Amphiranger Prototyp zu verkaufen

  • So, wie ich den Kollegen kenne, der das hauptsächlich bearbeitet hat, hat der nix weggeschmissen. Ich muss den nur fragen, wo der Ordner von RMA ist. Wenn wir Glück haben, dann ist der noch da und natürlich auch die Einzelabnahmeunterlagen.
    Gruß
    Wolf

  • Cobra,
    nein, das eher nicht. Aber es gibt so komische Sachen wie Anforderungen der Berufsgenossenschaften hinsichtlich Abrutschgefahr, Wasseransammlungen mit Hinblick auf Vereisungsgefahr. Von da her sind die Blechstrukturen völlig i.O..
    Und da diese Fahrzeuge ja ursprünglich kommerziell verkauft werden sollten, muss diesen Anforderungen natürlich Rechnung getragen werden.
    Verstanden?
    Das gilt für alles, bei dem die BG ihre Finger reinrühren kann. Woher kommen wohl die Anti-Rutsch-Beschichtungen an den diversen BW-Fahrzeugen. Nur von der BG. Als ich beim Bund war, da gab es das alles noch nicht. Wer abrutschte, der war halt zu doof....
    Gruß
    Wolf

  • Bei der Mauer auf der Hindernisbahn ,hab nie sowas gesehn.Auf der rechten Seite hinten ist aber nix,ist da nen Aussenborder vorgesehen?

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • halte ich für unwahrscheinlich- was soll denn gross an einer wasserseitigen Seitenwand abrutschen können ? Der Barsch der den Fahrer in den Arsch beisst?
    Der dann später wirklich in Kleinserie gefertigte Amphiranger hatte ja auch kein Profilbleche an der Seite usw....
    Und die Berufsgenossenschaften hatten in den 70er beileibe nur sehr wenig mit der Genehmigungsfähigkeit von Strassen oder Wasserfahrzeugen zu tun.
    die waren froh , wenn ihre versicherten Schäflein wenigstens unter der Arbeit unter 1,3 promille blieben... sonst hätten sie nämlich nicht mehr heimfahren dürfen...- bis 1,3 Promille war damals noch ganz ok .....
    Helme musste damals auch noch keine Sau tragen...
    Zitat:
    Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch-Kommentar, 18. Aufl. 1976, § 315 c, Rn 8,10:
    "Beim Genuß alkoholischer Getränke [...] geht [die Rechtsprechung] von generellen Grenzen absoluter Fahruntüchtigkeit aus mit der Begründung, daß die Fahrsicherheit zwar regelmäßig zwischen 0,5 Promille und 1Promille erlösche [...], jedoch dem Unsicherheitsfaktor bei der Ermittlung des Blutalkoholgehalts und der individuellen Toleranzgrenze Rechnung getragen und deswegen je nach Fahrzeugart von einem darüberliegenden Wert ausgegangen werden müsse. Bei Fahrern von Kraftfahrzeugen nimmt die Rspr. absolute Fahruntüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,3 Promille an. [...]
    Bei einem Blutalkoholgehalt unter den genannten absoluten Werten nimmt die Rspr. relative Fahrunsicherheit an, verlangt also im Einzelfall den Nachweis, daß der Fahrer nicht mehr imstande war, sich im Verkehr sicher zu bewegen. [...]"


    Heutzutage ist es andersrum - wenn du mit 1.0 promille fährst ohne aufzufallen(sprich jemanden umzunieten) bist du alkoholgewöhnt und musst aufgrunddessen zur MPU...


    Gruß matze

  • Das der hinten geflickt wurde ist anzunehmen.Gibts denn da nen Betriebsstundenzähler.?Wie oft wurde der denn wirklich ins Wasser gelassen?

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Matze,
    1986 standen die 1,3 Promille noch im StVG. Heute stehen da, wie du richtig anmerkst, deutlich niedrigere Werte.
    Zum Thema BG: Der Amphi Ranger gilt auch als Arbeitsgerät bei der BG für Schifffahrt (oder wie der Laden auch immer heißt). Und die waren wegen der Wasserzulassung und der betreibenden Firmen schon dahinter her, dass die Sicherheit eingehalten war. Wie dir aus meinen Beiträgen sicherlich nicht entgangen ist, haben wir die Prüfungen bei RMA damals gemacht. Die BG stand immer daneben und hat ihre Wünsche angemeldet. Oder z.B. die Feuerwehr in Tokyo (die auch ein Fahrzeug bezogen hat). Oder die Norweger für Off Shore Arbeiten.
    Das an dem Trippel Proto nicht alle Bleche Original sind, habe ich ja auch nicht in Abrede gestellt...
    Gruß
    Wolf

  • Das mit der BG ist evtl. mglich, aber das Dach ist auch aus diesem lech gefertigt, aber da sind die Erhöhungen nach innen zu Fahrer. Kotflügel Oberseite und Motorhaube sind auch glatt...
    Ob der hinten geflickt wurde, erschließt sich mir aus den Bildern nicht. Ich sehe eine Stosskante. Ob die Original ist vermag ich nicht zu beurteilen.


    Drk

  • Im Heck ist nix geflickt. Rechts vom Reserverad ist ein großflächiges Lochblech, hinter dem sich der Auspufftopf befindet. Lochblech, damit die Abwärme weg kann. Natürlich kann da Wasser durch, was aber nicht schlimm ist, weil die Karosserie dort für den Topf eine Tasche bildet, also zum Innenraum hin 100% dicht ist.
    Die Sache mit der BG ist eine interessante Hypothese.
    Allerdings glaube ich eher an einen anderen Grund für die Verwendung des Strukturbleches: Trippel hatte seinerzeit die Idee, dass seine Fahrzeuge hauptsächlich in Ländern mit schlechter Infrastruktur zum Einsatz kommen würden - sprich: Dritte-Welt-Länder. Diese sind aber alles andere als finanzstark - deshalb sind es ja Dritte-Welt-Länder. Um für diese Länder ein solches Fahrzeug erschwinglich zu machen, müssten die Fahrzeuge nach Trippels Meinung auch dort mit einfachsten Mitteln und billigen Arbeitskräften direkt vor Ort zusammengebaut werden können. Um nach dem Zusammenschweißen der Karosserie nicht reinste Wellblechautos zu erhalten, wirkte er dem Verzug beim Schweißen durch vorgefertigte Strukturbleche entgegen.

  • Ach so, die Rutschfestigkeit beim RMA Amphiranger z.B. auf Haube und Dach/Hardtop wurde durch Sand im Lack erreicht, der der Farbe beim Lackieren beigefügt wurde. Also, dass die BG zumindest bei den Behörden AR mitgemischt hat bezüglich der Rutschfestigkeit ist sehr wahrscheinlich.
    Beim Trippel Prototypen glaube ich das allerdings eher weniger.
    Und ja, mit nassen Füssen kann man ganz fix mal auf glattem Lack ausrutschen.

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