Hallo zusammen,
ich habe einen Anhänger 87 von 1991 gekauft und versuche nun ihn hier in Deutschland zuzulassen.
Der Prüfer war sehr hilfreich und grundsätzlich mit dem Anhänger und auch mit der Zugöse einverstanden, jedoch sah er keine Möglichkeit den Anhänger ohne eine Rückfahrautomatik für den Straßenverkehr zuzulassen.
Da hier einige mit baugleichen Anhängern unterwegs sind (und zumindest noch die Deichsel mit Rückfahrsperre montiert haben), wollte ich fragen wie bei euch das Problem gelöst wurde.
Bestandsschutz? Gibt es da einen Paragraphen oder Stichtag bis wann das geht?
Ist es möglich, ohne die gesamte Deichsel zu tauschen, auf Bremsbacken mit Rückfahrautomatik umzurüsten?
Weitere Denkanstöße?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Johannes