Grüß euch!
Ich hoffe in diesem Thread bin ich hier richtig.
Ich hatte mit einem Kumpel eine hitzige Diskussion über die Fallmesser der Bw!
Mein Spezl meint die Stücke sind selbst im zerlegten Zustand (Klinge und Griffstück getrennt) absolut verboten. Ich bin der Meinung dass es bei der Zerlegung die Eigenschaft als Waffe verliert und somit
NICHT illegal ist. Die vom Ordnungsamt sind geteilter Meinung, schriftlich wollte mir niemand etwas senden... Was soll man dazu noch sagen?!
Gibts denn zu dieser Thematik eine rechtskräftige Meinung?