Fallmesser / Kappmesser der Bw im zerlegten Zustand verboten?

  • Grüß euch!


    Ich hoffe in diesem Thread bin ich hier richtig.

    Ich hatte mit einem Kumpel eine hitzige Diskussion über die Fallmesser der Bw!

    Mein Spezl meint die Stücke sind selbst im zerlegten Zustand (Klinge und Griffstück getrennt) absolut verboten. Ich bin der Meinung dass es bei der Zerlegung die Eigenschaft als Waffe verliert und somit

    NICHT illegal ist. Die vom Ordnungsamt sind geteilter Meinung, schriftlich wollte mir niemand etwas senden... Was soll man dazu noch sagen?!


    Gibts denn zu dieser Thematik eine rechtskräftige Meinung?

  • Geht es darum, dass du das Teil Zuhause in einer Vitrine hast ?


    Oder wolltest du es als Alltagsbegleiter bei dir tragen ?


    Diese Messer unterliegen einem Führungsverbot in der Öffentlichkeit, der Besitz ist jedoch gestattet.


    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Meiner Meinung nach zählen Fallmesser zu den verbotenen Gegenständen.

    Der "Umgang"-also Besitz als solches ist bereits ein Vergehen-also Straftat!


    § 2 Abs. 3 WaffG

    Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 zum WaffG

    Vergehen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG


    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html


    Man kan sich unter Umständen eine Ausnahme genehmigen lassen

    http://www.ni.extrapol.de/them…ung_Spring-Fallmesser.pdf

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Einhandmesser dagegen sind keine verbotenen Gegenstände.

    Sie dürfen nur nicht "geführt" werden- außer man verlegt einen Teppich, oder klebt Tapete oder oder....

    Ich pers. habe zu "Arbeiten" im Wald u.a. auch ein Einhandmesser am Gürtel und kann das dann ggf. Erklären.

    "Griffbereit" sollte man soetwas nicht z.B. sichtbar im Auto zu liegen haben.....


    Über Sinn oder Unsinn muß man hierzu nicht streiten- es ist so wie es ist- man sollte nur nicht in Fallen tappen und ggf. seine "Zuverlässigkeit" aufs Spiel setzen.


    Wie jetzt aber die rechtliche Bewertung mit Einzelzeilen eines Fallmessers (Griffstück oder Klinge) aussieht.....der eifrige Polizeibeamte, sieht es und stellt sicher/ oder nicht...der Staatsanwalt eröffnet das Verfahren oder nicht und der Richter entscheidet.

    Ich pers. tendiere zu Einzelteil- kein Verstoß- bin aber kein Volljurist.


    Das ganze wurde auch bereits hier behandelt

    BW Fallschirmjägermesser - Erlaubt oder verboten ?

  • Genauso sieht es aus. Die Dinger sind zumindest im kompletten Satz einfach verboten.

    Ob das nun auch so ist, wenn das Messer zerlegt ist, möchte ich jetzt nicht beurteilen.


    Sollte so ein Messer komplett mit Klinge bei irgendjemandem festgestellt werden, wird es ganz sicher sichergestellt und/oder beschlagnahmt. Ob zerlegt oder nicht.


    Der Rest liegt dann bei der Staatsanwaltschaft und dem Richter. Und ich bin mir ganz sicher, dass auch der Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren einleiten wird, wenn das Messer zerlegt vorgefunden wird.


    Den Ärger würde ich mir ersparen wollen.


    Gruß

    Carsten

  • Thorsten hat recht - Fallmesser fallen unter die Rubrik "verbotene Gegenstände",

    da beißt die Maus keinen Faden ab. Ich darf an dieser Stelle nochmals auf

    den Messer-Ratgeber des Wieland-Verlags hinweisen, da ist alles sehr verständlich

    erklärt: https://wieland-verlag.com/mag…messer-magazin/downloads/


    Das mit den Einzelteilen ist glaub eher so ein Graubereich... bis vor Jahr und Tag

    hätte ich auch gesagt "Einzelteile, kein Thema". Aber da seitens unserer durchgeknallten

    Politclowns mittlerweile sogar vollkommen harmlose Blechprägeteile als verbotene

    Gegenstände deklariert werden (sofern sie denn Teil eines Magazins sind mit mehr als

    10 / 20 Schuß Fassungsvermögen), würde ich auch für die Sache mit den Einzelteilen

    nicht mehr die Hand ins Feuer legen. Ich hake da aber mal bei jemandem nach, der

    entsprechende Kontrollen macht, wie die das mittlerweile sehen.

