H Kennzeichen beantragen

  • Zum Tüv-Heini deines Vertrauens gehen, und >>VORHER!!<< die Geschichte mit ihm durchsprechen.

    So bist du meistens vor Überrraschungen sicher.

    Deutsch ist wirklich eine schwere Sprache. :wacko:
    -Tagsüber: ...................... - Abends:
    Der Weizen. ------------------ Das Weizen.
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    :saint::lol:

  • und >>VORHER!!<< die Geschichte mit ihm durchsprechen.

    Warum?

    Ich fahre immer hin und sage "ich hätte gerne eine H-Abnahme".

    Und dann soll der gucken und machen. Ich bin Kunde.

    Aber man kann natürlich auch vorher hinfahren und ihn auf jedes kleine Detail, bei dem man Bedenken hat, drauf ansprechen.

    Dann stehen die Chancen am besten das es nicht klappen wird.

  • Ich fahre gerne vorher mal dorthin, damit der Blaukittel mir erzählt, was ich evtl.

    für die H-Abnahme noch ändern sollte. Ich erzähl ihm sonst nix, weil ich nix weis. :pfeif:;\D

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  • Vorher das Projekt ansprechen halte ich für zielführend.

    Warum:?:

    Darum:

    Der Aufwand hält sich in Grenzen

    Es kostet noch nichts (acuh beim TÜV!)

    Man erkennt frühzeitig ob der Prüfer einen Sinn für Militäroldtimer hat, oder nicht.

    Man kann das Thema Tarnleuchten schonmal ansprechen, bevor er vor de Wagen steht und eine Entscheidung treffen muss.

    Der Prüfer hat ggf. Zeit sich mit der Sache (und den vom Besitzer gelieferten Argumenten) zu befassen und eine vernünftig reflektierte Ansicht zu entwickeln.

    Der Ingenieur fühlt sich als Fachmann geachtet und angesprochen.


    In meinen Augen kann das alles nur hilfreich sein.

    Klar ist es richtig, dass das nun auch andere Organisationen als TÜV und DEKRA dürfen, aber oft fehlt die individuelle Qualifikatione (teure Lehrgänge) und es lohnt sich oft mangels Masse nicht, diese Ausbildung zu absolvieren.

    In der Realität landet man also doch oft wieder bei TÜV und DEKRA...


    Wenn sich nach den Vorgesprächen zeigt, dass etwas nicht passt, sucht man sich die nächste Prüfstelle und versucht es da erneut.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Klar ist es richtig, dass das nun auch andere Organisationen als TÜV und DEKRA dürfen, aber oft fehlt die individuelle Qualifikatione (teure Lehrgänge) und es lohnt sich oft mangels Masse nicht, diese Ausbildung zu absolvieren.

    Moin Til,

    das stimmt so nicht.

    H-Abnahme, also eine §23, dürfen alle schon seit über 10 Jahren machen.

    Die meisten besitzen ihr Auto ja schon etwas länger, also war man auch schon mal bei der ein oder anderen HU. Da sollte man doch seine Prüfstelle bzw. den Prüfer kennen. Da weiß man doch ob er ein Problem mit Militärfahrzeugen hat oder nicht.

  • Oh stimmt,


    Die Neuerung betrifft die Einzelabnahmen und Eintragungen bestimmter Teile und Umbauten.

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  • was neu ist bei den Prüfstellen nebem TÜV und Dekra,

    ist dass die jetzt auch das "Vollgutachten" nach §21 STVZO machen dürfen,

    dazu muß aber der jeweilige Prüfer die entsprechende Qualifikation haben. :streb:



    Edit fragt:

    hab ich jetzt wirklich 7 Minuten für die Antwort gebraucht? ;\D

    das kommt dabei raus wenn man so viel nebenbei macht. ;P

  • Vielen dank für die vielen Antworten, ich habe ja noch 2 Jahre Zeit mich darauf vorzubereiten. Aber damit ich nichts falsches anbaue werde ich wohl vorher mit meinem TüVer des Vertrauens sprechen.

    Das meiste ist ja eingetragen, Antennenhalter, Karnisterhalter und so weiter........

    :engel:

  • Vorher hinfahren und die Sache bereden halte ich auch für am Sinnvollsten

    Ich bin wegen meinem Munga von KÜS über Dekra zum TÜV hin und hergependelt aber irgendwie hatte ich dann das Gefühl keinen hat es gejuckt.

    Die sagten immer nur herkommen dann schauen wir

    Ich wollte halt unnötige Nachbesserungen oder ähnliches vermeiden

    Bin dann einfach in den Nachbarort wo ich sonst Prüfen lasse.Zu meinem Glück war der Chef persönlich da.Der strahlte Mensch ein Munga so hatte ich auch mal 2 Stück.Der Jungprüfer wollte alles mögliche schauen aber der Chef sagte das Auto bremst,Elektrik geht . Motorumbau ist H- Fähig das langt. Irgendwann hat er den Jungen weggeschickt.Er ist dann noch freudenstrahlend einmal um die Halle gefahren und ich hatte H


    Gruß Götz

  • Hallo Heiko, da wie du schreibst noch zwei Jahre Zeit sind, würde ich bei der nächsten HU direkt zum Prüfstützpunkt fahren und mich bei der Abnahme mit dem Prüfer unverbindlich unterhalten.


    Beste Grüße

    Sapere aude oder „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Kant)

  • Das Hauptproblem wird die Tarnbeleuchtung sein.

    In der StVZO §53c ist sie eindeutig Fahrzeugen der Bundeswehr, der Bundespolizei der Polizei und des Katastrophenschutzes vorbehalten.

    Also nicht an zivilen Fahrzeugen zulässig.

    Dazu kommt noch der Grundsatz, dass alles, was angebaut ist, auch funktionieren muss.

    Daher wurde/wird häufig verlangt, dass diese Leuchten demontiert oder abgeknipst werden.

    Bei Oldtimern steht die Originalität ganz oben in der Forderungsliste (Vgl. Nr. 3.2.7.1 im Link von Kristian)

    Manche Prüfer fordern dann wieder den vollständigen und funktionstüchtigen Tarnkreis.


    Wie sieht es bei Deinem Wagen denn aus?


    Ach ja: Der mate Lack steht genaugenommen einer Oldtimereinstufung im Wege.

    Bei Bundswehrfahrzeugen sind eher grobe Reparaturen typisch für den normalen Alltagszustand.

    Solche Ausbesserungen würden si9cher bei den meisten Oldtimern nicht als fachgerecht akzeptiert.


    Zur Beruhigung: Es sind mittlerweile eine große Zahl Militärfahrzeuge in unterschiedlichstenm Erhaltungs- und optischen Zustand mit H-Kennzeichen unterwegs.

    Man sollte nicht zu schwarz malen. Das wird schon klappen, so lange man nicht bei einem Militärfahrzeughasser landet und da bleibt...;-)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Bei Bestandsfahrzeugen ist das auch eher ein geringeres Problem, was nur vereinzelt auftritt.

    Der Oldtimer-Status rechtfertigt die Tarnbeleuchtung.


    Wenn man aber ein Fahrzeug der Bw kauft, das jünger als 30 Jahre ist, wir oft gefordert, die Leuchten abzuknipsen.

    Wenn dann die §23-Untersuchung ansteht, fehlen die dann zur Originalität.

    Das ist das Problem...;-)

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