Zulassung FK20-Fahrgestell

  • Nochmal ich... :whistling:


    Beim TüV Gutachten machen lassen:


    Feld J: Kennziffer 85, Feld 4: Kennziffer 0100, Feld 5: Benennung SDAH für Sportgeräte Geländemotorradtransporter
    Feld J: Kennziffer 85, Feld 4: Kennziffer 0400, Feld 5: Benennung SDAH Verkaufsfahrzeug für Ausstellungs- und Vorführzwecke
    Feld J: Kennziffer 01, Feld 4: Kennziffer DC02, Feld 5: Anhänger bist 0,75to


    Eigentlich für jeden Anwendungszweck was dabei, alle Versionen im Dienst.
    0100 ist Steuer- und Versicherungsfrei, die 0400 und DC02 nicht.

  • Hallo,
    ich habe zum Thema wohl einiges verpasst.
    Nachreichen kann ich zum Thema Gummikotflügel meine Infos ca 3 Jahre alt:


    Original nicht mehr zu bekommen. Hersteller noch recherchierbar (glaube im Rheinland). Ersatzfertigung erschwert wegen fehlender Formen. Müssen seinerzeit auch Handanfertigungen gewesen sein unter Glasfaserbeimischungen.
    Aktuelle Kotflügel aus Bauern- und LKW-Baureihen nicht passend. Blech passt wohl, aber nur einmal.
    Vielleicht hat der Wiebusch noch was, was nicht so verwittert ist.
    Ansonsten das alte Gummi gut einschmieren ( Ballistol, Nivea, ...) und Lichtschutzfaktor 20+.


    Gruss
    Kajo

  • Deshalb ist das ja auch kein Fahrzeug, sondern eine fahrbare Kanzel ?(
    Sowas gibts sogar ganz offiziell zu kaufen: http://www.hochsitz24.de/flycm…e+Schlafkanzel/cpx39.html

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • So entstehen Gerüchte....
    Natürlich sind fahrbare Kanzeln erlaubt.
    wenn Du Dein Auto auf Hohlblocksteine setzt, ist es auch keine Jagd aus dem Auto mehr.
    Auskunft eines in Hamburg sehr bekannten Jagdrecht-Fachanwaltes…
    Hab da eben mal nachgefragt, weil mich der Aspekt auch überraschte und Interessierte.
    Bis heute keine Klagen bekannt und auch ohne Erfolgsaussicht.


  • leider nicht ganz legal.
    In Deutschland ist die Jagd von Fahrzeugen aus verboten.


    Alles ganz legal:


    https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html



    Ein Anhänger ist kein KRAFT-Fahrzeug.


    http://www.reindl-kanzel.de/main.php

  • Geht doch nix über ein profundes Halbwissen :dev:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Hallo,


    um nun nach einer Weile wieder zum Thema zurückzukommen - mittlerweile hab ich es endlich geschafft, besser erhaltene Kotflügel zu bekommen und hab sie in dieser Woche angebaut. Damit ist auch ein weiterer Satz Anhängerdreieckhalter mitgekommen, bei dem dann auch tatsächlich ein kompletter Kennzeichenhalter dran war.

    Was nun noch fehlt (außer der erst nach dem TÜV-Termin wieder anzubauenden Tarnbremsleuchte), ist die Kennzeichenbeleuchtung. Da habe ich jetzt folgendes gefunden: https://www.amazon.de/Motorrad…arp_d_product_top?ie=UTF8

    Davon zwei Stück in den oberen Ecken des Kennzeichens als Befestigungsschraube sollten doch eigentlich alle Bedingungen erfüllen und wenig auffallen. Mich stört zwar, daß sie nur für 12V ausgelegt sind, aber ein Spannungswandler unter der Rücklichthaube sollte die 24V-Nutzbarkeit herstellen können.


    Küsteniltis

    Hallo Volker,

    kannst Du mir bitte mal ganz konkret mitteilen, welche Teile von welchem Hersteller Du für die Aufhängung des Rahmens an den Originalbefestigungspunkten des Fahrgestells verwendet hast? Am liebsten wäre mir ein entsprechender Link...


    VG

    Andreas


    PS: meine Suche nach Deichselteilen sowie Bolzen dafür ist noch aktuell.

    kajo hast Du Dein halbes Deichselmittelstück noch abzugeben?

  • Hallo,

    du wirst doch nicht einen extra Spannungswandler einbauen? Die LED haben sowieso einen Vorwiderstand, und wenn du den auf 24 V anpasst, ist alles wieder gut. LED sind nicht so spannungsempfindlich wie Glühlampen.

  • Hallo,

    Hallo Haiko,


    doch, ich werde einen Spannungsregler davor setzen. So ein 7812 kostet ja nichts.

    Naja ein 7812 kann nur 1 Ampere.

    (Wenn er denn gekühlt wird.)


    Logischerweise müssen davor und dahinter Kondensatoren hin.


    Und bitte aufpassen, daß eine LED kein ohmscher Verbraucher ist.


    Nicht, daß es dann zu Schwingungen kommt, und die LED's killt.




    ...

  • Hallo,


    als Elektroniker sollten mir die Daten des 7812 und die Anwendung der Kondensatoren bekannt sein. Ich gehe aber davon aus, daß eine poplige LED-Kennzeichenbeleuchtung nur ein paar mA braucht. Selbst bei einer normalen 5w-Birne fließen ja bei 24V nur 200mA.

    Daß LEDs relativ empfindlich sind, kann ich mit den Beobachtungen meiner Armaturenbrettbeleuchtung im Polo bestätigen. Da mußte ich schon welche austauschen.


    VG

    Andreas

  • kleines Update:


    der Anhänger ist jetzt soweit fertig, daß ich ihn zulassen könnte, nachdem ich gestern die Kennzeichenbeleuchtung angebaut habe.

    Also bin ich heute morgen guter Dinge zur Zulassungsstelle gefahren, nachdem ich gestern die Versicherungsangelegenheiten geregelt hatte.

    Leider war das erfolglos, da mir keine Fahrzeugpapiere bzw. das Bw-Datenblatt vorliegen und die Zulassungsstelle sich daher weigert, überhaupt irgendwas zu machen.


    Was nun?


    Ich habe jetzt die ZMK angeschrieben und mein Problem geschildert und mit Angabe der Daten vom Typenschild um ein neues Datenblatt gebeten. Was soll ich machen, wenn von da nichts kommt?


    VG

    Andreas

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