Was mache ich nach der H-Prüfung?

  • Hallo zusammen.


    Nun habe ich ein Gutachten nach § 23 von der Dekra.
    Was mache ich um meinen Iltis nun umzumelden?
    Klar, zum Strassenverkehrsamt mit den Dekra Papieren, dem Brief, dem Schein und die alten Kennzeichen zum entwerten.


    Brauche ich nun eine neue Doppelkarte?


    Danke für die Infos vorab. Keinen Bock mir morgens frei zu nehmen und beim Strassenverkehrsamt nach Hause geschickt zu werden.
    Soviel Spass macht es da ja auch nicht.....

  • Eine Doppelkarte gibt es nicht mehr, die Deckungszusage ist jetzt nur noch eine Kombination aus Buchstaben und (oder?) Ziffern und ist ggf vom Versicherungsbüro deines Vertrauens per Mail anzufordern. Da das (üblicher Weise) nichts kostet, sollte das das kleinere Übel sein, sich das zu besorgen. Desweiteren sollte eine gültige Bankverbindung (z.B. Scheckkarte) und ein Personalausweis dabei sein. In Verbindung mit den oben erwähnten, vorhandenen Papieren sollte die Ummeldung dann problemlos über die Bühne gehen.

  • @ Wastl:
    Es gibt ein neues Kennzeichen/Nummernschild, kommt drauf an, was für eine Kombination Du hast, eine dreistellige Nummer geht nicht, da das H hinzukommt, ansonsten geht schon die alte Kombination, wenn Du also z.B. "MDK YY 183" hattest, dann geht das nicht. Hattest Du aber "MDK YY 83" Dann geht das, auf die Neuen Nummernschilder wird dann das H hinzugefügt, also "MDK YY 83 H"


    @ Ramses:
    Am besten bei Deiner Versicherung anrufen, da Du dann ja einen anderen Versicherungstarif bekommst, oder evtl. die Versicherung sogar wechselst, wie z.B. die OCC oder andere, von denen bekommst Du alles weitere erklärt, bzw. eine Versicherungsnummer, mit de Du dann zur Zulassungsstelle gehen kannst. Also telefonieren, Angebote einholen, Nummer anfordern, Zulassungsstelle - zulassen :!:

  • Moin,
    bei mir- damals,Winter 1998, hatte ich HB-XX 666


    da ich bei der Gelegenheit eine Wunschkombi von Buchstaben und Zahlen haben wollte sagte mir die Beamtin: Es bleibt ALLES so,sie wechseln ja nicht den Standort! Basta! Bremen! Punkt!


    Somit hatte ich also HB-XX 666 H in der Blechbude zu fertigen und abzustempeln...


    Jedes Bundesland,jede Behörde,jedes einzelne Büro- jeder macht es anders.
    Heute wird es sicher gaaanz anders sein....


    Ich habe auch einen Besuch der Zulassungstelle vor mir. Werde aber erst danach hier mich weiter dazu auslassen (moin Jungs von der NSA :sleeping: )


    Gruß Frank

  • Das hat nichts mit mit der dreistelligen Zahl zu tun, die StVZo schreibt vor, dass das Kennzeichen aus Maximal 8 Zeichen (plus ggf dem Bindestrich auf alten Kennzeichen) bestehen darf. Wer also ein Kennzeichen mit sieben Zeichen hat bekommt ein H drangehängt, wer schon 8 Zeichen hat kommt um ein neues Kennzeichen nicht herum.

  • Habe diesen fall heuer gehabt:


    KEINE neue Versicherungsnummer Nötig da sich nur die Steuer Ändert
    Du bekommst neue Schilder ( deine alte Nummer mit H)
    und dann gehts du zur Versicherung

  • @ AEnka...


    sicher kann es sein, daß eine Versicherung schon vor der H Abnahme einen günstigen Tarif anbietet, es gibt aber auch Versicherer die erst nach Vorlage des Gutachtens einen günstigen Tarif anbieten, also bei der Versicherung fragen, kostet ja nichts, Steuer ist klar....


