eBay Schnäppchen

  • Am 03.07. bin ich auf diese eBayauktion mit dem Titel "BW Sachen von 1993" aufmerksam geworden:



    Ich habe den Zuschlag für 30,07 Euronen (incl. Versand) erhalten und war erst ein wenig skeptisch ob sich das auch lohnt. hmmm


    Heute ist das Paket angekommen und es waren fast nur Sachen aus den frühen 60´ern der Bundeswehr dabei:



    Das älteste Teil ist die komplett neue Zeltstabtasche von 1959 und das jüngste die Schlafsackhülle von 1982. :thumbup:


    Bei der Schlafsackhülle sind leider alle Metallteile stark angelaufen. Muss wohl feucht gelagert worden sein. :S Alle anderen Teile sind in einem wirklich sehr schönen authentischen Sammlerzustand! :yes:


    Ich habe mich zu der Lieferung sehr gefreut, zumal einiges dabei war, was mir noch fehlte. :thumbsup:


    Bei der Reinigung der Schlafsackhülle bin ich dann bei der angenähten Packtasche auf eine Aufdruck unter dem Tragegriff gestoßen. Guckst Du hier:



    Man könnte meinen, dass es sich um ein Teil von X/6(?) handelt. Das Label am Reißverschluss spricht aber eine andere Sprache:



    Weiß jemand, wofür der Aufdruck unter dem Tragegriff steht? hmmm Meine Schlafsackhülle von 11/76 hat diesen Aufdruck nicht!


    Schaut doch mal bei Euren Exponaten nach :!:


    Kai

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


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  • Das Hemd hatte ich auch auf Beobachtung :thumbsup: . War bei dem schönen Wetter aber lieber an der frischen Luft :thumbup: !


    Hab aber auch schon mein Schnäppchen mit diesem Hemd gemacht, so dass es mich gar nicht weiter kümmert. Guckst Du hier:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MEWNX:IT


    Das hat mich mit Versand 5,10 Euronen gekostet! :yes:


    Einen schönen Abend noch :bier:


    Kai

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  • Hier nun ein paar Bilder zu meinem Feldiensthemdschnäppchen:



    Im Kragenschild steht:


    Vorderseite "Joma, Burlad. 51". Auf dem kleinen Schild davor ist eine verwaschene 42 zu erkennen, was wohl die Gr. angibt.



    Rückseite "08-7814"



    Weiß jemand, ob man aus diesen Ziffern auf das Herstellungsjahr Rückschlüsse ziehen kann :?: hmmm


    Das Hemd befindet sich in einem ordentlichen Zustand und passt mir mit 189 cm auch, was am wichtigsten ist :thumbup: .


    Die Kragenstäbchen sind zwar gebrochen,



    das war aber schnell mit einem Stück durchsichtigem Paketklebeband behoben und ist von aussen nicht mehr zu erkennen. Ein falscher Knopf befand sich auch noch am Hemd, den ich aber aus meinem Knöpfevorrat sofort ersetzen konnte.


    Kurzum; für die 1,00 € + 2,20 € Porto (1,90 € hat der Verkäufer zurück überwiesen!!!) kann man nur zufrieden sein :thumbsup: .


    E i n e c h t e s S c h n ä p p c h e n :!: :!: :!:


    Gruß von der Küste Kai

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  • Zwar nicht von eBay aber dafür aber kostenlos!


    Beim letzten Besuch meines Schwiegervaters hat dieser noch ein paar Sachen aus seiner aktiven Zeit beim BUND gefunden und für mich bereit gelegt. Guckst Du hier:



    2 Paar graue Strümpfe Winter+Sommer,


    2 Paar Strickhandschuhe der ersten Ausführung,


    1 Glühlampendose mit der Aufschrift:



    1 Signaltaschenlampe in neuwertigem Zustand


    1 Kappmesser mit Fangschnur,


    1 antike Schachtel lange Sicherheits-Zündhölzer,


    1 antike Schachtel Sturmstreichhölzer.


    Alles Dinge des alltäglichen Gebrauchs, die heute aber nicht mehr so einfach zu beschaffen sind. Ich habe mich sehr dazu gefreut, zumal ich die Strickhandschuhe und die Strümpfe noch gar nicht in meiner Sammlung hatte.


    So schließen sich die Lücken langsam.


    Gruß von der Ostseeküste


    Kai

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  • Hallo Kai,


    Unbedingt am Kappmesser Griff und Klinge auseinanderbauen und dann Getrennt voneinander unter Verschluss aufbewahren !!!!


    In Einzelteilen unter Verschluss darf man das Teil besitzen!


