VA: 1.300 kg
HA: 1.800 kg passt.
Loadindex: 115/112: 1215/1120
Wenn die Hälfte reicht dann müsste es doch reichen oder will die Kontrolle genau die eingetragenen Zahlen sehen?
VA: 1.300 kg
HA: 1.800 kg passt.
Loadindex: 115/112: 1215/1120
Wenn die Hälfte reicht dann müsste es doch reichen oder will die Kontrolle genau die eingetragenen Zahlen sehen?
Moin,
Foren sind lustig, weil hier Wissen und Halbwissen mit Vermutungen aufeinandertreffen. Ist immer wieder unterhaltsam
Der einfachste Weg ist doch der, zur mit der Eintragung vorgesehenen Prüfstelle zu fahren (oder die telefonisch zu kontaktieren in diesen „harten Zeiten“) und das Beabsichtigte mit denen abzuklären. Dann herrscht doch Klarheit. Wo, zum Henker, ist das Problem?
Wenn man nicht ab und zu wirklich nette und kompetente Leute in Fachforen virtuell kennenlernen würde wäre ich nicht in Foren angemeldet.
Mädels, immer vor Augen halten: Der Gesetzgeber ist bei seinen Entscheidungen nicht immer logisch nachvollziehbar, aber er hat das Sagen.
Moin,
einfach die Papiere korrekt erstellen lassen oder passende Reifen fahren. Sonst gibt es halt Stress.
Werde Morgen versuchen mal die Prüfstelle zu kontaktieren und mehr zu erfahren.
Alles anzeigenBei mir sind im Schein die Abmessungen 205R16C 110/---S und im Text dann zusätzlich 225/75R16 115/112S A.STAHL RAD 5,5J X16Hs,ET63MM,TYP:4604000202 eingetragen !
Ist auch ein PUCH 230 GE
Wenn Dir das hilft kannst mir ja schreiben. Kann Dir gerne ein Foto separat senden.
Grüße
Carsten
Carsten, hab dir ne PN geschickt.
Hi,
klar geht das - ich habe ja oben bereit geschrieben wie die Berechnung abläuft. Da hat halt jemand „geschlampert“ bei der 21 oder bei einer Ablastung.
Habe soeben mit einem freundlichen Herrn der Prüfstelle telefoniert.
Die Sachlage ist ganz eindeutig:
Die maximale Achslast unter Pkt. 7.1 + 7.2 + 8.1 + 8.2 ist ausschlöaggebend und darf nicht unterschritten werden.
Eine Eintragung ist nicht erforderlich.
Er gab mir noch eine Internetadresse vom Bundesverband Reifenhandel wo dies auch beschrieben ist.
Die maximale Achslast unter Pkt. 7.1 + 7.2 + 8.1 + 8.2 ist ausschlöaggebend und darf nicht unterschritten werden.
Eine Eintragung ist nicht erforderlich.
Ähm, wie gesagt, Amateur, deshalb bitte ich um Erklärung:
Die Achslast darf nicht unterschritten werden = Du musst dein Auto jetzt immer voll beladen ?
Eine Eintragung ist nicht erforderlich = Du darfst die Reifen auch ohne Eintragung fahren, weil N nötig ist und Du S hast und die Belastungsgrenzen sich ändern ???
Oder meintest Du, dass die Achslasten der Reifen nicht unterschritten werden dürfen, deshalb du nur die angegebenen Reifen fahren darfst und somit keine Eintragung der gewünschten Reifen möglich ist ?
Danke für Klarheit
Moin,
er meint damit sicherlich, daß der Lastindex nicht unterschritten werden darf. Das gilt ebenso für den Geschwindigkeitsindex.
Moin,
er meint damit sicherlich, daß der Lastindex nicht unterschritten werden darf. Das gilt ebenso für den Geschwindigkeitsindex.
Richtig, die Eingetragene maximale Achslast darf durch den Lastenindex der verwendeten Reifen nicht unterschritten werden.
Wie Jens schon anmerkte gilt das gleiche auch für den Geschwindigkeitsindex.
Höher geht, niedriger nicht.
Gruß
Ralf
Okay, dann habe ich das wohl richitg verstanden und der Reifensatz wirds nicht......
Außnahme bei der Geschwindigkeit:
1. Winterreifen
2. POR (jedoch grenzwertig
Da die Reifen des Reifensatzes der zum kauf ansteht einen höheren Lastenindex (115=1215 Kg pro Reifen) aufweisen wie
die max. Achslast die Eingetragen ist (1800Kg = 900Kg pro Reifen) sind diese zulässig und dürfen verwendet werden.
Technisch verstehe ich das, dann stellt sich aber die Frage der Praxis:
Polizei hält Dich an, aus welchen Gründen auch immer, schaut mal nach Reifen und Papieren und stellt fest, das auf dem Rad 115/112 steht und in den Papieren 116/114, mal schauen, ob die mit Dir über die Achslasten diskutieren wollen (oder eher nicht, meiner Erfahrung nach).
Ergebnis ist wohl ein netter Zettel, auf dem "Fahr mal zum TÜV/DEKRA/GTÜ etc." steht, der kostet etwas Geld und dann darfst Du das da mit den Jungs klären, vielleicht sogar schlauerweise die Reifen entsprechend eintragen lassen...
...dann trag sie doch gleich ein, macht das Leben einfacher.
Ich habe da "nur" die Erfahrung mit den 235/85 auf 5.5, die auf gar keinen Fall und gar nie nicht mehr gehen und dann doch entspannt eingetragen wurden, wenn man eben den Papierkram vorbereitet und "handwerklich" gut arbeitet (Felgen beschichtet, Auto gewaschen, Radschrauben neu etc.). Da freut sich der Prüfer und nun ist alles legal und stressfrei.
Moin,
so sehe ich es auch: das eintragen lassen was erforderlich ist - und sinnbefreite Eintragungen naja - das führt halt zu unnötigen „Laufzetteln“.
Meine Autos haben immer alles eingetragen was geht - schön mit Extra Beiblatt
Mal eine zum Thema passende Frage:
Mein Wolf GD250 hat 1450/1800 kg Achslast eingetragen, fahren darf er deshalb mit 225/75 oder 235/85 mit 108 Tragfähigkeit und Speedindex N = 140 km/h, also selbst bei Überladung des Fahrzeugs 4x 1000kg Tragfähigkeit und für 140 muss er schon STEILE Brücken runterrasen
Welcher Heiopei hat Dir denn die 225/75 114/116N da reingeschrieben ? Daran würde ich arbeiten....
Moin,
naja der Speedindex hat was mit der bbH in den Papieren zu tun. Es gibt wie oben geschrieben hier noch einen „Sicherheitszuschlag“
Habe die Reifen jetzt gekauft und wenn Corona und das Wetter es im Frühjahr zulässt werden
sie montiert und zur Prüfstelle gefahren.
Der Prüfer mit dem ich gestern telefoniert habe wird sich das nochmal anschauen ob eine Eintragung notwendig ist.
Super, das ist, so glaube ich, der pragmatische Weg
Ich habe eine zu. Gesamtmasse von 3150kg,
habe die 225 /75R16 107M und die 235/85R16 107M eingetragen.
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