    Mir wurde bei der Zulassungstelle mitgeteilt, daß aufgrund des EU Kennzeichens zu wenig Platz auf dem Schild für eine 3stellige Zahl wäre...
    Fragen kostet nichts und wenn sie es machen ist es auch gut. Fakt ist, es gibt so oder so ein neues Schild, daß "H" muss ja drauf :!:


    Grüße,
    Otto


  • @ AEnka...


    sicher kann es sein, daß eine Versicherung schon vor der H Abnahme einen günstigen Tarif anbietet, es gibt aber auch Versicherer die erst nach Vorlage des Gutachtens einen günstigen Tarif anbieten, also bei der Versicherung fragen, kostet ja nichts, Steuer ist klar....


    Der Tarif war vorher leider nicht günstig....... Mein Ural war Regulär angemeldet (3200€ Versicherung und 1280€ Steuer)

  • ja, klar... und getankt wurde in der apotheke??


    haste den als PKW versteuert oder was???
    wenn du wieder mal geld zu verschenken hast, ruhig vorher hier im forum mal fragen wer's gebrauchen kann...



    ...alles an Ersatzteilen und Zubehör für den VW Iltis


    Tobias Drechsler
    Heylstr. 39-43
    63571 Gelnhausen
    info@iltisteile.com

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  • Also Verbrauchtechnisch is er Günstiger wie mein Jupiter.... 35 bis 38l auf Landstrasse und Autobahn bei 70 bis 75 km/h...... aber von Januar bis März musste ich ihn regulär anmelden weil ich ihn für die H-Abnahme vorbereitet habe....


    hab jetzt in einem 3/4 Jahr auch schon 1000km draufgefahren..... und er hat mi ned Arm gesoffen ;)

  • Für die Erteilung eines H-Kennzeichens benötigst Du aber auch eine (neue) Betriebserlaubnis nach §21,
    sonst können die bei der Zulassung nichts machen.
    Da mußt Du dich schlau machen, welche Behörde für dich zuständig ist. Bei mir (Rheingau-Taunus-Kreis) lief das ganze
    über Marburg-Biedenkopf.
    Hab das Theater letztes Jahr mitgemacht.
    Das Kennzeichen bleibt gleich, kommt nur das 'H' hinzu.


    schönen Gruß...Stefan

  • Hallo ein §21 gutachten ist nur nötig wenn du keine EU Papiere hast


    hat das Fahrzeug schon ZB1 und ZB2 dann benötigst du ein §23 gutachten ( Oldtimerbegutachtung)


    Personalausweis,EVB NR, Einzug für KFZ-Steuer deinen alten Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch Zugelassen ist.wenn nicht bekommst du neue MAX 8 zeichen incl H zugetreilt


    Besteuereung ist dann nach 98 Oldtimer


    Versicherung solltest du vergleichen da kannst du sparen ohne ende

    Zuerst ignorieren sie dich, dann
    lachen sie über dich, dann
    bekämpfen sie dich und dann
    gewinnst du."

  • Tja, wie gesagt, ich habe das letztes Jahr machen müssen.
    Und meine Ilse fahr ich schon seit 2002.
    Nachdem ich ein H-Gutachten habe machen lassen, wurde mir mitgeteilt, daß
    ich das ganze nach Marburg schicken muß, damit mir eine Betriebserlaubnis nach §21 erteilt werden kann.
    Weiß ja nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, kanns mir aber nicht vorstellen...


    Bei der Zulassung konnte ich mein altes Kennzeichen behalten, wurde halt nur um das 'H' ergänzt.


    schönen Gruß...Stefan

  • wenn man nicht an alles denkt.... :S
    was ich allerdings unerwähnt ließ war die Tatsache, daß ich für das H-Gutachten den nachgerüsteten Kat rausgeschmissen habe...
    Dadurch wurden natürlich die Abgaswerte 'schlechter', somit erlosch die Betriebserlaubnis nach §19..d.h. es mußte eine neue Betriebserlaubnis nach §21
    beantragt werden...
    Sorry, wenn ich dadurch für Verwirrung gesorgt habe....


    schönen Gruß...Stefan

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