    Zusammengebaut fällt das Kappmesser als Verbotener Gegenstand unter das Waffengesetz !!! :T:T:T


    Trotzdem, Glückwunsch zum Geschenk :thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • @ HOERMAN und @ alle


    Jau, dass habe ich natürlich vergessen zu erwähnen. :S


    Vielen Dank, dass Du daran gedacht hast! :thumbup:


    Das Fallmesser ist natürlich zerlegt transportiert worden und wird bei mir auch zerlegt, ohne Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte (Waffenschließfach) verwahrt, damit den gesetzlichen Vorschriften Genüge getan wird! :wacko:


    Da ich vom Fach bin setze ich so etwas gerne voraus und habe vergessen es zu erwähnen!


    Also nochmals Danke für den Hinweis! :thumbup: :thumbsup:


    Gruß Kai

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  • Erklär mir einer mal den Gag mit dem Messer?


    Das Kappentrennmesser ist ein sog "Fallmesser" und explizit im Waffengesetz als "verbotener Gegenstand" genannt.
    Da ist schon alleine der Besitz ein Straftatsbestand!


    Das mit der zerlegten Aufbewahrung ist eine ganz "wackelige" Angelegenheit.
    Die Vorgaben macht das BKA. Dieses sieht in der zerlegten Aufbewahrung nur einen Vorsatz um das Verbot zu umgehen. Der Klapp- oder Fallmechanismus muß dauerhaft unbrauchbar gemacht werden (verschweißen oder abschleifen) da ansonsten die Einzelteile jederzeit wieder zusammensetzbar wären.


    Meins liegt hier so inner Schablude!


    Na dann hoff mal das hier keiner mitliest der Dir böses will:


    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,


    (Fallmesser stehen in Anl.2 zum Waffengesetz, Punkt 1.4.1)

  • Wassn Käse!!! :|:| Ich wusste das tatsächlich nicht! Werde aber handeln und das Messer bzw den Mechanismus unwirksam machen :^:


    Hab das Ding schon zig Jahre in der Ecke liegen und hätte NIE gedacht, daß es Probleme bringen könnte. Jetzt bin ich ja fertig! :no:

  • Ja, das mit den messern is echt a witz...


    wieviele haben noch ein-jetzt-verbotenes messer daheim oder in ner kiste oder im auto jahrelang wo man schon garnimmer dran denkt.....


    Tip: ne 50cm machete oder der messerblock aus mamas küche is frei, darf im auto mitfahren, fällt nich
    unters waffg..-total ungefährlich..gg
    echt n witz..


    Greez..

  • Moin von der Küste.


    Der Hintergrund zum Verbot des Fallschirmkappmessers (Fallmesser) beruht auf der Tatsache, dass der Gegenstand verborgen getragen werden kann und die Klinge erst zum "Einsatz" durch Schwerkraft herauskommt und arretiert werden kann.


    Bei der Bundeswehr eine absolut ungefährliche, wenn nicht sogar überlebenswichtige Eigenschaft!


    Aber so ein Messer kann und wurde auch vermehrt von Gruppen als nicht sofort erkennbare Angriffswaffe eingesetzt. Deshalb wurde es im Waffengesetz als "verbotene Waffe" eingestuft und mit den entsprechenden Sanktionen belegt.


    Es geht also mehr um den Personenkreis, der die Waffe heimtückisch einsetzen will. Der Sammler wird von dem Besitzverbot natürlich genau so betroffen wie der "Straftäter"! Es wird deshalb aber niemand bei ehemaligen Fallis oder Ausrüstungsammlern der Bundeswehr erscheinen und nach dem Verbleib des Fallmessers fragen.


    Kommt das Messer aber ans Tageslicht und wird von entsprechenden Kontrollinstanzen vorgefunden, ist derjenige nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet eine Strafanzeige nach dem WaffG zu fertigen.


    Vereinnahmt also euer Messer wie gehabt in der Sammlung und lauf damit nicht spazieren. Dann bleibt alles gut!


    Aufeinwenigmehrverständnisshoffenderweise :thumbsup:


    Kai

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  • Vereinnahmt also euer Messer wie gehabt in der Sammlung und lauf damit nicht spazieren. Dann bleibt alles gut!


    Und das steht im Waffengesetzt wo?!


    Ich lese da:


    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    ... einen dort genannten Gegenstand ... besitzt


    Allein der blanke Besitz (egal wo im Keller, Scheune, Dachboden...) eines solchen "verbotenen Gegenstandes" stellt eine Straftat dar.


    Nicht damit spazieren laufen ist das Führungsverbot aus dem Waffengesetzt. Darunter fällt z.B. das neue BW-Taschenmesser da es ein Einhandmesser ist und somit dem Führungsverbot aus dem Waffengesetzt unterliegt. Das zählt auch für BW-Angehörige z.B. auf der Heimfahrt.


    Ich gebe dir auber soweit Recht, wo kein Kläger da kein Richter ;)

  • ...


    Der Gesetzgeber hat sich schon ein paar Gedanken gemacht über diese Art von Messer. Das habe ich versucht in Post 13 zu verdeutlichen.


