sammeleintragung 235-85-16

  • ...aber zumindest bei den Toyo's Achtung: die haben Speed-Index "P" - das reicht natürlich prinzipiell für das Auto... aber was ist bei Euch für die 235er eingetragen? Bei mir steht da "Q"... daher sind es dann doch die BFG MT's geworden... denn die haben "Q"!
    Grüßle, tünsi

  • Naaaadend Rat!
    Da hast Du natürlich Recht - ein bißchen schneller wird er wohl sein... aber dann doch auch wieder nicht sooo viel schneller - laut Papieren 135 km/h - da hätte also auch bei meinem G ein "P-Index" längst gereicht! Trotzdem steht da bei mir "Q" und ich hab keine Lust mehr auf Diskussionen mit der Rennleitung... da hab ich dann eben passende Gummis bestellt (ich hatte auch vorher die Toyo angepeilt).
    Grüßle, tünsi

  • Moin tünsi,


    ich hab grad mal geschaut mit was für einer höchstgeschwindigkeit mein Wolf eingetragen ist.


    Stimmt der Unterschied ist nicht allzu groß, 123km/h zu 135km/h, und rein rechnerisch wäre die P-Kennung, doch dann kommt ja noch der treglastindex ins spiel.
    Vielleich war die tragkaft des P gekennzeichneten reifen nicht ausreichend für den Reifen ?


    hier mal ein paar links wo man es nachlesen kann.


    http://www.hu-au.com/pdf/reifen.pdf
    https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex


    ansonsten mal zu nehm kompetenten TÜV Ing. gehen und es dir von ihm erklären lassen :^:

  • Hallo,
    habe ein Problem mit meiner Behörde in Hessen ( Bündelungsbehörde Fulda).
    Die wollen zu dem Änderungsnachweis für die 235 Reifen noch das Gutachten haben!
    Kann mir jemand helfen, oder hat einer ein Gutachten (Nr. 1810075827/4 vom 09.11.2001)?
    Danke Christian

  • Hallo,
    habe ein Problem mit meiner Behörde in Hessen ( Bündelungsbehörde Fulda).
    Die wollen zu dem Änderungsnachweis für die 235 Reifen noch das Gutachten haben!
    Kann mir jemand helfen, oder hat einer ein Gutachten (Nr. 1810075827/4 vom 09.11.2001)?
    Danke Christian


    Hallo Taxi,
    was hat denn die Bündelungsbehörde mit der Reifeneintragung zu tun? Die Prüfen doch nur die Zulassung des Fahrzeugs wenn es Umgeschlüsselt wird, oder?
    Viel Erfolg!


    Gruß Jörn.

  • Die Bündelungsbehörde überprüft jedes Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis, also klassisch §19/2 ; §21 StVZO


    Verstehen muss man das aber nicht , oder ??
    bei einer Abnahme nach § 21 kann ich das ja verstehen , aber einen Eintrag neuer Reifen ,
    nachdem die Einzelabnahme abgeschlossen ist , nicht .
    Muss ich nun die 107 Seiten ausdrucken und mitnehmen , oder reicht es , wenn die auf einem USB Stick mitnehme
    und die Behörde kann sich das selbst ausdrucken , nach der Sichtung ???


    Erwin

  • Hallo,
    Danke für die schnellen Antworten! In Hessen ticken die Uhren halt ein klein wenig anderes herum.(leider)
    Habe jetzt eine Umschlüsselung vom LKW zum PKW (8 Sitze) mit H-Zulassung.
    Die Reifen habe ich jetzt nicht eingetragen. Werde das Tüv-Gutachten einfach mitführen.


    Hallo Tünsi, ist dein Puch höher gelegt?
    Habe gerade für meinen Puch 300gd ösi. neue Federn 5cm höher geordert.


    Gruß Christian

  • Ich wollte mich auch ganz herzlich bei Rainer bedanken! Die Sammeleintragung ist eine Tolle Sache!


    Hat jemand von euch eine Idee wo man neue Stahlfelgen für den Wolf herbekommt? Möchte die Felgen gerne neu lackieren bevor ich die Reifen 235/85/R16!!! :thumbsup: aufziehe und nicht eine Woche den Wolf auf Backsteinen stehen lassen :)
    Viele Grüße, Jörn.

  • Mercedes Benz sollte welche haben in neu :T

    Gruß Andreas ,:)


    "DENK ICH AN DEUTSCHLAND IN DER NACHT BIN ICH UM DEN SCHLAF GEBRACHT"
    (Heinrich Heine)


    1./PzBtl 213 - FM Grp.

    (1987/88 W15)

    Damals gelernt: Im Frieden ersetzt die StoV den Feind

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    Opfer des: Virus Vehiculum olivea militaris

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