    Interessiert mich selber.

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • hier ist auch schon die Antwort auf die Frage des Themenstarters zu finden:

    ... stimmt auffallend... :ohhh:

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • Um es mal noch spanennder zu machen:

    Wenn man in ein BW- Fallmesser eine "Rettungsklinge" einsetzt, dann passt es.....legal.

    https://www.bka.de/SharedDocs/…30828FbZ20RescueTool.html


    .....also dürfte der "Umgang" / Besitz mit nur dem Griffstück nicht verboten sein... wäre widersinnig....aber auch da hat jemand anderes das letzte Wort.

  • Die Rettungsklinge passt beim BW-Fallmesser leider nicht.



    Die passt nur in den zivilen Nachbau.

    Da haben die sich schon etwas bei gedacht.

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


  • ... grundsätzlich wäre das möglich,

    wenn du dir einen Freigabebescheid des BKA erstellen lässt.


    Das Kappmesser bleibt ansonsten ein Kappmesser.

    Es wird erst durch einen Freigabebescheid mit allen möglichen Untersuchungen zu einem Rettungsmesser.


    Also eher nicht.


    Noch einmal zum Rettungsmesser und des Klinge.

    Da verhält es sich natürlich genau so.

    ändert man die Klinge um, so dass sie in das Kappmesser passt, fehlt auch hier der Freigabebescheid.


    Außerdem passt die Klinge des Reffungsmesser nicht funktionstüchtig in das Kappmesser.



    Beim Original ist die Sperre so ausgelegt, dass sie im eingefahrenen Zustand ein Herausrutschen der Klinge verhindert.

    Das Klinge des Rettungsmesser ist schmaler, so dass die Sperre in der entspannten Stellung erst gar nicht greift.



    Die Klinge ist auch so schmal, dass sie dann unter der Sperre durchrutschen kann.



    Weiterhin ist die eingesetzte Führung der Klinge breiter und passt nicht in den Führungsschlitz des Griffs (kann man natürlich feilen) ...



    ... die Führung der Klinge ist aber auch so platziert, dass der Auslöser die Klinge in der Endlage nicht sperrt. Sie kann also wieder in den Griff zurückrutschen.


    Also lasse ich alles wie es ist. Legal bekommt man das Messer mit einer Umarbeitung ja sowieso nicht.

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

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  • Nur mal als Annahme, was wäre wenn jemand die original Klinge bei einem Messerschied zu einer Rettungsklinge umkreisen lassen würde ? Das müsste doch gehen ...


    Ich frag für eine Freundin....

    ... grundsätzlich wäre das möglich,

    wenn du dir einen Freigabebescheid des BKA erstellen lässt.

    Was denn für einen "Freigabebescheid"? Wo findet man diesen? Gibt es da etwas aktuelleres?


    Wenn ich mir ein Spring- oder Fallmesser "baue", daß die Kriterien eines Rettungsmessers erfüllt, dann ist doch alles OK.

    Die Kriterien hierzu werden doch in diesem Feststellungsbescheid genannt.

    https://www.bka.de/SharedDocs/…30828FbZ20RescueTool.html


    Also die originale Kline umschleifen. Hakenklinge vorne ran und hinten Sägezahnung. Erledigt.

  • Nee, weil du die Klinge jederzeit wieder gegen eine originale Klinge ersetzen kannst.

    Sonst hätte man den Griff des Rettungsmessers ja nicht ändern brauchen.

    Eine Austauschbarkeit darf nicht gegeben sein.

    Das Kappmesser ist ein verbotener Gegenstand und es darf nur in dauerhaft unbrauchbar gemachten Zustand geführt werden.

    Erst dann hat es seine Eigenschaft als verbotener Gegenstand verloren.


    Aber ihr könnt natürlich machen was ihr wollt.

    Nur hinterher nicht über die blöden B..... schimpfen.

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    :BGS-B:


    Einmal editiert, zuletzt von stiwa ()

  • ... nee, war nur ein Schreibfehler meinerseits, den ich jetzt korrigiert habe. Danke für den Hinweis.

    Ich finde es gut, wenn hier aufmerksam mitgelesen wird :daumenhoch:

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