Guten Morgen,
Hat jemand den Aggregateträger für den Stromerzeuger vorne eingetragen und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Kopie vom KFZ-Schein könnte hier helfen.
Viele Grüße
Guten Morgen,
Hat jemand den Aggregateträger für den Stromerzeuger vorne eingetragen und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Kopie vom KFZ-Schein könnte hier helfen.
Viele Grüße
Moin, warum sollte das eingetragen werden...?
Ist ein offizieller Anbauraum für den 1300L der Bundeswehr. Der Rahmen für das Aggregat muß demontiert werden, wenn kein Aggregat drauf ist.
Gruß Jens
Seilwinden oder Vorbaupumpen werden ja im Normalfall auch nicht eingetragen.
Moin,
Seilwinden oder Vorbaupumpen sind aber Anbaugeräte, welche ja auch kraftschlüssig mit dem Fahrzeug verbunden werden.
Der Aggregateträger ist nichts weiter als ein vorne zusätzlich angebaute Transportkapazität. Ob die Nutzung der Steckbolzen eine Argumentation als "Anbaugerät" begründen kann, weiß ich nicht.
Falls nicht, verändern sich die Maße des Fahrzeuges und ein Eintrag in die Papiere wäre dann doch ratsam.
Moin,
ich habe hier diesen Link bekommen und sehe jetzt schon die Notwendigkeit der Eintragung...
Erstmal vielen Dank....der Prüfer vom Tüv würde es eintragen....möchte jedoch das Fahrzeug neu verwiegen und die Länge wahlweise ändern .......LG Micha
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