen Elefant SLT zulassen Privat um seinen Privaten Leopart zu Transpotieren. Kenn einen besitzer Persönlich ist auch soweit ich weis der einzige der einen kompletten Elefant Privat hat.


    Gruss Achim

  • Zitat

    Ja man kann einen Elefant SLT zulassen Privat um seinen Privaten Leopart zu Transpotieren. Kenn einen besitzer Persönlich ist auch soweit ich weis der einzige der einen kompletten Elefant Privat hat.


    Ok wieviel Zeit und Geld hat das gekostet?(also jetzt ohne den preis für die beiden Fahrzeuge) Bzw. was kostet einen dasselbe wenn man z.B. nur den Elephant will?


    Aber er darf den Leo ja wohl schlecht fahren oder? Das Ding ist ja doch noch einen Tick breiter als schon der Elephant.


    Gruß
    Greenhorn

  • Dann dürfte der MZKT-742953 ja auch kein Problem sein oder? (also Problem im Sinne von unlösbar) wenn mich meine Unterlagen nicht trügen ist der auf den cm genauso breite wie der Elephant.


    Fragt sich natürlich was man jährlich extra zahlen muss ;)


    Edit: Also zumindest laut dieser Seite: http://waffen-der-welt.alices-…e/armour/tanks/index.html


    wäre der Leo I um etwa 20cm breiter und der Leo II sogar um über 60cm breiter.
    Oder steht da was total falsch?


    Gruß
    Greenhorn

  • Zitat

    Original von Greenhorn
    Fragt sich natürlich was man jährlich extra zahlen muss ;)


    kommt drauf an wie oft du das fahrzeug im öffentlichen strassenverkehr bewegst - die schwertransportgenehmigung beschränkt sich afaik auf die eine fahrt und schriebt dir deine route genau vor...
    und sie kostet jedesmal bearbeitungsgebühr...


    oder du lässt das ganze auf 25 kmh runterregeln, dann könnte es vielleicht als landwirtschaftliches fahrzeug funktionieren, die dürfen ja allgemein bis zu 3m breit sein

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