    Dort habe ich auch erwähnt, dass nicht unterschieden wird zwischen Leuten die sammeln und denen, die das Messer als heimtückische Angriffswaffe nutzen wollen. Das geht bei solch einem Gesetz nun einmal nicht. Hier sind alle gleich. Es trifft den Sammler also genau so die Härte des Gesetzes wie den vorsätzlichen Strfatäter. Doch genau den will das Gesetz mit der harten Strafe abschrecken (ob das gelingt ist sowieso fraglich).


    Das Messer gibt es übrigens auch als Rettungsmesser ohne scharfe Klinge. Dort ist statt dessen eine Wellschlittschneidfläche mit einem abgestumpften Haken zu trennen von Gurten angebracht. In den Griff kann man sofort ohne irgendwelche Änderungen eine Fallmesserklinge einsetzen. Auch eine Staftat?


    Dann müssten wir ja alle Rettungssanitäter, Feuerwehrmänner und Fallschirmjäger, die solch ein (Rettungs)Messer besitzen sofort verdonnern.


    Ähnlich ist es doch auch mit den Taschenmessern, die mit einer Hand über einen seitlich angebrachten Knopf geöffnet werden können. So ein Messer hat jeder Jäger in der Tasche, ohne dass er dafür verdonnert werden würde.


    Das steht natürlich nicht im Gesetz! Sonst würde es ja nicht mehr greifen!


    Aber da ist beim Einschreiten der Kontrollinstanzen der gesunde Menschenverstand gefragt, der den Zweck der verbotenen Waffe hinterfragen sollte!


    Dass das nicht bei jedem klappt ist auch klar. Übereifrige gibt es in jedem Bereich.


    Da heißt es Mensch bleiben und überlegen, wie man sich selber in solch einer Situation fühlen würde.


    Doch jetzt genug zu diesem Thema, welches hier eigentlich gar nicht hingehört!


    Gruß Kai

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  • Mir ist es gelungen für günstige 66,88 Euronen einen Reservistensack an Land zu ziehen:


    Es befanden sich ausschließlich Sachen aus der Endzeit des Olivzeugs von 1988 bis 1991 dabei.
    Das Beste dabei ist, dass die Sachen auch noch alle meine Größe haben!
    Eine 100%ige Verwertung hat man nicht oft bei solchen Angeboten!
    Es lohnt sich also doch noch bei eBay am Ball zu bleiben! :thumbsup:


    Gruß Kai

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  • Also, bei einem Gesamtpreis von 66, 88 Euro und 20 Teilen komme ich auf ein Stückpreis von 3,34 Euro. :thumbsup:
    Für ein Dreieckstuch ist das natürlich zu teuer. :yes:
    Wenn man dafür aber auch einen neuwertigen Parka bekommt, an dem das Wasser noch perlt ist das schon supuer! :thumbup:
    Dann sind da noch 2 Moleskinhosen und 2 Moleskinjacken dabei.
    1 oliver Pullover, 3 Feldhemden und weitere brauchbare Teile ...


    Das nenne ich ein Schnäppchen. :juhu:


    Sicher nicht hinterhergeschmissen, aber durchaus preiswert und bei Einzelkauf viel teurer! :yes:


    Nun kommt Ihr!


    Gruß Kai

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  • Ich hatte bei eBay aus Interesse bei der Auktion "rucksack, altes BW gebirgsjägermodell, mit tragegestell" ein Gebot bis 15,00 Euro abgegeben, da ich noch einige Ersatzteile für mein vorhandenes Traggestell benötigte.
    Nach Ablauf der Auktion kontrollierte ich dann mein Konto und stellte fest, dass ich den Zuschlag für 5,50 Euro erhalten hatte!
    Dazu habe ich mich sehr gefreut, da man bei dem Betrag gar nichts falsch machen konnte!!!


    Heute ist nun die Post eingetroffen und das Ergebnis sah so aus:


    Bei dem Rucksack war allerdings schnell klar, dass er nur noch als Ersatzteilspender taugte: :thumbdown:

    Der Gute mit dem zweifarbigen Tuch musste nach seiner Aussonderung wohl mehreren Konzerten beiwohnen und hat dabei gelitten! :S


    Das Tragegestell war dafür um so brauchbarer:


    Ja, es fehlen die raren Tragegurte und die langen Schnallriemen mit den D-Ringen, doch das Stand auch in der Beschreibung der Auktion!


    Der Rest ist wirklich gut erhalten, wenn man von den Durchscheuerungen an der Bodenplatte absieht:

    Das Geld hätte ich alleine schon für die beiden langen Spannriemen ausgegeben!


    Daher für mich ein guter Fang bei eBay! Ich bin sehr zufrieden! :thumbsup:


    Gruß von der Küste
    Kai

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